Schriftliche Kleine Anfrage Grundversorgung mit Energie und damit verbundene Darlehen durch das Jobcenter

Stephan Jersch

Viele Menschen sind in Zeiten steigender Strompreise nicht mehr in der Lage, ihre Stromrechnung zu bezahlen. Besonders betroffen sind dabei Hartz-IV-Leistungsberechtigte. Oftmals wenden sich die Betroffenen an das „Jobcenter team.arbeit.hamburg“, um dort ein Darlehen zur Begleichung der Stromrechnungen, insbesondere von Nachforderungen der Energieversorger, zu erhalten. Die Bereitstellung von Strom wird dabei von Unternehmen vorgenommen, die in diesen Fällen als sogenannte Grundversorger auftreten.

Viele  Menschen  sind  in  Zeiten  steigender  Strompreise  nicht  mehr  in  der Lage, ihre Stromrechnung zu  bezahlen. Besonders betroffen sind dabei Hartz-IV-Leistungsberechtigte. Oftmals wenden sich die Betroffenen an das „Jobcenter team.arbeit.hamburg“, um dort ein Darlehen zur Begleichung der Stromrechnungen, insbesondere von Nachforderungen der Energieversorger, zu erhalten. Die Bereitstellung von Strom wird dabei von Unternehmen vorgenommen, die in diesen Fällen als sogenannte Grundversorger auftreten.

Dazu fragen wir den Senat:


Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Angaben der Vattenfall Europe Sales GmbH, der E.ON Energie Deutschland GmbH, der Stromnetz Hamburg GmbH, der Hamburg Netz GmbH sowie des „Jobcenter team.arbeit.hamburg“ – wie folgt:

1.    Welche Unternehmen fungieren im Energiebereich in Hamburg als „Grundversorger“?

Der  Grundversorger  für  Strom  ist  die  Vattenfall  Europe  Sales  GmbH.  Der  Grundversorger für Gas ist die E.ON Energie Deutschland GmbH.

2.     Aufgrund  welcher  Kriterien  wird  ein  Unternehmen  als  „Grundversorger“ definiert und wer nimmt diese Definition vor?

Nach  §  36  Energiewirtschaftsgesetz  ist  Grundversorger  jeweils  das  Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Feststellung erfolgt nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz durch die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung.

3.     Wie  viele  Menschen  sind  auf  Basis  der  „Grundversorgung“  Kundinnen und Kunden bei welchen Anbietern? Bitte die Zahlen für die letzten fünf Jahre angeben.

Die Kundenzahlen unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der betroffenen Energieversorgungsunternehmen, über die keine Auskünfte erteilt werden.

4.     Welche  Tarife  der  Anbieter  stehen  diesen  Kundinnen  und  Kunden  zur Verfügung?

Den  mit  Strom  grundversorgten  Kundinnen und  Kunden  steht  der  Tarif  „Hamburg Basis  Privatstrom“  zur  Verfügung  (siehe dazu  auch:  https://www.vattenfall.de/de/strom-basis.htm). Den mit Gas grundversorgten Kundinnen und Kunden steht der Tarif „E.ON Grundversorgung Erdgas“ zur Verfügung (siehe dazu auch: https://www.eon.de/pk/de/erdgas/flexibelerdgas/grundversorgung-erdgas.html#collapse-tab-1).

5.     Für wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen, insbesondere von ALG-II-Leistungen, übernimmt das „Jobcenter team.arbeit.hamburg" die Zahlungen der Stromkosten, indem diese direkt an den Stromanbieter überwiesen werden? Bitte die Zahlen für die letzten fünf Jahre angeben.

6.    Wie viele Darlehen wurden seitens „Jobcenter team.arbeit.hamburg“ zur Deckung von Stromkosten in den letzten fünf Jahren gewährt? Bitte die Zahlen für die letzten fünf Jahre angeben.

Der  Statistik-Service  der  Bundesagentur  für  Arbeit  nimmt  keine  Erhebung  und  Auswertung im Sinne der Fragestellung vor.

7.    Beabsichtigt der Senat, im Sinne einer sozialen Verantwortung beziehungsweise Sicherung der Daseinsvorsorge, diese „Grundversorgung“ durch öffentliche Unternehmen zu gewährleisten?

Damit hat sich der Senat nicht befasst.