Tierversuche am LPT: Warten auf den nächsten Verstoß?

Nach dem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) musste die Stadt dem Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG (LPT) die zwischenzeitlich aberkannte Tierhaltungserlaubnis und die Genehmigung zum Durchführen von Tierversuchen wieder erteilen. Dabei sprach die FHH davon, dass der Betrieb am LPT-Standort in Neugraben nur unter Auflagen und einer erhöhten Kontrolldichte erfolgen darf.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage "Wie geht es weiter beim LPT in Neugraben?" (Drs. 22/1462) ist hier als PDF online.

Die Anfrage (Drs. 22/1462) von Stephan Jersch, dem tierschutzpolitzischen Sprecher der Linksfraktion an den Senat liefert nun überraschende Antworten. „Wir brauchen maximale Standards! Wie will der Senat die erhöhten Auflagen und Kontrollen am LPT in Neugraben durchführen, wenn ihm nicht einmal bekannt ist, wie viele Tiere sich aktuell dort befinden? Wie ist das mit den Auflagen zu den Dokumentationspflichten zu vereinbaren?“, fragt Jersch.

 

Der Senat führt weiterhin aus, dass ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stade wegen möglicher Manipulationen durch Mitarbeiter des LPT noch andauert. Mit dem Verweis auf übergeordnete Bundesbehörden erklärt der Senat, es sei ihm nicht bekannt, ob es hinsichtlich der möglichen Manipulationen an Studien Ermittlungen oder Verfahren gäbe. Dazu führt Jersch weiter aus: „Es darf nicht sein, dass der Senat nicht weiß, was aktuell in dem Labor des LPT in Neugraben passiert und ihm zudem unbekannt ist, welche Auswirkungen durch mögliche Manipulationen an Studien entstanden sind. Der Senat muss hier im Interesse des Tierwohls und des Schutzes von Patientinnen und Patienten deutlich aktiver werden – dazu gehört auch, selbst ein neues Verwaltungsverfahren anzustreben, bevor mögliche neue Verstöße am LPT vorliegen.“