SKA: Situation der Kleingärten in Hamburg

Stephan Jersch

Fragen und Antworten zur Kleingartenbedarfsanalyse, Stadtplanung bzgl. Kleingärtenkolonien, Abwassermissständen in Kleingärten etc.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Drucksache 21/6294 |
18. Oktober 2016

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 10.10.16 und Antwort des Senats

Betr.:
Situation der Kleingärten in Hamburg

Im Kleingartenbereich Hamburgs hat sich in den letzten sechs Monaten einiges getan. Neue Ausrichtungen sind auf Basis der Kleingartenbedarfsanalyse zu erwarten beziehungsweise bestehende Tendenzen in der Kleingartengestaltung finden nun ihre schriftliche Begründung. Der Landesbund der Gartenfreunde Hamburg hat sich eine neue Satzung und ein neue Rahmenordnung für seine angeschlossenen Kleingartenvereine gegeben. Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat sich in einem Haushaltsnachtrag einen zusätzlichen Prüfer für die Kontrolle von Abwassermissständen in Kleingärten bewilligen lassen, um nur einige Entwicklungen zu benennen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) wie folgt:

  1. Die in der Kleingartenbedarfsanalyse empfohlen Nachverdichtung der Kleingartenanlagen mit der Verkleinerung der Parzellengrößen setzt voraus, dass die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der LGH (Landesbund der Gartenfreunde Hamburgs) Informationen zur Ist-Situation haben. Wie groß ist eine durchschnittliche Kleingartenparzelle auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte die Entwicklung für die letzten 15 Jahre darstellen und eine Gruppierung nach Parzellen unter 250 m², 250 bis unter 300 m², 300 bis unter 400 m², 400 bis unter 500 m² und über 500 m² vornehmen.

  2. Wie groß sind die Nebenflächen der Kleingartenanlagen in Summe, die nicht in Parzellen unterteilt sind?

Statistiken zu Einzelparzellengrößen werden nicht geführt. Eine Darstellung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich.

Kleingartenparzellen in Kleingartenanlagen im bezirklichen Verwaltungsvermögen (sog. Dauerkleingärten) weisen in der Regel eine durchschnittliche Parzellengröße von 300 m² zuzüglich öffentlicher Grünflächenanteile (Grün an Kleingärten) auf. Kleingartenparzellen in Kleingartenanlagen im allgemeinen Grundvermögen (sog. Zeitkleingärten) haben in der Regel sehr unterschiedliche Einzelparzellengrößen und sind häufig über 300 m² groß. Daher weisen vor allem die Anlagen im allgemeinen Grundvermögen Nachverdichtungspotenziale auf. Allgemeine Angaben zu ihrer durchschnittlichen Parzellengröße können nicht gemacht werden, da in der Pachtfläche im allgemeinen Grundvermögen neben den individuell nutzbaren Parzellenflächen auch alle Nebenflächen (Erschließungswege, Stellplätze, Vereinshaus, etc.) enthalten sind.

Das jeweilige Nachverdichtungspotenzial einer Kleingartenanlage lässt sich daher nur in der Einzelfallbetrachtung ermitteln. Maßgeblich sind neben der Größe der einzelnen Parzellen die Lage der Parzellen mit Teilungspotenzial innerhalb der Anlage sowie die vorhandene Vereinsinfrastruktur und die inneren Erschließungswege.

Der öffentliche Grünflächenanteil (Grün an Kleingärten) im bezirklichen Verwaltungsvermögen beträgt 292 ha (Stand 1. Januar 2016). Statistische Angaben zu den Nebenflächen in den Kleingartenanlagen im allgemeinen Grundvermögen liegen nicht vor.

3. Mit der Drs. 21/3932 („Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen zur Erreichung der Umwelt- und Klimaschutzziele des Senats“) wurden für das Haushaltsjahr 2016 33.000 Euro konsumtiv und insgesamt 200.000 Euro als Gesamtbedarf für Personalmittel zur Kontrolle von Abwassermissständen in Kleingartenvereinen mehrheitlich bewilligt. Die Kontrollquote sollte damit laut Drucksache von 18,5 Prozent auf 60 Prozent bis 2020 gesteigert werden. Nach den nun im Haushaltsentwurf 2017/2018 veröffentlichten Kennzahlen soll der Anteil der kontrollierten Parzellen bis 2020 „nur“ auf 44,09 Prozent gesteigert werden.

     a. Ist die mit der Nachbewilligung zu schaffende Stelle besetzt?

         i. Wenn ja: seit wann?

        ii. Wenn nein: Wird diese Stelle noch besetzt und wenn ja, bis wann?

Das Stellenbesetzungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Besetzung der Stelle ist für das erste Quartal 2017 geplant.

    b. Womit erklärt sich die Behörde die Abweichung zwischen der in der Drs. 21/3932 genannten Kennzahl von 60 Prozent bis 2020 zu kontrollierender Parzellen und der im Haushaltsplan vorgelegten Kennzahl von 44,09 Prozent, da die Stelle als Vollzeitstelle genau die 60 Prozent Kontrollquote ermöglich hätte? Welche der Kennzahlen ist falsch?

Nach Beschluss über die Drs. 21/3932 wurde es redaktionell versäumt, im Haushaltsplanentwurf 2017/18 die Planzahlen 2017 bis 2020 der Kennzahl B_293_11_032 entsprechend anzupassen. Insofern ist die in der Drs. 21/3932 genannte Kennzahl von 60 Prozent bis 2020 korrekt. Die Anpassung im Haushaltsplan wird erfolgen.

4. Ist es richtig, dass bei den Kontrollen auf Abwassermissstände in Kleingartenvereinen Schränke und Schubladen in Schreberlauben durch den Kontrolleur geöffnet werden?

     a. Wenn ja: Wozu und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?

Nein.

Eine Ausnahme bilden Schränke unter Waschbecken bzw. Küchenspülen, bei denen eine Kontrolle der Abflussrohre und Anschlüsse zur Feststellung der tatsächlichen Art der Ableitung des Abwassers erforderlich ist. Die genannten Entwässerungsgegenstände gehören zu den Grundstücksentwässerungsanlagen. Rechtsgrundlage hierzu ist § 17 Hamburgisches Abwassergesetz.

5. Wie viele Kontrollen auf Abwassermissstände konnten aufgrund der Zurückweisung des Kontrolleurs nicht durchgeführt werden?

Hierzu wird keine gesonderte Erhebung durchgeführt.

6. Wie viele Gerichtsverfahren wurden seit Beginn dieses Jahres zur Durchsetzung von Kontrollen bezüglich gemeldeter Abwassermissstände in Schreberparzellen eingeleitet?

Keine.

Im Übrigen würde die zuständige Behörde zur Durchsetzung von Kontrollen keine Gerichtsverfahren einleiten, sondern Anordnungen erlassen. Im Rechtsschutzverfahren hätte dann der Kleingärtner oder die Kleingärtnerin die Möglichkeit, das Gericht anzurufen.

7. Wie hoch ist die Kontrollquote auf Abwassermissstände, aufgeteilt nach den im Landesbund der Gartenfreunde organisierten Kleingartenvereinen?

58 Kleingartenvereine mit rd. 6.500 Parzellen wurden bisher vollständig überprüft. In weiteren Vereinen wurden darüber hinaus rd. 2.250 Parzellen kontrolliert. Das entspricht ca. 25% der insgesamt 34.950 Parzellen.

8. Die Landesbundversammlung ist grundsätzlich für Mitglieder der im LGH organisierten Kleingartenvereine öffentlich. Mit der beschlossenen Satzungsänderung wird dies nun deutlich klargestellt. Ist es richtig, dass die Protokolle der Landesversammlungen des LGH nur auszugsweise veröffentlicht werden?

Nein.

Zu Fragen der Veröffentlichung von Niederschriften der Mitgliederversammlung des LGH trifft die Satzung keine Aussagen. Lediglich die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen.

Nach gängiger Praxis können diese von denjenigen Mitgliedern der Landesbundversammlung, die ein berechtigtes Interesse vorbringen können, eingesehen werden. Über alle relevanten Beschlüsse der Landesbundversammlung wird in der Mitgliederzeitschrift „Hamburger Gartenfreund“ berichtet.

Wenn ja:

     a. Welche Begründung gibt es dafür, dass die Protokolle der Landesversammlung nur auszugsweise veröffentlich werden?

    b. Welcher Personenkreis erhält vollständige Protokolle der Landesversammlung?

Entfällt.

9. Wie viele Behelfsheime auf Grundstücken der Freien und Hansestadt Hamburg werden als Sommerlauben genutzt?

Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Behelfsheime nachfolgend als Laube im Sinne des Bundeskleingartengesetzes weitergenutzt werden.

10. Wie viele Behelfsheime sind seit 2010 in Hamburg renoviert worden?

Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

11. Ist es richtig, dass der LGH die Möglichkeit einer Renovierung bestreitet und stattdessen den Abriss solcher Behelfsheime versucht durchzusetzen?

Nein.

    a) Wenn ja: Wie stellt sich der Senat zu dieser Auffassung des LGH?

Entfällt.

