Schriftliche Kleine Anfrage Klima-Modellquartier Mitte Altona: Ein Fiasko für den Klimaschutz? (IV) – Nachfrage zu Drs. 21/1494

Stephan Jersch

Auf die Frage 3. a) meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 7.9.15: „Welche Anteile der Wärmeversorgung in den Bebauungsplangebieten Winterhude 5 und Winterhude 11, in denen nach Auskunft des Senats Bauträger ebenfalls den Bezug von „Fernwärme Natur Mix“ zur Nutzung von erneuerbaren Energien gewählt haben, erfolgen mit Bezug von „Fernwärme Natur Mix“, eventuell in Verbindung mit normaler Vattenfall-Fernwärme?“ antwortete der Senat:

Auf die Frage 3. a) meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 7.9.15: „Welche Anteile der Wärmeversorgung in den Bebauungsplangebieten Winterhude 5 und Winterhude 11, in denen nach Auskunft des Senats Bauträger ebenfalls den Bezug von „Fernwärme Natur Mix“ zur Nutzung von erneuerbaren Energien gewählt haben, erfolgen mit Bezug von „Fernwärme Natur Mix“, eventuell in Verbindung mit normaler Vattenfall-Fernwärme?“ antwortete der Senat:

„In den Bebauungsplänen sind 30 vom Hundert des Jahreswarmwasserbedarfs mit regenerativen Energieträgern zu decken. Dies wird mit einem 10-Prozent-Anteil des Produkts Fernwärme Natur Mix in Verbindung mit einem 90-Prozent-Anteil übriger Fernwärme sichergestellt.“

Auf den Bebauungsplan Winterhude 11/Barmbek Nord 10 vom 20.8.2007 trifft die genannte Forderung im Wesentlichen zu. Denn sie lautet genauer: „Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch Anlagen erneuerbarer Energie zu versorgen, die 30 vom Hundert (v. H.) oder höhere Anteile des zu erwartenden Bedarfs decken.“

Der Bebauungsplan Winterhude 5 vom 1.11.2012 schreibt jedoch vor:

„Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers sind neu zu errichtende Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Beim Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung, die nicht mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, sind mindestens 30 vom Hundert (v. H.) des Jahreswarmwasserbedarfs auf der Basis erneuerbarer Energien zu decken.“

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:


Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von Vattenfall Fernwärme Hamburg – wie folgt:

1.    Gilt die Antwort des Senats „Dies wird mit einem 10-Prozent-Anteil des Produkts Fernwärme Natur Mix in Verbindung mit einem 90-Prozent-Anteil übriger Fernwärme sichergestellt“ auch für das Bebauungsplangebiet Winterhude 5?

Ja.  

Wenn nein:
a.   Wie lautet dann die richtige Antwort auf meine in Drs. 21/1494 gestellte Frage 3. a)?
b.   Sind die Antworten auf meine dortige Frage 3. b) richtig?
Wenn nein:
Wie lautet dann die richtige Antwort auf meine Frage 3. b)?


Entfällt.

2.    Welche Bauträger haben in diesen Baugebieten den Bezug von „Fernwärme Natur Mix“ zur Nutzung von erneuerbaren Energien gewählt?

Der zuständigen Behörde liegen keine dafür erforderlichen Einwilligungen der Vertragspartner von Vattenfall Fernwärme Hamburg zur Veröffentlichung dieser Daten vor.   

3.   Seit wann wird das Produkt „Fernwärme Natur Mix“ in Winterhude 11 beziehungsweise in Winterhude 5 bereits geliefert?

Nach Auskunft von Vattenfall Fernwärme Hamburg erfolgte die erste Lieferung im Bebauungsplan Winterhude 5 im April 2014 und im Bebauungsplan Winterhude 11 im Juni 2014.