SKA Fluglärmbeschwerden und Datenschutz in Hamburg (II)

Stephan Jersch

Wie konnten personenbezogene Daten von Fluglärm-Beschwerdeführer_innen an die Presse gelangen, somit ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz passieren? Der Senat wäscht seine Hände in Unschuld und mauert weiter.

27. September 2016

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 19.09.16

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/6029 -

Betr.: Fluglärmbeschwerden und Datenschutz in Hamburg (II)

 

In der Antwort auf meine Anfrage Drs. 21/5817 (Fluglärmbeschwerden und Datenschutz in Hamburg) hat die Behörde für Umwelt und Energie durch ihre Antworten neue vertiefende Fragen aufgeworfen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Antwort, dass die Fluglärmbeschwerdedaten ausschließlich in der BUE vorgehalten werden und nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BUE Zugriff auf die Daten haben, die letztendlich in mehreren Presseberichten zur Unterlegung von Angriffen auf Beschwerdeführer genutzt wurden.

Ich frage den Senat:

Die von der zuständigen Behörde ermittelten Daten zu Fluglärmbeschwerden werden jährlich unter http://www.hamburg.de/fluglaermbeschwerden/ veröffentlicht. Erstmalig für 2016 werden im 1. Quartal 2017 diese Angaben um die Anzahl der Beschwerdeführer ergänzt.

Personenbezogene Angaben zur Herkunft von Beschwerden können nicht aus den bei der BUE geführten Statistiken abgelesen werden.

Der Senat hat keine Kenntnisse darüber, auf welche Informationen die Presse sich in ihrer Berichterstattung stützt.

Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Unter der von der Behörde für Umwelt und Energie in der Antwort auf meine vorgenannte Schriftliche Kleine Anfrage postulierten Vorbedingung, dass die in der Presse verwendeten Daten (Namen, Wohnorte, Anzahl der Beschwerden) ausschließlich in der BUE vorgehalten werden: Geht die Behörde davon aus, dass die Presseberichte auf den bei der Behörde gespeicherten Daten beruhen?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wurden die Daten, Aggregationen von Daten oder Auszüge von Daten, die Fluglärmbeschwerden betreffen, an Dritte, außerhalb der zuständigen Behörde, der BUE, weitergeleitet?

Wenn ja:

    a) An wen wurden die Daten weitergegeben?

    b) Welche Daten wurden weitergegeben?

    c) In welcher Form erfolgte die Datenweitergabe?

    d) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Datenweitergabe?

Die Anzahl der Fluglärmbeschwerden, aufgeschlüsselt nach regionaler Herkunft, wurde Mitte August per E-Mail an die Flughafen HamburgGmbH (FHG) übermittelt. Die Anzahl der Beschwerdeführer wurde auf Anfrage der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation für den Zeitraum 13. Juli 2016 bis 12. August 2016 ermittelt und per E-Mail übersendet. Die Rechtsgrundlage dafür ist mit § 3, Abs. 3 des Fluglärmschutzbeauftragten-Gesetzes gegeben.

Wenn nein:

    e) Wie erklärt sich der Senat die in der Presse veröffentlichten Daten?

Siehe Vorbemerkung.

3. Wurde im Zusammenhang mit der derzeitigen Speicherung der Fluglärmdaten und/oder der erfolgten Presseberichterstattung der Datenschutzbeauftragte der FHH eingeschaltet?

    a) Wenn ja: Mit welcher konkreten Fragestellung bzw. mit welchem Auftrag erfolgte die Ansprache?

    b) Wenn nein: Warum nicht?

4. Sieht der Senat unter der Vorbedingung, dass die vorgenannten Daten ausschließlich in der BUE gespeichert werden bezüglich der in der Presse verwendeten Daten ein rechtliches Problem hinsichtlich des Datenschutzes?

    a) Wenn ja: Welche Schritte wurden seitens der zuständigen Behörde oder anderer Stellen der FHH diesbezüglich unternommen bzw. geplant?

    b) Wenn nein: Warum nicht?

Das Fluglärmschutzbeauftragten-Gesetz hat dem Datenschutzbeauftragten im Gesetzgebungsverfahren vorgelegen. Die im Gesetz getroffenen Regelungen sind mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden, siehe dazu auch Drs. 21/5817. Vor diesem Hintergrund hält der Senat die diesbezügliche Verwaltungspraxis für rechtmäßig.