Zukunftssicherung der norddeutschen Jugendherbergen im Lockdown

Stephan Jersch

Die Zukunftssicherung der norddeutschen Jugendherbergen im Lockdown werde derzeit von den zuständigen Behörden in Land und Bund erörtert, so der Senat. Diese Erörterung sei noch nicht abgeschlossen. Träger der Jugendherbergen werden auf die Kurzarbeitsregelungen und die Möglichkeit von Kreditaufnahmen verwiesen.

5. Mai 2020

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 27.04.2020

und Antwort des Senats

- Drucksache 22/131 -

Betr.: Zukunftssicherung der norddeutschen Jugendherbergen im Lockdown

Der Landesverband Nordmark des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) betreibt 45 Ju-gendherbergen als gemeinnütziger Verein und ist damit ein wichtiger Baustein vor allem im Bereich des Jugendtourismus für Hamburg. Von den 45 Jugendherbergen liegen zwar nur zwei in Hamburg, aber die beiden Häuser in der Stadt sind zweifelsohne Flagschiffe im Be-trieb und wichtig für die gesamte Infrastruktur des Landesverbandes. Neben der Tatsache, dass die bisherigen Rettungsschirme und Hilfsprogramme einen gemeinnützigen Verein wie den DJH nicht berücksichtigen, der mit mehr als 600 Beschäftigten aus dem Förderraster herausfällt, und er auch nicht durch die Schutzschirme und Hilfsprogramme für Kulturein-richtungen oder Sportvereine abgedeckt wird, scheint die Konstruktion des Landesverban-des, über drei Bundesländer, ein Problem bei der Bereitstellung z. B. von Bürgschaften, zu bringen. Schleswig-Holstein, mit 39 Jugendherbergen, hat das Problem, dass der Sitz des Landesverbands in Hamburg liegt.

Eine Anfrage bei der BWVI hat ergeben, dass dem besonderen Status von Non-Profit-Vereinen wie dem DJH genauso wenig entgegen gekommen wird („Kreditbasierte Hilfsmaß-nahmen von IFB und KfW stehen dem Jugendherbergswerk aber grundsätzlich offen…“), wie dem Modell der norddeutschen Zusammenarbeit zur Hebung von Synergien („Im Rah-men des HCS sind Jugendherbergen in Hamburg für die Zuschüsse nicht berechtigt, da die Gesamtinstitution (Jugendherbergswerk Nordmark) oberhalb der 250-VZÄ-Schwelle liegt und somit qua Definition kein mittelständisches Unternehmen ist.“).

Der Senat hatte auf meine Schriftliche Kleine Anfrage „Kinder- und Jugendreisen in Ham-burg“ (Drs. 21/4980) geantwortet, dass nach Zahlen der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg jeweils unter den fünf am meisten von Jugendlichen präferierten Bundesländern liegen und dass nach Angaben der „Grundlagen-studie Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland“ von 2014 „Gruppenunterkünfte (zum Beispiel Jugendherbergen, Hostels et cetera) den ersten Platz im Ranking der Unterkunfts-arten“ belegen. Dementsprechend weist die Bilanz des DJH Nordmark für 2019 mehr als ei-ne Million Übernachtungen durch 345.000 Gäste auf. Davon entfielen 167.719 Übernach-tungen auf Hamburg.

Das DJH orientiert sich als gemeinnützige Organisation „nicht an dem Prinzip der Gewinn-maximierung“, war bisher aber eine der wenigen Einrichtungen der Jugendhilfe, das in der Lage war, die Kosten des laufenden Betriebs aus eigener Kraft selbst zu erzielen.

Ich frage den Senat:

Die Freie und Hansestadt hat für die unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmen und Organisationen einen finanzstarken Schutzschirm aufgespannt. Dieser besteht neben der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) aus zahlreichen weiteren finanzwirksamen Maßnahmen (siehe Drs. 22/44). Für die Sicherung der Hamburger Jugendherbergen befinden sich die zuständigen hamburgischen Behörden im Austausch mit der Bundesebene. Die für Bildung zuständige Behörde hat sich dafür eingesetzt, dass eine entsprechende Finanzhilfe auf den Weg gebracht wird. Überlegungen zur weiteren Umsetzung sind noch nicht abgeschlossen.

Komplementär wirken Maßnahmen des Bundes. Diese werden auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen ausführlich dargestellt (https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html). Insbesondere das Kurzarbeitergeld bildet eine zentrale Säule. Darüber hinaus bieten seit längerem die Förderbanken des Bundes und der Länder Förderprogramme für sehr unterschiedliche Zielgruppen an.

Zudem sind im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden unter anderem die Situation von Jugendherbergen und anderen Übernachtungsstätten für junge Menschen erörtert worden. An dieser Konferenz haben auch Vertreterinnen und Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holsteins teilgenommen. Bilaterale Gespräche der zuständigen Ministerien in beiden Ländern haben nicht stattgefunden und sind gegenwärtig nicht geplant.

Dies vorausgeschickt, beanwortet der Senat wie folgt:

 

1. Ist es richtig, dass die Jugendherbergen unter Berücksichtigung der mehr als 600 Be-schäftigten des Landesverband Nordmark keine Hilfsprogramme oder Rettungsschirme in Anspruch nehmen können?

Wenn ja: Wird diese Lücke in den bestehenden Hilfsprogrammen durch Maßnahmen des Senats oder anderer korrigiert?

Wenn ja: Durch wen und bis wann?

Wenn nein: Warum nicht und mit welchen Folgen rechnet der Senat für die Jugendher-bergen und den Jugendtourismus?

Wenn nein: Welche Hilfsprogramme oder Rettungsschirme stehen den Jugend-herbergen zur Verfügung?

2. Gab oder gibt es Gespräche zwischen den Behörden oder Regierungen insbesondere von Schleswig-Holstein (wo die meisten Jugendherbergen des Landesverbandes be-trieben werden) und Hamburg (wo der Sitz des Landesverbandes liegt) zur Unterstüt-zung und zum Erhalt der Jugendherbergen?

Wenn ja:

a. Welche Behörden oder Regierungsstellen waren auf welcher Ebene daran beteiligt?

b. Welche Maßnahmen werden angestrebt und welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?

c. Welcher zeitliche Horizont wird seitens der Gesprächsparteien für ein Ergebnis geplant?

Wenn nein:

d. Sind Gespräche geplant?

Wenn ja: Zwischen welchen Gesprächsparteien und wann?

Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Vorbemerkung.

 

3. Welche Bedeutung misst der Senat dem (nicht-kommerziellen) Angebot der Jugend-herbergen für die Stadt bei und hält er den Erhalt des gemeinnützigen jugendtouristi-schen Angebots für erhaltenswert?

Der Senat misst Kinder- und Jugendreisen eine große Bedeutung bei. Hamburg hat ein über die touristischen Belange hinausgehendes großes Interesse an der Fortführung der Jugendherbergen. Für Schulklassen, Jugendgruppen und Familien bieten die Jugendherbergen als außerschulischer Lernort vielfältige Programme in den Bereichen Umwelt und Natur, Kultur und Gesellschaft sowie Gesundheit und Sport an.

Diese Reisen ohne Eltern geben Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, außerhalb des Familienkontextes Erfahrungen in anderer Umgebung und unter anderen Betreuungsbedingungen zu machen. Es ermöglicht ihnen die Teilhabe an kind- und jugendgerechter Begegnung und trägt zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsfähigkeit bei. Siehe hierzu auch Drs. 21/4980.

Darüber hinaus sind preisgünstige Übernachtungsangebote für Jugendliche für die touristische Attraktivität Hamburgs für diese Zielgruppe von hoher Bedeutung; nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Gewinnung künftiger Auszubildender, Studentinnen und Studenten und qualifizierter Arbeitskräfte. Die gut 700 Betten, die die beiden gemeinnützigen Jugendherbergen in Hamburg anbieten, machen gegenwärtig gut 1 % des hiesigen Bettenangebotes aus.

 

4. Welche Auswirkungen hätte eine dauerhafte Einstellung des Jugendherbergsangebots für Schulklassen oder Träger der Jugendarbeit?

Mit dieser hypothetischen Fragestellung hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und Drs. 21/11456.

 

5. Welche anderen Vereine in der Freien und Hansestadt, die nicht von einem der beste-henden Förderprorammen erfasst werden, sind dem Senat bekannt?

Das Angebot an Förderprogrammen für Unternehmen und Institutionen, mit oder ohne Corona-Bezug, ist auf Landes- wie Bundesebene gut ausdifferenziert. Eine Übersicht über Vereine, die für keines dieser Programme antragsberechtigt sind, liegt dem Senat nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.