Antrag: Den Tierschutz in Hamburg nach vorne bringen – Mit gutem Beispiel vorangehen! Ergänzung der Dom-Verordnung

Stephan Jersche

Die LINKE beantragt, die Dom-Verordnung dahingehend zu ergänzen, dass "Bewerbungen, deren Geschäftsbetrieb die Zurschaustellung oder anderweitige gewerbsmäßige Nutzung von Tieren, die unter die Regelungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) fallen, umfasst" zukünftig abgelehnt werden.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/7429 | 04.01.17

Antrag
der Abgeordneten Stephan Jersch, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

Betr.: Den Tierschutz in Hamburg nach vorne bringen – Mit gutem Beispiel vorangehen! Ergänzung der Dom-Verordnung


Die Präsentation von Tieren zum Vergnügen von Menschen entspricht im Regelfall nicht der natürlichen Lebensweise der so präsentierten Tiere, seien sie domestiziert oder nicht. Umso erstaunlicher ist es, dass trotz völlig unzureichender Kontrollinstrumente der verantwortlichen Behörden, einer Personaldecke in den Bezirksämtern, die nicht dazu taugt die Einhaltungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) vollumfänglich, über Stichproben hinaus, prüfen zu können, nach wie vor die Darbietung von Tieren in Hamburg zulässig ist oder zumindest von, das Tierschutzgesetz unterstützenden, Auflagen begleitet ist. Das betrifft nicht nur die besonders im Fokus stehenden Wildtiere, deren öffentliche Präsentation tatsächlich nur noch selten, aber trotzdem zu oft, stattfindet, sondern zum Beispiel auch die am häufigsten angefochtene Präsentation von Ponys in Form eines Ponykarussells, wie es bekanntermaßen regelmäßig auf dem Dom vorkommt sowie auch anderer Tiere, die für gewerbsmäßige Zwecke ihres natürlichen Verhalten beraubt werden.

In mehreren Orten Deutschlands ist sowohl der Auftritt von Wildtieren, wie auch die Veranstaltung von Pony-Karussells eingeschränkt, untersagt oder durch freiwilligen Verzicht beendet worden. Eine Reihe von Volksfesten hat in Deutschland bereits jetzt aufgrund der vielfältigen Bedenken gegen das Ponyreiten im Kreis die Vorführungen abgesagt. Hier seien insbesondere die chronischen Haltungsschäden erwähnt, die durch das ständige Im-Kreis-Laufen hervorgerufen werden. Zudem vermittelt das Ponyreiten den Kindern ein falsches Bild vom Umgang mit Tieren.

Hamburg kann hier bei seinem bekanntesten Volksfest, dem Dom, als Vorbild für weitere private und bezirkliche Veranstaltungen mit Tierdarbietungen vorangehen. So kann zwar laut Dom-Verordnung eine Genehmigung aufgrund übermäßig hoher Stromanschlusswerte oder übermäßigem Platzbedarf versagt werden, nicht jedoch bei antiquierten und nicht tiergerechten Vorführungen lebender Tiere.

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

  1. Die Dom-Verordnung („Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung von Volksfesten auf dem Heiligengeistfeld vom 23. September 2011“, zuletzt geändert am 5.1.2016) wird wie folgt ergänzt:

    Hinter 5.1.2. wird eingefügt:

    "5.1.3. Bewerbungen, deren Geschäftsbetrieb die Zurschaustellung oder anderweitige gewerbsmäßige Nutzung von Tieren, die unter die Regelungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) fallen, umfasst.

  2. Bei Veranstaltungen, die durch die FHH ausgerichtet oder ausgeschrieben werden, wird auf die Präsentation lebender Tiere verzichtet, sofern deren Vorführung gewerbsmäßig stattfindet.“

  3. Der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz wird im Rahmen einer Anhörung bezirklicher Vertreter und Vertreterinnen eine Umsetzung des Verzichtszur gewerbsmäßigen Präsentation von Tieren auf bezirklichen Veranstaltungendiskutieren.

  4. Nach einem Jahr erfolgen eine Evaluation der neuen Regelungen und eine Berichterstattung im zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz.