SKA: Bestandsgarantien für die Gartenkolonien Billerhuder Insel und Horner Marsch

Stephan Jersch

Laut einem Pressebericht garantiert Hamburgs Erster Bürgermeister, dass die Gartenkolonien Billerhuder Insel und Horner Marsch jedenfalls während seiner Amtszeit erhalten bleiben. Eine Festschreibung dieser Bestandsgarantie in den jeweiligen Bebauungsplänen ist allerdings nicht vorgesehen.

21. Juli 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 13.07.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/9820 -

 

Betr.: Bestandsgarantien für die Gartenkolonien Billerhuder Insel und Horner Marsch

Das Hamburger Wochenblatt (Ausgabe für Horn, Hamm, Rothenburgsort) berichtet in der Ausgabe vom 21.06.2017 auf Seite 3 über eine Bestandsgarantie, die Hamburgs Erster Bürgermeister den Gartenkolonien Billerhuder Insel und Horner Marsch hinsichtlich von Diskussionen um Wohnungsbaupläne auf diesen Geländen gegeben hat. Olaf Scholz wird im Hamburger Wochenblatt mit den Worten zitiert, „dort werde kein Bagger auftauchen, so lange er in Hamburg Regierungsverantwortung habe.“

Für den Bereich der Billerhuder Insel gilt ein Bebauungsplan, der im April 1957 zuletzt geändert wurde und dort Reserveflächen für Industrie vorsieht. Für die Fläche Horner Marsch gilt im Januar 1955 zuletzt geänderten Baubauungsplan die Ausweisung als „Außengebiet-Bebauung untersagt“.

Ich frage den Senat:

Nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG)sind die Kleingartenpachtverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im BKleingG ist ebenfalls geregelt, unter welchen Voraussetzungen bestehende Kleingartenflächen gekündigt und geräumt werden können. In der Regel sind für eine Kündigung und Räumung ein neu aufgestellter Bebauungsplan oder ein Planfeststellungsbeschluss, der eine andere Nutzung vorsieht, erforderlich. Sollten bestehende Kleingartenparzellen durch Überplanungen entfallen, so sind diese nach dem BKleingG und dem sogenannten 10.000er-Vertrag in der Regel ersatzlandpflichtig. Planungen für Wohnungs- oder Gewerbebau auf der Billerhuder Insel oder in der Horner Marsch liegen nicht vor und sind auch nicht beabsichtigt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wurde der Erste Bürgermeister im Bericht des Hamburger Wochenblattes wie geschildert richtig zitiert? Wenn nein: Welche Aussage durch den Ersten Bürgermeister in diesem Zusammenhang trifft zu?

In ständiger Praxis nimmt der Senat zu Äußerungen von Senatsmitgliedern und deren Wiedergabe in den Medien nicht Stellung.

2. Wird der Bebauungsplan Hamm-Marsch (Billerhuder Insel) geändert, um die Aussagen des Ersten Bürgermeisters abzusichern?

Eine Änderung des Baustufenplanes Hamm-Marsch im Bereich der Billerhuder Insel ist aktuell nicht geplant und zur Sicherung der Kleingärten auch nicht erforderlich.

3. Bleibt das Planrecht für den Bereich Horner Marsch nach der Aussage dauerhaft erhalten („Außengebiet-Bebauung untersagt“) oder ist hier eine Ausweisung für Dauerkleingärten geplant?

Eine Änderung des Baustufenplanes Horn im Bereich der Kleingärten der Horner Marsch ist aktuell nicht geplant.

4. Gibt es weitere entsprechende Bestandsgarantien für weitere Kleingartenflächen? Wenn ja: Welche Flächen sind das?

Siehe Vorbemerkung.