SKA: Hamburg – (K)ein sicherer Hafen? (XII) - Verkauf der Unterkunft Am Gleisdreieck und Verlegung von Geflüchteten / Nachfrage zu Drs. 21/16238 (Heizungsausfall)

Stephan Jersch

Wie inzwischen auch aus der Presse bekannt wurde, wurde die öffentlichrechtliche Unterbringung (örU) von f & w Am Gleisdreieck/Mittlerer Landweg, die als Unterkunft Perspektive Wohnen (UPW) errichtet wurde, inzwischen an die Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft (HIG), eine Tochterfirma der SAGA, verkauft. Mittlerweile sind auch die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das besagte Gebiet als allgemeines Wohngebiet deklarieren zu können...

16. April 2019

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 08.04.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/16801 -


Betr.:    Hamburg – (K)ein sicherer Hafen? (XII)
    Fördern & wohnen (f&w AöR) – Verkauf der Unterkunft Am Gleisdreieck und Verlegung von Geflüchteten / Nachfrage zu Drs. 21/16238 (Heizungsausfall)

Wie inzwischen auch aus der Presse bekannt wurde, wurde die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) von f&w Am Gleisdreieck / Mittlerer Landweg, die als Unterkunft Perspektive Wohnen (UPW) errichtet wurde, inzwischen an die Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft (HIG), eine Tochterfirma der SAGA, verkauft. Mittlerweile sind auch die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das besagte Gebiet als allgemeines Wohngebiet deklarieren zu können. Weiterhin ist es Aufgabe des Mieters f&w, die zwischen der Stadt Hamburg und der Initiative Hamburg für gute Integration (HGI) ausgehandelten Bürgerverträge umzusetzen, die vorsehen, dass die einst als Unterkünfte für Geflüchtete errichten Areale zu „durchmischten“ Quartieren umgewandelt werden. Dies hat zur Folge, dass Geflüchtete aus der UPW Am Gleisdreieck wieder ausziehen müssen, um anderen Bedarfsgruppen Platz zu machen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Mit dem Vorliegen der Vorweggenehmigungsreife seit Ende November 2018, werden erste Schritte für den Übergang in reguläre Wohnnutzung im Sinne einer sozialen Durchmischung des Quartiers vorbereitet und damit eine deutliche Reduzierung der Platzkapazität bis Ende 2019 erreicht, siehe auch Drs. 21/16426. Ein weiterer Schritt ist der Abschluss einer Eckpunktevereinbarung, zu der die Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH (HIG) die Verhandlungen, nach der Übernahme der Wohnungen am Mittleren Landweg zum 1. März 2019, führt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Mit der Fertigstellung der Lärmschutzwand voraussichtlich Mitte 2020 sind alle Wohnungen zur Wohnnutzung zulässig und es werden weitere Umwandlungen möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/16159.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f&w) und der SAGA Unternehmensgruppe (SAGA) wie folgt:

1 Wann und wie wurden die Mitarbeiter_innen der Unterkunft Am Gleisdreieck über den (geplanten) Verkauf informiert?

Alle Beschäftigten des Standortes wurden in einem Gesamtteammeeting am 30. Januar 2019 von der zuständigen Bereichsleitung vom beabsichtigten Verkauf der Gebäude an die SAGA informiert.

2 Wann und wie wurde der Bezirksamtsleiter des Bezirksamtes Bergedorf informiert? Wer innerhalb des Bezirksamtes wurde außerdem wann und wie informiert?

Der Leiter des Bezirksamtes Bergedorf wurde von der Behördenleitung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen am 14.02.2019 telefonisch informiert, dass der Verkauf der Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen am Mittleren Landweg an die SAGA vollzogen worden sei. Der Bezirksamtsleiter informierte die Mitglieder des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Bergedorf in der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am selben Tag über diese Mitteilung.

3 Warum wurden die umliegenden Organisationen und Institutionen wie etwa der dortige Stadtteilbeirat, die Bezirkspolitik, Bürgerinitiativen oder Helfer_innenstrukturen nicht informiert, sondern erfuhren davon erst aus den Medien?

Die Information der gesamten Öffentlichkeit und damit auch der örtlichen Organisationen und Institutionen erfolgte am 14. Februar 2019 durch eine Pressemitteilung der SAGA.

4 In der UPW Am Gleisdreieck lebten Ende Dezember 2018 insgesamt 2.464 Personen.
a.     Mit wie vielen Personen ist die Einrichtung aktuell (Stichtag 08.04.2019) belegt?
b.     Wie viele davon sind Geflüchtete?
c.     Wie viele davon sind keine Geflüchteten?
d.     Welchen Bedarfsgruppen gehören die in 4. c. genannten Personen stattdessen an?

Siehe Drs. 21/16550. Die Daten zum Monatsende können jeweils erst zur Monatsmitte vollständig ermittelt werden, siehe Drs. 21/11504 und Drs. 21/9757.
Zum Zugang zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung und zur Aufschlüsselung siehe Drs. 21/4569.

e.    Wie viele der Wohnungen für insgesamt wie viele Bewohner_innen sind aktuell (Stichtag 08.04.2019) aufgrund von welcher Art von Baumängeln nicht bewohnbar?

Aktuell sind fünf Wohnungen aufgrund von Wasserschäden (Heizungs- und Dachleckage) betroffen, so dass insgesamt 17 Personen intern verlegt werden mussten.

