Tierversuche in Hamburg: 14.775 getötete »überschüssige Versuchstiere«
Von Jens Schultz: Nach den Zahlen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das jährlich die bundesweite Versuchstierstatistik vorlegt, stieg die Zahl von getöteten »überschüssigen Versuchstieren« in Hamburg im Jahr 2024 um 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr an. Es handelte sich dabei um 14.775 Mäuse, Ratten, Goldhamster und »andere Nager“, die ursprünglich für die Verwendung im Tierversuch vorgesehen waren, jedoch nicht »zum Einsatz« kamen und getötet wurden. (Foto: KI)
- Dieser Text wurde zuerst hier veröffentlicht: Bürger*innen Brief: NOlympia, Ostermarsch, Klima und Heizen, Tierschutz, 45 Jahre BUND und mehr …
Damit nimmt Hamburg eine Sonderstellung ein, denn bundesweit sank diese Zahl um 19 Prozent. Doch wie kommt dieser starke prozentuale Anstieg in Hamburg nun zustande? Dazu hat Stephan Jersch eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat gestellt.
Die Antwort des Senats fällt ernüchternd aus. Dieser hält die Zahl der 14.775 getöteten Hamburger »Überschusstiere« im Vergleich zur Gesamtzahl von 1,1 Millionen Tieren im Bund für niedrig und damit sei der prozentuale Vergleich mit anderen Ländern nicht ausagekräftig. Der Senat führt weiter aus, dass die Tötung »für wissenschaftliche Zwecke gezüchtete Tiere, die ohne wissenschaftliche Verwendung getötet wurden«, nicht vorab genehmigt werden muss. Unberücksichtigt bleibt da auch, dass für die Tötung eines Tieres nach dem Tierschutzgesetz ein »vernünftiger Grund«vorliegen muss.
Dieser »vernünftige Grund«ist bisher aber ein unbestimmter Rechtsbegriff, dennoch ist es gängige Praxis, wonach allein Tierschutzbeauftragte in den durchführenden Laboren entscheiden, dass »überschüssige«Versuchstiere getötet werden. Es besteht bisher auch keine Pflicht, dieses den Behörden zu melden, das ergab eine Nachfrage zur ursprünglichen Drucksache. Ansonsten sei der Senat nach eigener Aussage im »regelmäßigen Austausch«mit den ansässigen Tierversuchseinrichtungen. Wir werden dieses Thema auch zukünftig im Sinne der Versuchstiere und des Tierschutzes begleiten.
Die Bundesregierung plant parallel dazu derzeit, ein spezielles Versuchstiergesetz zu schaffen, um das Tierschutzgesetz auszuhebeln. Demnach könnten der Schutzstatus von Versuchstieren abgeschwächt und die Tötungen von »Überschusstieren« vorgenommen werden. Außerdem wird eine Reduktion der Kontrollen bei Tierversuchen diskutiert.
Auch wenn dies bisher nur Planungen sind, so warnen zahlreiche
Tierschutzorganisationen doch bereits vor dieser Entwicklung, schließlich könnte dies einen Eingriff ins Verfassungsrecht bedeuten, das alle Tiere, also auch Versuchstiere, bisher schützen soll. Hier ist also die Wachsamkeit aller Tierschützenden gefordert.
Wir bleiben dabei: Es muss dringend ein Ausstiegsplan her, der einen Weg raus aus den Tierversuchen einschlägt. Dazu bieten die immer weiter voranschreitenden Alternativmethoden ohne den Einsatz von Tieren bereits heute vielversprechende Ansätze.

