Chance für die Landwirtschaft in Hamburg: Ein modernes Grundstücksverkehrsgesetz
Seit dem Jahr 2008 können die Bundesländer das aus den 1960er Jahren stammende Grundstücksverkehrsgesetz in Landesrecht überführen. Mit Baden-Württemberg hat ein Bundesland das bereits gemacht und mehrere andere Länder sind auf dem Weg dahin. Das Gesetz regelt im Kern Grundstücksgeschäfte für Agrarflächen. Besondere Bedeutung hat das Gesetz für Share Deals, dem Aufkauf von Flächen durch außerlandwirtschaftliche Investoren. Doch der Leidensdruck ist nicht allzu groß, denn die Bodenpreise sind hoch und die Stadt selbst ist die größte Besitzerin von Agrarflächen in Hamburg. Mit dem Milchhof in Rissen, dem Moorhof, der durch einen Investor in Teilen aufgekauft wurde und nun als Pferdepension dienen soll, wurde aber deutlich, dass auch in Hamburg Handlungsbedarf besteht. Die immer weniger werdenden produzierenden Landwirtschaftsbetriebe stehen in der Metropole unter einem besonderen Druck.
- Der Antrag „Ein modernes Grundstücksverkehrsgesetz für Hamburg zum Schutz der produzierenden Agrarbetriebe“ (Drs. 22/11294) ist hier als PDF online.
Dazu hat die Linksfraktion einen Handlungsvorschlag gemacht, der durch die Bürgerschaft in den Umweltausschuss überwiesen wurde und jetzt zur Diskussion anstand.
Wir wollten mit dem Antrag erreichen, dass Mondpreise für landwirtschaftliche Flächen nicht zulässig sind und vor allem bei Grundstücksgeschäften die Existenz bestehender Landwirtschaftsbetriebe Priorität bei der Prüfung des Verkaufs hat. Dazu sollte u.a. auch ein Vorkaufsrecht der Stadt begründet werden sowie ein Grundstücksverkehrsausschuss, der solche Geschäfte überprüft.
Die einzige gute Nachricht seitens der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) an diesem Abend war, dass an einer Überführung des Gesetzes gearbeitet würde, man aber die Entwicklung in den anderen Bundesländern beobachten möchte. Grundsätzlich gab es aber Einigkeit in der Notwendigkeit eines Grundstücksverkehrsgesetzes für die Stadt Hamburg. Der Haken dabei ist, dass weder ein konkreter Entwicklungsstand noch ein auch nur grober Zeitrahmen für die Überführung in Landesrecht genannt werden konnte. Zweifelhaft, weil nicht beantwortet, ist der Stand der behördlichen Bemühungen an sich. Demzufolge bleibt noch einiges an Anschub und Drängeln zu tun, um von der Erkenntnis der Notwendigkeit zum Tun zu kommen.
Das Ansinnen der Linksfraktion, den Antrag bis zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs der Behörde zu vertagen, wurde von Rot-Grün nicht mitgetragen. Daraufhin wurde der Antrag mit der Regierungsmehrheit im Ausschuss abgelehnt.