Wohin fließen Ersatzzahlungen für den Bau von Windenergieanlagen?

Zwischen den Jahren 2010 und 2017 hat die Stadt mehr als 1,4 Millionen Euro Ersatzzahlungen von den Windenergieanlagenbetreibern eingenommen. Überall dort, wo der Eingriff in die Natur nicht auszugleichen war, wurden entsprechende Zahlungen zwischen 20.000 und 455.000 Euro durch die Stadt festgelegt. Das ergeben meine Anfragen „Wie werden die Ausgleichszahlungen für Windenergieanlagen gemäß Bundesnaturschutzgesetz verwendet?“ (Drs. 22/10892) und zwei Nachfragen (Drs. 22/11374 und 22/11084).

  • Die Schriftlichen Kleinen Anfragen „Wie werden die Ausgleichszahlungen für Windenergieanlagen gemäß Bundesnaturschutzgesetz verwendet?“ (Drs. 22/10892) und die zwei Nachfragen (Drs. 22/11374 und 22/11084) sind hier und hier und hier jeweils als PDF online.

In der Zusammenfassung aller einzelnen Antworten ergibt sich, dass ein jeweils konkreter Nachweis über die Verwendung der einzelnen Ausgleichszahlungen für die Behörde nicht einfach ist und immer nur auf konkrete Nachfragen zu den einzelnen Zahlungen von der Behörde geliefert wird. Die aus dem Topf des Sondervermögens Naturschutz und Landschaftspflege bezahlten 160 Ausgleichmaßnahmen liegen zu einem Viertel außerhalb des beeinträchtigten Naturraums Elbmarsch, d.h. sie wurden weder ortsnah noch im vergleichbaren Naturraum durchgeführt. Welche davon nun ursächlich durch den Bau von Windenergieanlagen begründet waren, ist eine offene Frage.

Es bleibt zu hoffen, dass über die Ausgleichmaßnahmen im Zuge der zukünftig zu bauenden Windenergieanlagen besser berichtet werden kann. Das ist die Behörde der Bevölkerung und den Betreiberinnen und Betreibern der Anlagen meiner Ansicht nach schuldig.