SKA: Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. hier: Zahlen 2016 – Satzung

Stephan Jersch

Fragen zum finanziell beträchtlichen Engagement der Freien und Hansestadt Hamburg bei den Funktionären des Kleingärtnervereins "Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V."

5. September 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 28.08.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/10196 -

 

Betr.: Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.
hier: Zahlen 2016 – Satzung


Der „Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.“ ist eine gemeinnützige Organisation für das Kleingartenwesen in Hamburg. Nun sind die Zahlen für das Jahr 2016 veröffentlicht worden.


Zu den Zahlen grundsätzlich erklärt die Satzung in ihrer Präambel:

Der Landesbund ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Landesbundes dürfen nur für die satzungsgemäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Landesbundes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Landesbundes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“


In § 15 der Satzung ist zum Thema „Entschädigungen“ zu lesen:

Grundsätzlich ist jede Mitarbeit im LGH mit Ausnahme der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle ehrenamtlich. Abweichend davon kann den Mitgliedern der Organe, das gilt insbesondere auch für den ersten Vorsitzenden, sowie den sonstigen ehrenamtlich tätigen Funktionären des LGH eine pauschale Entschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.


Die Zahlung pauschaler Entschädigungen gilt, sofern nicht bereits der Kontrollausschuss deren Höhe festgelegt hat, mit Genehmigung des Haushaltsplans für das jeweilige Geschäftsjahr als beschlossen, sofern hierfür im Haushaltsplan eine gesondert ausgewiesene Haushaltsposition der Höhe nach bestimmt ist. Wird der Haushaltsplan nach dem Beginn des Geschäftsjahres genehmigt, gilt der Beschluss über die Gewährung einer pauschalen Entschädigung rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres.“


Nun engagiert sich die Freie und Hansestadt Hamburg aus Steuergeldern in beträchtlichem Umfange:

  • So betragen die zweckgebundenen Mittel 2016 2,4 Millionen Euro,
  • so beträgt die Mittelabforderung für 2016 von der Behörde für Energie und Umwelt für den Kleingarteninfrastrukturfonds 200.000,-- Euro,
  • so beträgt die Mittelabforderung für 2016 für den Laubenfonds für Räumungsbetroffene von der Behörde für Energie und Umwelt 750.000,-- Euro.

Darüber hinaus verfügt der Landesbund über eine Freie Rücklage nach § 58 Nummer 7a AO über 1 Million Euro per 31.12.2016.


Hierzu frage ich den Senat:


Die Mittel, die der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (Landesbund) bewirtschaftet, stammen im Wesentlichen aus den Mitgliedsbeitragsanteilen, die ihm aus den angeschlossenen Kleingartenvereinen zufließen.


Unabhängig hiervon hat die FHH 2014 mit dem Landesbund einen Vertrag (Eckpunktepapier I) zur Einrichtung des Laubenfonds für Räumungsbetroffene und zur Einrichtung des Kleingarteninfrastrukturfonds abgeschlossen. Der Laubenfonds wurde seitens der FHH 2014-2016 mit insgesamt 2 Mio. Euro ausgestattet, der Kleingarteninfrastrukturfonds mit insgesamt 400.000 Euro. Die Verwendungszwecke für die Vergabe der Mittel der Fonds sind direkt im Vertrag geregelt.


Die Entscheidung über die Vergabe sowie die Verwaltung der beiden Fonds obliegen dem Landesbund.


Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Landesbundes wie folgt:


1. Wer entscheidet abschließend über die Verwendung dieser Kapitalreserven?

 

Die Entscheidungen über die Mittelverwendung erfolgt satzungsgemäß durch die Organe des Landesbundes (Geschäftsführender Vorstand, Erweiterter Vorstand). Die interne Überwachung des Finanz- und Rechnungswesens des Landesbundes wird durch den Kontrollausschuss wahrgenommen. Die Entlastung des Vorstandes des Landesbundes und des Kontrollausschusses wiederum erfolgt durch die jährliche Landesbundversammlung


Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

2. Wie viele haupt- beziehungsweise nebenamtlichen Mitarbeiter/-innen gibt es im Landesbund?

 

Es gibt 13 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.


3. Welche Beträge haben die „ehrenamtlich“ tätigen Organmitglieder in 2016 erhalten? Bitte einzeln aufführen!

Die ehrenamtlich tätigen Organmitglieder haben in 2016 die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Aufwandsentschädigungen nach § 15 (Festsetzung gemäß § 9 Abs. 4, Satz 2) der LGH-Satzung erhalten. Die Aufwandsentschädigungen werden versteuert.


Funktion

Betrag


 

 

 

1. Vorsitzender

400,00 Euro

pro Monat

2. Vorsitzender

225,00 Euro

pro Monat

geschäftsführender Vorstand

160,00 Euro

pro Monat

geschäftsführender Vorstand

160,00 Euro

pro Monat

geschäftsführender Vorstand

160,00 Euro

pro Monat

Kontrollausschuss (Sprecher)

225,00 Euro

pro Monat

Kontrollausschuss

160,00 Euro

pro Monat

Kontrollausschuss

160,00 Euro

pro Monat

 

 


Vorsitzende/r Deutsche Schreberjugend

160,00 Euro

pro Monat

 

 

 

Fachberatung:

 

 

 

 

 

Landesbundfachberater

160,00 Euro

pro Monat

 

 

 

9 Bezirksfachberater

je 60,00 Euro

vierteljährlich

2 Leiterinnen Frauengruppe (FB)

je 60,00 Euro

vierteljährlich

1 Vogelschutz

60,00 Euro

vierteljährlich

 

 

 

Schlichtung:

 

 

 

 

 

Landesbundschlichter

150,00 Euro

vierteljährlich

8 Bezirksschlichter

je 60,00 Euro

vierteljährlich


Die Mitglieder der neun Bezirksgruppenvorstände erhalten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der jährlichen Zuwendungen des Landesbundes an die Bezirksgruppen nach Maßgabe der „Verwaltungsvorschrift der Behörde für Umwelt und Gesundheit über die Anerkennung, die Prüfung und den Widerruf der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit“ vom 25. Januar 2002.

 

4. Die Bilanz des Landesbundes weist unter „Finanzanlagen“ ein Deckungskapital zur Rücklage für Altersruhegeld in Höhe von 483.196,04 Euro aus. Wozu und für welche Personen beziehungsweise Personengruppen ist dieses Deckungskapital vorgesehen?

Aufgrund § 6 des Tarifvertrages zwischen Landesbund und Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Hamburg ist der Landesbund verpflichtet, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Ausscheiden aus dem Berufsleben beim Landesbund und nach Erreichen des jeweilig gültigen gesetzlichen Rentenalters eine zusätzliche Altersversorgung zur Verfügung zu stellen.

 

5. Wer prüft im Auftrage der Freien und Hansestadt Hamburg die Satzungskonformität des Ausgabeverhaltens des Landesbundes?

 Die satzungsbestimmte Jahresabschlussprüfung wird jährlich von einem vereidigten Wirtschaftsprüfer vorgenommen.

Der Landesbund legt den Prüfungsbericht auf der Grundlage des § 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) der Behörde für Umwelt und Energie vor.

Dort wird geprüft, ob die Anerkennungsvoraussetzungen zur kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit eingehalten werden. In diesem Rahmen erfolgt auch die Prüfung der Mittelverwendung aus dem Laubenfonds und dem Kleingarteninfrastrukturfonds.


6. Die Gewinn- und Verlustrechnung des ideellen Bereiches umfasst ein Gesamtkosten-Budget über 1,072 Millionen Euro. Neben üblichen Rechts- und Beratungskosten von etwa 23.000 Euro sowie Zuwendungen an die eigentlichen Bezirksgruppen und Vereine über etwa 93.000 Euro betragen „Fachberatungskosten“ in 2016 106.964,13 Euro, also 10 Prozent des Gesamtbudgets. Es ist deutlich mehr, als die eigentlichen tragenden Vereine erhalten haben. Um was für Arten von Fachberatung handelte es sich? An wen wurden diese Beratungskosten überwiesen? Wer hat diese Aufträge veranlasst?

Nach § 2 BKleingG ist die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder ein wesentliches Merkmal für die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit einer Kleingärtnerorganisation.

Der Landesbund stellt die fachliche Beratung und Betreuung seiner Mitglieder insbesondere durch hauptamtliche Mitarbeiter (Landesfachberater) sicher. Zu dem Aufgabenbereich der Fachberatung zählen u. a.:

  • Unterstützung der Bezirks- und Frauenfachberatung
  • Ausbildung und Schulung der Bezirks- und Vereinsfachberatung
  • Ausbildung und Schulung der Bezirks- und Vereinswertermittlung
  • Organisation und Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen (Tag des Gartens, Tag der offenen Tür, Teilnahme am Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“, Teilnahme mit einem Ausstellungsbeitrag an der „Grünen Woche“ in Berlin, Teilnahme an Bundes- und Landesgartenschauen und sonstigen Fachveranstaltungen
  • etc.

Darüber hinaus werden vom Landesbund Sachkundeschulungen zum Pflanzenschutz mit Sachkundebescheinigung durch das Pflanzenschutzamt Hamburg durchgeführt. Für die Wertermittlung wird durch den Landesbund u. a. ein Wertermittlungsprogramm für PC und Laptop permanent aktualisiert und den Vereinen für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt.