SKA: Situation der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim NDR

Stephan Jersch

Fast ein Drittel aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim NDR sind freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Honorare betrugen Ende 2017 rund ein Viertel der Gesamtausgaben für Gehälter und Honorare. Freie sind beim NDR keine Beschäftigten im Sinne des Personalvertretungsgesetzes, sie können sich an die "Beauftragte für freie Mitarbeit" wenden.

24. April 2018

 Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 16.04.2018

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/12709 -


Betr.: Situation der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim NDR

In den bundesdeutschen Rundfunkanstalten ist hinsichtlich der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein bunter Fleckenteppich an Arbeitsbedingungen und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen zu beobachten. Dies macht sich nicht nur an den unterschiedlichen Bedingungen für festangestellte und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich. Durch die Unterscheidung von „Freien“ und „Festen-Freien“ kommt es auch innerhalb in der Gruppe der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Ungleichbehandlungen bei den Beschäftigungsverhältnissen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wie folgt:


1. Wie viele festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigte der NDR zum 31.03.2018?
a. Wie hoch waren die monatlichen Personalkosten für diese Beschäftigten?

Für den genannten Stichtag liegt keine Zahl vor. Am 31. Dezember 2017 beschäftigte der NDR 3.520 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Summe der Gehälter im Jahr 2017 betrug durchschnittlich 27,1 Mio. Euro pro Monat.


2. Wie viele fest-freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach TV12a beschäftigte der NDR zum 31.03.2018?
a. Wie hoch waren die monatlichen Personalkosten für diese Beschäftigten?

Für den genannten Stichtag liegt keine Zahl vor. Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte der NDR ca. 1.400 fest-freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach TV 12a. Im Jahr 2017 wurden für alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. der TV12a Beschäftigten) durchschnittlich 9,5 Mio. Euro pro Monat für Honorare (inklusive Sozialleistungen) gezahlt.


3. Welche Regelungen gibt es für die Anstellung von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?
4. Welche Regelungen gibt es für die Vergütung von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?
5. Welche Regelungen gibt es für den Urlaub von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?
6. Welche Regelungen gibt es bezüglich der Sozialleistungen bei freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?

Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es Regelungen u.a. zur Vergütung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu den Sozialleistungen und zum Bestandsschutz in folgenden Tarifverträgen: Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte, Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen, Tarifvertrag über den Urlaub für arbeitnehmerähnliche Personen, Tarifvertrag über Zahlungen im Krankheitsfall für arbeitnehmerähnliche Personen, Tarifvertrag über Zahlung von Zuschüssen bei Schwangerschaft arbeitnehmerähnlicher Personen, Tarifvertrag für befristete Programm-Mitarbeit. Außerdem gibt es Dienstanweisungen für die Beschäftigung frei Mitarbeitender.

Die Vergütung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich nach dem Tarifvertrag über Mindestvergütung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDR in der jeweils gültigen Fassung.

Zudem beteiligt sich der NDR mit 7 % bzw. 4 % der Honorare an der Altersversorgung, sofern freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pensionskasse Rundfunk oder im Presseversorgungswerk Mitglieder sind.


7. Welche Veränderungen bei der Vergütung (Honorare) sowie bei den sozialen Leistungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim NDR gab es in den letzten fünf Jahren?

Das Gesamtvolumen aller Honorare p. a. hat sich von rund 89 Mio. Euro im Jahr 2012 auf 101 Mio. Euro im Jahr 2017 erhöht.

Zur Entwicklung der Sozialleistungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im NDR (in Euro):

 gesetzliche
Sozialleistungen
tarifliche
Sozialleistungen

Sozialleistungen gesamt

20139,6 Mio.9,5 Mio.19,1 Mio.
201710 Mio.11,7 Mio.21,7 Mio.

 

8. Welches sind die konkreten Anforderungen beim NDR zur Erlangung des Arbeitnehmerähnlichkeitsstatus der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Diesen Status erlangen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig per Stichtagsbetrachtung sind (rückblickend auf die letzten sechs Monate bzw. bei der Verdienstobergrenze von 98.000 Euro für die soziale Schutzbedürftigkeit das vorangegangene Kalenderjahr).


9. Wie ist die Mitbestimmung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim NDR geregelt?

Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des NDR-Staatsvertrags findet das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) nach Maßgabe der für die Rundfunkanstalten des Bundesrechts geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. § 90 BPersVG gilt mit der Abweichung, dass gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 5. b) „Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, sonstige freie Mitarbeiter und Personen, die auf Produktionsdauer beschäftigt sind“, keine Beschäftigte im Sinne des BPersVG sind. Mit der „Beauftragten für freie Mitarbeit“ hat der NDR 2009 eine neutrale Stelle im Haus geschaffen, an die sich auch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit zur Beratung wenden können. Frei Mitarbeitende sind im Redaktionsausschuss vertreten.

 

10. Wie viele freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beim NDR zum Stichtag 31.03.2018 in nicht programmgestaltenden Bereichen bzw. Tätigkeiten eingesetzt?

Dazu liegen beim NDR keine Zahlen vor.


a. Wie ist zu erklären, dass im Gegensatz zum Grundsatzentscheid des Bundesverfassungsgerichts von 1982 diese nicht programmgestaltende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht fest angestellt sind?

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 17. April 2013 zum Az. 10 AZR 272/12 zum Arbeitnehmerstatus einer Cutterin entschieden, auch bei nicht programmgestaltenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Rundfunkanstalten die Arbeitnehmereigenschaft anhand der allgemeinen Kriterien zu überprüfen. Der NDR ermöglicht im Rahmen des rechtlich Zulässigen eine Beschäftigung nicht programmgestaltender freier Mitarbeitender, um unterschiedliche Anforderungen der Kapazitäten im Rahmen seiner Eigenproduktionen zu erfüllen und mit den tariflichen Leistungen eine angemessene Vergütung zu gewährleisten.