Antrag: Den Tierschutz in Hamburg nach vorne bringen – Hamburg braucht eine/n Tierschutzbeauftragte/n!

Stephan Jersch

Das Handeln des existierenden Tierschutzbeirats ist obskur. Um das Thema Tierschutz in Hamburg voranzubringen, beantragt DIE LINKE. deshalb eine/n transparent agierende/n Tierschutzbeauftragte/n.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache  21/7977 | 14.02.17

Antrag
der Abgeordneten Stephan Jersch, Deniz Celik, Norbert Hackbusch, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Inge Hannemann, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

Betr.:
Den Tierschutz in Hamburg nach vorne bringen – Hamburg braucht eine/n Tierschutzbeauftragte/n!


Bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz besteht seit 2011 ein Tierschutzbeirat, um die Behörde in Fragen des Tierschutzes zu beraten. Der Beirat hat nach seinem Tätigkeitsbericht in der letzten Legislaturperiode 13 Mal in nicht öffentlicher Sitzung getagt. Der Tätigkeitsbericht der vierjährigen Arbeit hatte auf einer DIN-A4-Seite Platz. Um das Thema Tierschutz in Hamburg voranzubringen, bedarf es, als Impulsgeber für das Land, einer zentralen Anlaufstelle in allen Fragen des Tierschutzes in der zuständigen Behörde.

In der Bundesrepublik haben insbesondere die Länder Baden-Württemberg und Hessen mit der Einrichtung der Stelle eines/einer Tierschutzbeauftragten mit eigenen Kompetenzen gute Erfahrungen gemacht. Ein zentraler Ansprechpartner beziehungsweise eine Ansprechpartnerin, fachlich und politisch unabhängig aufgestellt, würde den Tierschutz und die Aktivitäten transparenter und deutlicher in die Diskussion in Hamburg einbringen und vertreten können als dies mit den bestehenden Strukturen der Fall ist.

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

  1. Der Senat schafft die Stelle eines/einer Tierschutzbeauftragten in der Behörde fürGesundheit und Verbraucherschutz in Form einer eigenen, fachlich und politisch unabhängigen Organisationseinheit.
  2. Der beziehungsweise die Tierschutzbeauftragte wirkt mit an der Einhaltung tier- und artenschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg, arbeitet an neuen konzeptionellen Entwicklungen im Bereich Tierschutz, berät den Senat in allen Fragen des Tierschutzes und kann eigene Initiativen für den Tierschutz in Hamburg einbringen.
  3. Der beziehungsweise die Tierschutzbeauftragte erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht für die Bürgerschaft.
  4. Der beziehungsweise die Tierschutzbeauftragte nimmt an den Beratungen des Hamburger Tierschutzbeirates teil.
  5. Die Sitzungen des Tierschutzbeirats bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz finden in öffentlicher Sitzung statt.