12. Wie viele Klageverfahren sind seit 2010 zur Frage des Bestandsschutzes von Behelfsheimen und Lauben geführt worden?

Sofern Gerichtsverfahren geführt wurden:

    a. In wie vielen Fällen waren Pächterinnen und Pächter und in wie vielen Fällen die Stadt, der LGH beziehungsweise der Kleingartenverein (bitte aufschlüsseln) Kläger/in beziehungsweise Beklagte/r

    b. Zugunsten welcher Seite gingen die Verfahren aus?

Der Senat hat nur Kenntnis über Klageverfahren gegen die Stadt. Es wurde ein Klageverfahren geführt. Die Pächterin war Klägerin. Das Verfahren endete zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg.

13. Wie viele Kleingartenparzellen beziehungsweise Kleingartenflächen befinden sich auf Grundstücken, die nicht der Freien und Hansestadt Hamburg gehören, aber über Kleingartenvereine im LGH genutzt werden?

Mit Stand vom 1. Januar 2015 waren von den Kleingartenflächen in privatem Eigentum ca. 50 ha an den LGH verpachtet.

14. Wie sieht die Situation bei Kleingartenflächen außerhalb des Besitzes der Freien und Hansestadt Hamburg aus

    a. bei den Kontrollen zu Abwassermissständen?

Die Kontrollen finden unabhängig von den Eigentumsverhältnissen statt.

    b. bei den Pachtverhältnissen – wer ist hier Vertragspartei?

Vertragspartner bei den Kleingartenpachtverhältnissen sind die jeweiligen Flächeneigentümer.

    c. bei der Anwendung des 10.000er-Vertrags und seiner Fortschreibungen?

Der sog. „10.000er-Vertrag“ findet nur auf Flächen, die sich im Eigentum der FHH befinden, Anwendung.

15. Wie werden Kleingartenpächter und Kleingartenpächterinnen über Kontrollen zu Abwassermissständen informiert?

Bei den betroffenen Kleingartenflächen werden die Vorstände der Vereine auf gemeldete Mängel hin angesprochen und im Regelfall mündlich aufgefordert auf ihrer Kleingartenfläche für ordnungsgemäße Zustände zu sorgen. Die Vereinsvorstände werden in diesem Zusammenhang über daran anschließend geplante Kontrollen der zuständigen Behörde informiert. Was als ordnungsgemäßer Zustand gilt, ist durch das veröffentlichte „Informationsblatt über die Nutzungen von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen auf Kleingartenparzellen“ bekannt. Die Pächterinnen und Pächter in den Kleingartenvereinen werden außerdem umfassend durch mit Unterstützung durch die zuständige Behörde erarbeitete Beiträge in der Verbandszeitschrift und Veranstaltungen des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e. V. informiert.

Darüber hinaus werden die Pächterinnen und Pächter auch direkt angesprochen, um eine Kontrolle durchzuführen. Bei den Kontrollen der einzelnen Parzellen werden die Pächterinnen und Pächter über die einzuhaltenden Anforderungen informiert.

16. Welche Kleingärtenflächen sind derzeit von Überplanungen betroffen? Bitte den Kleingartenverein und die Anzahl der betroffenen Parzellen und deren Größe angeben.

In den nachfolgend aufgelisteten Projekten sind Kleingärten durch die Überplanung mit anderen Nutzungen betroffen. Es wurden Projekte aufgenommen, für die ein beschlossener Bebauungsplan vorliegt, eine Kündigung bzw. Räumung terminiert ist, ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet aber noch nicht abgeschlossen wurde bzw. ein landschaftsplanerisch-städtebaulicher Wettbewerb abgeschlossen wurde.

Bezirk

Bezeichnung der Fläche

Kleingartenverein

überplante Kleingartenparzellen

Größe

in ha

HH-Mitte

Nord-Süd-Achse Wilhelmsburg (abgeschlossener Wettbewerb)

711,715,716

ca. 86*

ca. 4,5

Altona

Entwicklungsflächen A7-Deckel*

150,202,212,214, 215,222,223,340

ca. 590

ca. 24,5

Eimsbüttel

Julius-Vosseler-Str. (Lokstedt 65/Stellingen 68)

357

36

ca. 1,5

HH-Nord

Dieselstraße (Barmbek Nord 11)

416

80

ca.

3,1

HH-Nord

Pergolenviertel (Winterhude 42/Ohlsdorf 42/Barmbek Nord 42/Alsterdorf 42)

413, 451, 565

330

ca.

18,5

HH-Nord

Asklepios/Fuhlsbütteler Straße (Barmbek-Nord 13)

404

13

ca. 3,9

HH-Nord

Krausestraße (Dulsberg 6/ Barmbek Süd 7)

421 + (150)

11

ca. 0,58

Bergedorf

Südlich Brookdeich/Curslacker Deich (Bergedorf 99)

609

88

ca.

4,3

* Siehe dazu auch Drs. 21/3158.