Schriftliche Kleine Anfrage Energieversorgung Solarsiedlung Karlshöhe

Stephan Jersch

Als bundesweit beachtetes Pilotprojekt wurde 1996 – 1998 in Bramfeld durch die Hamburger Gaswerke (HGW) ein solargestütztes Nahwärmesystem errichtet. Auf über 120 Dächern wurde in Solarkollektoranlagen Wasser erwärmt und in einem unterirdischen Speicher von 4.500 Kubikmeter Größe gesammelt. Begleitende Wissenschaftler/-innen erwarteten, dass etwa 50 Prozent der für die Heizung und Warmwasserversorgung im Wohngebiet erforderlichen Energie solar bereitgestellt werden würde. Für das Projekt wurden beträchtliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt, darunter 3 Millionen DM vom BMWFT und 1 Million DM von der Freien und Hansestadt Hamburg. 2006 gingen die HGW und damit auch das Nahwärmesystem in Bramfeld in das Eigentum von E.on über.

Als bundesweit beachtetes Pilotprojekt wurde 1996 – 1998 in Bramfeld durch die Hamburger Gaswerke (HGW) ein solargestütztes Nahwärmesystem errichtet. Auf über 120 Dächern wurde in Solarkollektoranlagen Wasser erwärmt und in einem unterirdischen Speicher von 4.500 Kubikmeter Größe gesammelt. Begleitende Wissenschaftler/-innen erwarteten, dass etwa 50 Prozent der für die Heizung und Warmwasserversorgung im Wohngebiet erforderlichen Energie solar bereitgestellt werden würde. Für das Projekt wurden beträchtliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt, darunter 3 Millionen DM vom BMWFT und 1 Million DM von der Freien und Hansestadt Hamburg. 2006 gingen die HGW und damit auch das Nahwärmesystem in Bramfeld in das Eigentum von E.on über.

Aufgrund beträchtlicher technischer Mängel am Wärmespeicher erreichte der solare Versorgungsgrad nie das prognostizierte Ziel. Der Wärmespeicher wurde 2010 unter Verwendung überwiegend öffentlicher Mittel (2,76 Millionen Euro vom BMWi) aufwändig saniert. Er fungiert seitdem als „Multifunktionsspeicher“, der Wärme aus verschiedenen Quellen aufnehmen und speichern kann; dazu gehört die MVA Stapelfeld, zu der eine Leitung gelegt wurde.

Ein zum Erdgas-Heizwerk im Versorgungsgebiet gehörendes BHKW wurde nach einigen Jahren stillgelegt.

2008 wurden Schäden nicht nur am Wärmespeicher, sondern auch am Leitungsnetz festgestellt. E.on Hanse stellte die Einspeisung der solaren Wärme in den Speicher ein und versorgte das Wohngebiet ausschließlich über einen Gaskessel. Erst nach Protesten der Bewohner/-innen wurde das Leitungsnetz teilweise erneuert. Es ist aber der Eigentümerin E.on Hanse (firmiert seit 2014 als HanseWerk Natur, Tochter von HanseWerk) bis heute nicht gelungen, eine fehlerfreie Funktion des Leitungsnetzes sicherzustellen. Ferner wurde den Anwohnern, die seit 1998 ihre Dächer kostenlos zur Verfügung stellen, erst nach Monaten und diversen Nachfragen mitgeteilt, einige Kollektoranlagen seien schadhaft und könnten deshalb nicht mehr genutzt werden. Einige Anlagen wurden inzwischen entfernt, der Abbau anderer wurde für 2018 angekündigt.

Es scheint also dem zweitgrößten Energiekonzern Europas in sieben Jahren nicht gelungen, einen ehemaligen klima- und energiepolitischen „Leuchtturm“ Hamburgs wieder zur vollen Funktionsfähigkeit zu bringen!

Die Bewohner/-innen, die zum großen Teil in dieses Wohngebiet zogen, weil ihre Wärmeversorgung großenteils solargestützt erfolgen sollte, wurden von HanseWerk Natur unzureichend, falsch oder erst mit großer zeitlicher Verzögerung informiert.

Stark erklärungsbedürftig ist die Tatsache, dass HanseWerk Natur dafür wirbt, Wärme von Solarkollektor-Anlagen in das Wärmenetz des Unternehmens einzuspeisen, während das Unternehmen gleichzeitig die eigenen Solarkollektoren auf den Dächern der Solarsiedlung Bramfeld ungenutzt lässt und demnächst abzubauen gedenkt.

Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HanseWerk Natur GmbH – wie folgt:

Ich frage den Senat:

1.    Wann hat der Senat zum ersten Mal von den genannten Problemen in der Solarsiedlung erfahren und von wem?

2.    Was hat er erfahren?


Im Juni 2008 informierte E.ON Hanse Wärme GmbH das zuständige Bezirksamt über eine Leckage im Rohrnetz und den Austritt von circa 5 – 10 m3  Wasser-Glykol-Gemisch im Erdreich.

