„Power-to-heat“: Überflüssigen Strom besser nutzen – Steuert der Senat in die nächste Klage?

Die Pläne der Umweltbehörde, am Standort Wedel Wärme mit „überflüssigem Strom“ zu erzeugen, waren einmal mehr eine Überraschung aus dem Hause Kerstan. Diese kennzeichnet die derzeitige Informationspolitik des Senats, nach der die Presse vor der Bürgerschaft informiert wird. Trotzdem: Was ist „überflüssiger Strom“? Wie weit sind die Planungen vorangeschritten? Wann begann die Planung und was macht den Senat so zuversichtlich am Standort Wedel eine solche Power-to-Heat (PtH) Anlage bauen zu können? Fragen, die ich mit der Anfrage „Erneuerbarer Strom im Überfluss für die Wärmewende?“ (Drs. 22/1301) dem Senat gestellt habe.

  • Die Schriftliche Keine Anfrage "Überflüssiger Strom für Wedel" (Drs 22/1301) ist hier als PDF online.

Das Fazit zuerst: Wie so viele Planungen des Senats hat auch diese ihre Fallstricke und vor allem sind manche Behauptungen des Senats mutig – vorsichtig formuliert. Grundsätzlich geht es um ein Ärgernis der Energiewende. Immer wieder muss elektrische Leistung im Netz abgeregelt werden, um das Netz nicht zu überlasten. Darunter leidet vor allem die Einspeisung Erneuerbarer Energien. Der Gedanke, diese Leistung zur Wärmeerzeugung umzuleiten, zumindest solange die Stromtrassen in den Süden der Republik nicht stehen, ist gut und zu unterstützen.

Der Senat geht in seiner Antwort von bis zu 80 MW daraus resultierender Wärmeleistung für das Hamburgische Fernwärmenetz aus. Ab 2023 soll damit dann im gleichen Umfang die Wärmeleistung des Schrottkraftwerks Wedel (Gesamtleistung: 423 MW) reduziert werden können. Das wäre zumindest eine Erleichterung für die Anwohnerinnen und Anwohner, denen die Emissionen des Kohleheizkraftwerks Fensterflächen und Autos verätzen – zumindest für die bisher geplante Restlaufzeit bis voraussichtlich 2026, an 2025 ist kaum mehr zu denken.

Was aber weder der designierte Betreiber 50Hertz, noch Wärme Hamburg (WH) oder der Senat eingestehen ist, dass es so weit her mit ihrer Behauptung nicht ist, sie bräuchten nur eine Baugenehmigung, da eine PtH-Anlage bereits in der uralten Genehmigung für ein GuD (Gas- und Dampfkraftwerk) enthalten sei. Das ist zwar richtig, verheimlich aber wichtige Randbedingungen: Die Genehmigung wird seitens der BI Wedel beklagt, genauso wie die zwei Verlängerungen der Baugenehmigung. Die ursprüngliche GuD-Genehmigung enthält zwar tatsächlich „Heißwasserboiler“, aber nur mit einer Leistung von zwei Mal 25 MW. Die Genehmigung passt ganz offensichtlich nicht zum Antrag. Der Senat wird, wenn er seine Auffassung so beibehält, zu Recht in die nächste Klage der Anwohnerinnen und Anwohner laufen.

Letztendlich ist hier wieder das Thema der Intransparenz: Statt mit den Menschen zu reden, Missstände, wie den ätzenden Partikelniederschlag abzustellen und gemeinsam eine Lösung zu suchen, findet die Kommunikation mit anfechtbaren Thesen über die Presse statt. So wird das nichts mit der Wärmewende!