5 Der Bürgervertrag sieht für den UPW-Standort Am Gleisdreieck vor, dass dort für die „Durchmischung“ des Quartiers maximal 300 Geflüchtete untergebracht werden dürfen.
a.     Wann genau (Datum) sind zuletzt Geflüchtete in die UPW Am Gleisdreieck eingezogen?

Die letzte Belegung von Plätzen erfolgte am 26. November 2018. Über den Familiennachzug sind am 28. Dezember noch vier Personen eingezogen.

b.     Wann genau (Datum) sind die ersten Geflüchteten aus der UPW Am Gleisdreieck im     Rahmen der Erfüllung des Bürgervertrages wieder ausgezogen?
aa.     Wie viele der unter 5. b. Genannten konnten in privaten Wohnraum ziehen?
bb.     Wie viele der unter 5. b. Genannten sind in welche andere öffentlich-rechtliche Unterbringung gezogen?

Am Standort sind 153 Personen seit Januar 2019 ausgezogen. 104 Personen in privaten Wohnraum und 49 Personen in die öffentlich-rechtliche Unterbrinungen Plaggenmoor, Grüner Deich und Neuenfelder Fährdeich.

c.     Wie ist die (weitere) Auszugsplanung für das Jahr 2019?
aa.     Gibt es inzwischen konkretere Planungen als die in der Drs. 21/16426 dargelegten? Bitte genau darlegen, wann wie viele Geflüchtete ausziehen sollen.
bb.     Ist die Eckpunktevereinbarung zum Standort Mittlerer Landweg (Am Gleisdreieck) inzwischen abgeschlossen (Datum) und im Transparenzportal veröffentlicht (Datum) worden? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Vorbemerkung.

d.     Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle führen Wartelisten für Wohnungssuchende. Werden Geflüchtete des UPW-Standortes Am Gleisdreieck jetzt bevorzugt bei der Wohnungssuche berücksichtigt?
aa.     Wenn ja, warum?
bb.     Wenn nein, warum nicht?

Die Fachstelle des Bezirksamtes Bergedorf, aber auch die Fachstellen der anderen Bezirksämterbemühen sich intensiv um die Vermittlung von vordringlich wohnungssuchenden Haushalten sowie von wohnberechtigten Zuwanderer-Haushalten mit einem Dringlichkeitsschein bzw. einer Dringlichkeitsbestätigung und damit zugleich um die Erfüllung der Teilverständigung. Zur vorgesehenen Verstärkung der Fachstellen, siehe Drs. 21/15398. Darüber hinaus gelten besondere Benennungsrechte, siehe Drs. 21/14261.

3.     Laut Presseberichten soll der Auszug mit den Fortschritten im Hinblick auf die Einhaltung von Lärmschutzstandards korrespondieren, d.h., dass bevorzugt diejenigen Geflüchteten ausziehen sollen, für deren Wohneinheiten der Lärmschutz bereits jetzt eingehalten wird.
a Für wie viele der 780 Wohnungen des UPW-Standortes Am Gleisdreieck werden die Lärmschutzstandards schon jetzt eingehalten?
b Für wie viele weitere Wohnungen soll bis Ende des Jahres 2019 die Einhaltung von Lärmschutzstandards erreicht werden?
c Sollen auch für die Wohneinheiten des UPW-Standortes Am Gleisdreieck, die langfristig ausschließlich für Geflüchtete bereitgehaltenen werden, Lärmschutzstandards gewährleistet werden? Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Vorbemerkung.

4.     Wie erklären Senat bzw. zuständige Behörde, dass die Antworten in der Drs. 21/16238 nicht mit Schilderungen von Betroffenen übereinstimmen, wonach es keine allgemeinen Informationen über das Angebot von Heizradiatoren oder anderen Maßnahmen während des Heizungsausfalls gegeben haben soll, sondern nur auf konkrete Beschwerden hin gehandelt wurde? Bitte genau darstellen, wer wann wie informiert worden sein soll bzw. nicht informiert worden ist.

Wie bereits in Drucksache 21/16238 erläutert, wurden die betroffenen Personen über Möglichkeiten und Maßnahmen zur Beheizung informiert. Dies erfolgte jeweils bei der persönlichen Vorsprache der Betroffenen. Es wurde nicht statistisch erfasst, welche Personen zu welchem Zeitpunkt vorgesprochen haben.

5. Wie erklären Senat bzw. zuständige Behörde die hohe Differenz zwischen 196 vom Heizungsausfall betroffenen Wohnungen und nur 41 bestellten Heizradiatoren, die ausreichend gewesen sein sollen? Wie wurde ansonsten für die Bewohnbarkeit der Wohnungen gesorgt?

Als Sofortmaßnahme konnte der abgefallene Heizungsdruck in vielen Wohnungen ausgeglichen werden, sodass nur wenige Wohnungen länger betroffen und soweit ausgekühlt sind, dass der Bedarf an Heizradiatoren gegeben war.

6.     Wie ist das Unternehmen fördern&wohnen angesichts des Heizungsausfalls auch in den für Arbeit und Aufenthalt der Mitarbeiter_innen vorgesehenen Räumlichkeiten, für die keine Heizradiatoren zur Verfügung standen, seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachgekommen?

Den Beschäftigen standen jederzeit ausreichend geheizte Räumlichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus konnte Urlaub beantragt werden.