Darüber hinaus wurde die zuständige Fachbehörde von E.ON-Vertretern im September 2009 darüber informiert, dass das Rohrnetz von den Kollektorflächen zum Speicher seit etwa einem Jahr nicht mehr betrieben werde, dass also keine Solarwärme mehr eingespeist werde. Grund hierfür seien enorme thermische Spannungen gewesen, die die Dehnfähigkeit des Rohrsystems überstiegen hätten.

3.    Wie groß sind gegenwärtig die Solarkollektorflächen, von denen Wärme in das Netz von HanseWerk eingespeist wird? Wie groß waren sie bei Inbetriebnahme des Projektes?

Nach Angaben von HanseWerk Natur GmbH waren ursprünglich 3.300 m² Kollektorfläche angeschlossen. Heute sind noch rd. 725 m² in Betrieb.  

4.   Sind beim Verkauf der HGW an E.on rechtliche Regeln, die für eine Instandsetzung der Anlagen gelten, vereinbart worden?

Nein.
Im Übrigen siehe Drs. 17/2811.

5.   Hat die Freie und Hansestadt Hamburg Möglichkeiten zur Kündigung des Vertrages/der Verträge mit E.on?

Es besteht kein Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und E.ON bzw. HanseWerk Natur GmbH betreffend die Wärmeversorgung der Solarsiedlung Karlshöhe.

6.    Gibt es im Förderantrag für den Multifunktionsspeicher oder im Zuwendungsbescheid irgendwelche Verbindungen zur Solarsiedlung?

Ein Förderantrag an den Projektträger Jülisch, mit Sitz in Berlin beziehungsweise ein entsprechender Zuwendungsbescheid für den Multifunktionsspeicher liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

7.    Sieht der Senat – insbesondere vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Klimaentwicklung und der Klimaschutzziele des Senats – die Notwendigkeit, das Solarprojekt Karlshöhe zu erhalten und wieder voll funktionsfähig zu machen?

Grundsätzlich hält der Senat es für wünschenswert, das Solarprojekt Karlshöhe im Sinne einer sichtbaren Energiewende zu erhalten. Die Entscheidung darüber, in welcher Form das erfolgt, obliegt jedoch nicht dem Senat, sondern dem Eigentümer, in diesem Fall der HanseWerk Natur GmbH.

8.    Welche Schritte hat der Senat bislang unternommen, um den Eigentümer der Solaranlagen dazu zu bewegen, die Funktionsfähigkeit der solaren Einspeisung vollständig wiederherzustellen?

Die Fachbehörde hat im Oktober 2009 ein Gespräch mit E.ON Hanse Wärme GmbH und im September 2015 ein Gespräch mit HanseWerk Natur GmbH zum Thema solare Einspeisung im Solarprojekt Karlshöhe geführt. Dabei stand die Sachverhaltsaufklärung im Vordergrund.

9.    Welche Schritte beabsichtigt der Senat zu diesem Zweck zu unternehmen?

Die Fachbehörde beabsichtigt, weitere Gespräche mit HanseWerk Natur GmbH über Solarenergienutzungen zu führen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7.  

10.  Plant E.on Hanse – wie früher angekündigt – den Bau weiterer Multifunktionsspeicher in Hamburg und hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Absicht, diese finanziell zu fördern?

Zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen betreffen, gibt der Senat keine Auskunft.  

11.  E.on Hanse/HanseWerk Natur hat jüngst für die Versorgung wieder einmal eine drastische Preiserhöhung vorgenommen, obwohl die Gaspreise seit Jahren sinken. Die Bewohner/-innen der Solarsiedlung haben seinerzeit ihre Dächer dem öffentlichen Unternehmen „Hamburger Gaswerke“ kostenlos zur Verfügung gestellt und eine Anschlussgebühr von 10.000 DM gezahlt. Hält der Senat eine finanzielle Vergütung für die Überlassung der Dachflächen für angemessen?

Wenn ja: in welcher Höhe?

Der Senat sich damit nicht befasst.

12.  Der Energienetze-Volksentscheid legte 2013 die Übernahme der Hamburger Strom-, Gas- und Fernwärmenetze in die Öffentliche Hand fest. Wann läuft der Vertrag mit E.on/HanseWerk aus und wie bereitet der Senat die Übernahme in die öffentliche Hand vor?

Der mit E.ON Hanse AG/HanseWerk AG geschlossene Sondernutzungsvertrag über die Verlegung von Wärmeleitungen in öffentlichen Wegen endet am 31. Dezember 2027.  

Mit einer Übernahme in die öffentliche Hand hat sich der Senat nicht befasst.

13.  Was beabsichtigt der Senat als Vertreter des Miteigentümers Hamburg bis zur Übernahme des Fernwärmenetzes beziehungsweise der Fernwärmenetze des genannten Unternehmens zu tun, damit den Belangen des Klimaschutzes und den sozialen Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger Geltung verschafft wird?

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht Miteigentümerin des Nahwärmenetzes der HanseWerk Natur GmbH.