SKA: Landgrabbing nun auch in Hamburg

Stephan Jersch

Nach Auffassung des Senates ist ein Reiterhof genauso als Landwirtschaft anzusehen wie ein Hof, der Milch produziert. Damit könnten Hamburg jetzt rund 16 Prozent der Milchproduktion verloren gehen.

28. Februar 2020

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 20.02.2020
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/20246 -


Betr.:    Landgrabbing nun auch in Hamburg

Durch die Presse ging der Fall eines Milchbauern im Klövensteen, dem seitens der BWVI die notwendige Pachtfläche für die Fortführung seines Betriebes entzogen werden soll. Dem Vernehmen nach wird die landwirtschaftliche Fläche, auf der zur Zeit mit 140 Milchkühen mehr als ein Zehntel des gesamten Milchviehs in Hamburg¹, ² gehalten wird, an zwei Immobilienmakler verkauft. Damit zerstört die BWVI, im Widerspruch zum Bekenntnis des Senats zur Landwirtschaft, einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb in Hamburg.
Dieses in Hamburg erstmalig bekannt gewordene Landgrabbing und die offenkundige Passivität des Senats werfen eine Reihe von Fragen auf.

Ich frage den Senat:

Der Senat nimmt zu Presseberichtserstattungen grundsätzlich keine Stellung. Im Übrigen siehe Drs. 21/20222.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Landwirtschaftskammer Hamburg wie folgt:

1. Wann hat der Senat vom Verkauf der von dem in der Vorbemerkung beschriebenen Milchhof gepachteten Flächen Kenntnis erhalten?

Mit Schreiben vom 25. Juni 2019 wurde der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages mit der Bitte um Erteilung der Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) übersandt.

2. Welche Abteilung(en) waren seitens der Behörde an dem Verfahren beteiligt?

Das Genemigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz wurde von der Abteilung Agrarwirtschaft, Pflanzenschutzbehöde in der BWVI durchgeführt. Das Rechtsamt der BWVI wurde beteiligt.

3. Waren der Behörde zu Beginn des Verfahrens Präzedenzfälle aus Niedersachsen bekannt, in denen ein solcher Verkauf abgelehnt wurde?
a. Wenn ja: Wie wurden diese bewertet und warum wurde in Hamburg anders entschieden?
b. Wenn nein: Warum nicht?

Ja. Die gerichtlich entschiedenen Fälle in Niedersachsen unterscheiden von der hier in Rede stehenden Fallgestaltung in wesentlichen Tatbestandsmerkmalen und sind deshalb auch in der Rechtsfolge unterschiedlich zu bewerten.

4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Milchhof im Klövensteen zu erhalten, und welche Auswirkung des Verlustes des Milchhofs auf die Milchwirtschaft in Hamburg sieht der Senat?

Versagungsgründe nach dem Grundstücksverkehrsgesetz lagen nicht vor. Damit hat der Senat keine Rechtsgrundlage, die Verfügungsberechtigung der privaten Verkäuferin über ihr geschütztes Eigentum einzuschränken.

In Hamburg gibt es zehn landwirtschaftliche Betriebe mit einem Gesamtbestand von rund 900 Milchkühen. Bei einer Durchschnittsleistung je Kuh und Jahr von 8.500 kg Milch ergibt sich für Hamburg eine Produktionsmenge von rund 7,6 Millionen kg Milch. Bei einem Ausscheiden eines Betriebes mit 140 Milchkühen würde das einen Einfluss von ca. 16% auf die Jahrproduktionsmenge haben.

5. Wie groß ist die landwirtschaftliche Fläche, die in Hamburg an nicht hauptberufliche Landwirte und Landwirtinnen verkauft wurde? Bitte fallweise einzeln für die letzten fünf Jahre und mit Angabe der nachfolgenden Nutzungsart aufführen.
6. Wer war jeweils Verkäufer (privat oder die FHH)?

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat in den letzten fünf Jahren rund 3,5 ha landwirtschaftliche Flächen aus dem eigenen Bestand an sieben nicht hauptberufliche Landwirte und Landwirtinnen (jeweils bisherige Pächter oder deren Angehörige) unter Beibehaltung der bisherigen Zweckbestimmung der Pachtverträge verkauft. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern grundsätzlich in ständiger Praxis davon ab, zu Einzelheiten von Immobilienverkäufen Auskunft zu geben.

Daneben wurden über private Kaufverträge landwirtschaftliche Flächen an nicht hauptberuflichen Landwirte und Landwirtinnen verkauft. Die entsprechenden Kaufverträge wurden gemäß Grundstücksverkehrsgesetz der BWVI zur Genehmigung vorlegt. Im Übrigen siehe Anlage.

7. Welche landwirtschaftlichen Flächen in Hamburg wurden in den letzten fünf Jahren von anderen Nutzungen zur Pferdehaltung umgenutzt? Bitte pro Jahr aufführen und die jeweils umgenutzte Fläche in Hektar angeben.

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben. Eine Aktenrecherche scheidet nach der Fragestelllung aus, weil die „Pferdehaltung“ unterschiedliche Erscheinungsformen annehmen kann, nicht jeder Wechsel des Eigentums gleichermaßen dem GrstVG unterfällt (§ 4 GrdstVG, ) und der Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke bis einem ha nicht der Genehmigungspflicht unterliegt (§ 2 Abs. 3 Ziffer 2 in Verbindung mit dem Gesetz über die Freigrenze im land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksverkehr vom 21. Juni 1971).

8. Welche Bedeutung misst der Senat dem Erhalt der in Hamburg ansässigen landwirtschaftlichen Vollzeit- und Teilzeitbetrieben bei?

Zielsetzung der Agrarpolitik des Senats ist die Unterstützung von leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebe sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb. Im Übrigen siehe Agrarpolitisches Konzept 2025 (Drs. 21/18512).

9. Ist der Senat der Auffassung, dass Pferdehaltung eine der Landwirtschaft gleichwertige Nutzung des Bodens ist, und bezieht sich das Bekenntnis zum Erhalt der Landwirtschaft auch auf Pferdehaltung?

Landwirtschaft ist gemäß § 2 GrdstVG die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, besonders der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft, der Erwerbsgartenbau, der Erwerbsobstbau und der Weinbau sowie die Fischerei in Binnengewässern. Dementsprechend stellt eine Tierhaltung dann Landwirtschaft dar, wenn sie ganz oder oder jedenfalls überwiegend aus den Erzeugnissen des Betriebs ermöglicht wird. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben.

10. Was steht nach Auffassung des Senats der seit 2006 möglichen Überführung des Grundstücksvergabegesetzes mit genauen Regelungen gegen das Landgrabbing in Hamburg entgegen?

Hiermit hat sich der Senat nicht befasst.

11. Welche Sicherheiten gegen Landgrabbing bietet der Senat landwirtschaftlichen Betrieben, deren Flächen gepachtet sind?

Jeder Pachtvertrag über landwirtschaftliche Flächen unterliegt den Formen der zivilrechtlichen Beendigung, wie sie die privatautonomen Vertragsparteien untereinander vereinbart haben.

Das Grundstücksverkehrsgesetz bietet den erforderlichen gesetzlichen Schutz davor, dass eine Veräußerung zu einer ungesunden Verteilung des Grund und Bodens führt oder durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht. In diesen Fällen liegen Versagungsgründe gemäß § 9 GrdstVG vor.

_________________________-

¹ 140 Milchkühe (NDR, 2.2.20)
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

² = > 12 % v. 1145 Milchkühen hamburgweit lt. Jüngster Statistik (bezogen auf 2016; GA Drucksache 21/18793
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