Schriftliche Kleine Anfrage: Klima-Modellquartier Mitte Altona: Ein Fiasko für den Klimaschutz?

Stephan Jersch

Das große Hamburger Wohnungsbauprojekt Mitte Altona wurde im Jahr 2011

als Klima-Modellquartier mit ambitionierten Ankündigungen zum Klimaschutz

eingeleitet.

Die ersten rund 1.600 neuen Wohnungen der Mitte Altona sollen von der Vattenfall

Wärme Hamburg GmbH (VWH) mit 60 Prozent aus „Fernwärme Natur

Mix“, die bilanziell vollständig aus regenerativen Energien bestehen soll, und

40 Prozent aus „Fernwärme Klassik“, dem allgemeinen Fernwärme-Mix der

VWH, versorgt werden.

Das große Hamburger Wohnungsbauprojekt Mitte Altona wurde im Jahr 2011 als Klima-Modellquartier mit ambitionierten Ankündigungen zum Klimaschutz eingeleitet.

Die ersten rund 1.600 neuen Wohnungen der Mitte Altona sollen von der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) mit 60 Prozent aus „Fernwärme Natur Mix“, die bilanziell vollständig aus regenerativen Energien bestehen soll, und 40 Prozent aus „Fernwärme Klassik“, dem allgemeinen Fernwärme-Mix der VWH, versorgt werden.

Die Wärme aus der Biomasseverbrennungsanlage in der Borsigstraße, der Hauptquelle von „Fernwärme Natur Mix“, wird seit Längerem in das Vattenfall-Fernwärmenetz eingespeist und ist Teil der normalen VWH-Fernwärme. Diesen sehr geringen Anteil an regenerativer Fernwärme im Netz der VWH möchte die VWH nun rechnerisch abspalten und einen rechnerisch gerade
ausreichenden Betrag ohne zusätzlichen Umweltnutzen in der Mitte Altona ein zweites Mal mit erheblichen Gewinnen vermarkten.

Eine kürzlich veröffentlichte Stellungnahme aus der HCU Hamburg http://www.hamburger-energietisch.de/WP-Server/wpcontent/uploads/2015/02/Mitte-Altona-ein-Klima-Modellquartier-ohne-Klimaschutz.pdf bewertet das heutige Ergebnis im Hinblick auf den Klimaschutz als enttäuschend. Die ursprünglich von der BSU formulierten Absichten seien in der praktischen Umsetzung fast in ihr Gegenteil verkehrt worden.

Nach dem Gutachten sind als Folgen zu erwarten,

  • dass in der Mitte Altona die wärmeübertragenden Gebäudehüllen energetisch schlechter, die Heizkosten höher sein werden und der Wert der Wohnungen geringer sein wird als bei vergleichbaren neuen Gebäuden,
  • dass entgegen den Intentionen der BSU der Einsatz erneuerbarer Wärme nicht vorangebracht werden wird und
  • dass insbesondere 14.000 m² Dachflächen nicht für die Gewinnung von solarer Wärme eingesetzt werden, die sich einem im Auftrag der BSU erstellten Gutachten MegaWATT 2011 zufolge ideal für Solarkollektoren geeignet hätten.

Zu befürchten sei, dass die in diesem Projekt erstmals verwendete Argumentationsweise zur Aufspaltung des Fernwärme-Mixes in Hamburg auch in weiteren städtebaulichen Projekten in  Hamburg und in Berlin und darüber hinaus zur Anwendung kommen könne. Schließlich könne sogar ein regelrechter Handel mit „Ökowärme“-Zertifikaten entstehen, der letztlich genauso wie der nutzlose Handel mit „Ökostrom“-Zertifikaten nur auf Etikettenschwindel beruhe, keinen zusätzlichen Umweltnutzen habe, sondern nur von einem erheblichen bürokratischen Aufwand begleitet werde.

Während „Ökostrom“-Bezugsquellen frei gewählt und jederzeit gewechselt werden können, werden die Bewohner der Mitte Altona wegen der Monopolstellung der VWH faktisch an dieses Ökowärme“-Angebot gebunden sein, ohne es selbst gewählt zu haben. Wettbewerbsrechtlich sei nach dem Gutachten im abgelaufenen Vertragsverfahren, dem der Senat zugestimmt habe, außerdem problematisch: Mitbewerber um eine für Contractoren ausgeschriebene ärmeversorgung, die sich ernsthaft um die vorgeschriebene Senkung der CO²-Emissionen bemühten, könnten mit Angeboten wie dem der VWH nicht konkurrieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Grundstücke des ersten Bauabschnitts Mitte Altona sind nicht im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Dies hat zur Folge, dass die FHH nicht eigenständig Vorgaben für die Vergabe von Bauplätzen machen kann, sondern Einschränkungen bei der Umsetzung ihrer Ziele zur Entwicklung der Grundstücke unterworfen ist.

Die Regelungen des städtebaulichen Vertrages zur Wärmeversorgung des ersten Bauabschnitts stellen ein Verhandlungsergebnis zwischen der FHH und den drei privaten Eigentümern dar, das vor dem Hintergrund der Regelung des § 165 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3, 1. Alternative BauGB zu bewerten ist. Nach dieser Vorschrift darf die FHH einen Bereich, in dem eine städtebauliche Maßnahme durchgeführt werden soll, nur dann förmlich als städtebaulichen Entwicklungsbereich festlegen – und auf diese Weise ihre angestrebten Ziele und Zwecke umsetzen – wenn eine vertragliche Lösung mit den betroffenen Eigentümern nicht erreicht werden kann. Eine solche vertragliche Lösung hat die FHH anzustreben, soweit sich für sie eine einvernehmliche Regelung als realistische Perspektive abzeichnet.

Der Senat nimmt im Übrigen zu Mutmaßungen, Annahmen und Überlegungen Dritter keine Stellung.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) und der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt:

1. Aus welchen Gründen hat der Senat seine Zustimmung entsprechend Ziffer XIV/ d des „städtebaulichen Vertrags“ zu Verträgen zwischen den Eigentümern und Vattenfall für den Anschluss des Projektareals an das Vattenfall-Fernwärmenetz gegeben, nach denen die VWH den gesamten ersten Bauabschnitt der Mitte Altona mit Fernwärme der oben beschriebenen
Art versorgen wird?

Nach Ziffer XIV/d des städtebaulichen Vertrages darf die Einwilligung nur versagt werden, wenn die in Ziffer XIV/c genannten Anforderungen nicht erfüllt werden oder der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren unterschreitet.

Der Rahmenvertrag zur Wärmelieferung zwischen Vattenfall und den Eigentümern des ersten Bauabschnitts Mitte Altona erfüllt die in Ziffer XIV/c genannten Anforderungen – nämlich eine Wärmeversorgung mit mehr als 50 Prozent aus regenerativen Energieträgern und dabei eine CO2-Kennziffer von unter 120 kg CO2/MWh einzuhalten – und hält die Mindestlaufzeit von zehn Jahren ein.

a. Wann erfolgte diese Zustimmung?

b. Durch wen erfolgte die Zustimmung?

Am 3. September 2014 durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

2. Wie hoch sind die aktuellen Arbeitspreise, Grundpreise und Messpreise
bei „Fernwärme Natur Mix“ und beim allgemeinen Fernwärme-Mix der
VWH?

Siehe www.vattenfall.de/de/fernwaerme-hamburg.htm.

Ein Messpreis wird nicht erhoben.

3. Wie lässt sich der gegebenenfalls höhere Arbeitspreis von „Fernwärme Natur Mix“ erklären, wenn nach dem internet-Portal holzrechner.de der Großhandelspreis pro Wärmeeinheit für Altholz geringer ist als der für Steinkohle?

4. Um welchen Prozentsatz werden die Heizkosten für eine durchschnittliche Wohnung der Mitte Altona voraussichtlich höher sein als bei normaler Versorgung mit Fernwärme?

a. Stimmt der Senat mit den Angaben im oben genannten Gutachten überein, dass schon allein durch den Bezug der speziellen Fernwärme-Mischung mit etwa 20 Prozent höheren Heizkosten zu rechnen sei?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

b. Wird die VWH für den „60 % Natur Mix“ in der Mitte Altona Rabatte einräumen?

Wenn ja: Wie hoch sind diese Rabatte?

Zu den vereinbarten Preisen und Heizkosten können keine Aussagen getroffen werden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.

5. Nach Meldungen von Vattenfall wird ab September 2012 im Biomasseheizkraftwerk Borsigstraße neben Strom auch Fernwärme produziert. Drs. 18/3755 vom 17.3.2006 ist jedoch zu entnehmen, dass die Biomasseanlage schon ab 2005 sowohl Strom als auch Wärme aus Altholz in die Versorgungsnetze abgegeben hat.

a. In welchen Zeitabschnitten wurde bisher mit Biomasse-Verbrennung in der Borsigstraße Fernwärme produziert?

Über den allgemeinen Einsatz von Biomasse in der Abfallverbrennung ab 2005 hinaus
ist für die reine Biomasseverbrennung die dritte Linie der MVB in 2012 an das Fernwärmenetz
angeschlossen worden.

b. Wie hoch war jeweils die jährliche Fernwärmeproduktion der Biomasseverbrennungsanlage
Borsigstraße seit 2005?

Seit 2011 sind folgende Fernwärmemengen aus Biomasse produziert worden:
2011 552 MWh (rechnerischer Anteil der Biomasse an der Wärmeerzeugung)
2012 25.088 MWh
2013 32.078 MWh
2014 41.053 MWh

6. Die Versorgungsanlagen in der Borsigstraße gehören der Stadtreinigung Hamburg (SRH).

Die SRH hält über ihre Zwischenholding, die SRH Verwaltungsgesellschaft mbH, 100 Prozent der Geschäftsanteile an der Müllverwertung Borsigstraße GmbH (MVB). Die Anlagen stehen also im Eigentum der MVB und diese hält auch die Wärmelieferverträge.

a. Wann und zu welchen Konditionen wurden zwischen der SRH und der zuständigen Gesellschaft von Vattenfall Wärmelieferverträge geschlossen, nach denen die SRH Wärme in das „Vattenfall-
Fernwärmenetz“ abgibt?

Es bestehen keine Wärmelieferverträge zwischen der SRH und VWH. Es bestehen nur vertragliche Beziehungen zwischen der MVB und der VWH aufgrund eines Wärmeliefervertrages, der bereits vor der Eingliederung in den SRH-Konzern im Jahre 2004 geschlossen und im Jahre 2012 nach Herstellung einer Einspeisemöglichkeit aus dem Biomasseheizkraftwerk (dritte Linie) aktualisiert wurde. Die Offenlegung der Konditionen wäre geeignet, die Wettbewerbsposition der Vertragsparteien negativ zu beeinflussen. Insoweit gibt der Senat zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse keine Auskunft.

b. Gab es dazu eine Ausschreibung, nach der auch andere Versorger die Wärme der SRH hätten abnehmen können?

Wenn nein: warum nicht?

Nein. Eine Ausschreibungspflicht bestand nicht.

c. Umfasst der Liefervertrag zwischen der SRH und Vattenfall die gesamte Erzeugungskapazität der MV Borsigstraße?

Ja.

d. Da der Liefervertrag ein zu 100 Prozent städtisches Unternehmen betrifft: Sind die Lieferverträge im Transparenzportal der Stadt Hamburg veröffentlicht?

Wenn nein: warum nicht?

Nein. Die MVB nimmt insoweit keine öffentlichen Aufgaben wahr und ist daher nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nicht veröffentlichungspflichtig.

7. Gibt es Zusicherungen vertraglicher oder sonstiger Art zwischen der VWH und der SRH, die sicherstellen, dass ab dem Bezugszeitpunkt der neuen Wohnungen in der Mitte Altona die dort gelieferte regenerative Fernwärme zusätzlich zur bisherigen regenerativen Fernwärme produziert
und an die VWH geliefert wird?

a. Welcher Art sind diese Zusicherungen?

Nein.

b. Sind sie öffentlich zugänglich?

Entfällt.

8. Vattenfall gibt an, „Fernwärme Natur Mix“ werde jährlich durch die DBFZ (DeutscheBiomasseForschungsZentrum gGmbH) auf der Basis der vertraglich gebundenen Wärmejahresarbeit begutachtet und zertifiziert. Für die Erzeugung werde nur eigens aufbereitete und bereitgestellte naturbelassene Biomasse oder Biomethan zur Verminderung der Nutzung des fossilen Energieträgers Kohle eingesetzt.

Wird hierdurch in irgendeiner Weise garantiert, dass für die neuen Wohnungen in der Mitte Altona die dorthin von der VWH gelieferte regenerative Fernwärme zusätzlich produziert wird?

Siehe Antwort zu 9.

9. Ist die Annahme richtig, dass ab dem Bezugszeitpunkt der neuen Wohnungen in der Mitte Altona dem normalen Fernwärme-Mix der VWH bilanziell die für die Mitte Altona benötigte Menge von „60 % Natur Mix“ entnommen wird?

Wenn nein: Wie wird sonst hinsichtlich der Abspaltung von „60 % Natur Mix“ verfahren werden?

Ja. Laut Vattenfall wird die Wärme der dritten Linie grundsätzlich zur Versorgung der Kunden von Vattenfall mit Fernwärme Natur Mix genutzt. Die vertraglich zugesicherte Liefermenge ist bei Weitem nicht ausgenutzt und kann nach Bedarf erhöht werden. Die jährliche Produktion von Fernwärme Natur Mix wird durch das DBFZ jährlich begutachtet und testiert.

10. Bauträger wie beteiligte Baugenossenschaften sowie Baugemeinschaften  tendierten zunächst zu einer Wärmeversorgung nach Variante 1 des von der BSU beauftragten Gutachtens MegaWATT 2011 (Biomethan-BHKW).

Wie erklärt der Senat, dass sie schließlich einer Fernwärmeversorgung
durch die VWH zustimmen mussten?

Siehe Vorbemerkung.

11. Gewisse Zwänge für die beteiligten Baugenossenschaften sowie Baugemeinschaften sollen sich aus einem „Rahmenvertrag“ ergeben, aus dem die Gebäude dieser Vertragspartner hätten ausgeschlossen werden können.

Ist dieser „Rahmenvertrag“ öffentlich zugänglich oder wird er zugänglich
gemacht werden?

Nein.

12. Nach der MegaWATT-Variante 1 hätte sich für eine Wärmeversorgung der Mitte Altona oder von Teilen davon ein wesentlich kleinerer Primärenergiefaktor als 0,57 ergeben. Das hätte den Bauträgern einen größeren Spielraum bei der Gestaltung der Gebäude eingeräumt.

Welcher Ausgleich für diesen Nachteil der Vattenfall-Fernwärmeversorgung wurde den Bauträgern und Baugemeinschaften eingeräumt?

Siehe Antwort zu 13.

13. Gab es spezielle Förderzusagen oder andere Anreize, um diese Bauträger und Baugemeinschaften für eine Fernwärmeversorgung durch die VWH zu gewinnen?

Wenn ja: welche und durch wen?

Ja. Für IFB-geförderte Sozialwohnungen wurden den Investoren für die Baufelder des ersten Entwicklungsabschnitts in der Mitte Altona die Förderung für den IFB-Effizienzhaus-40-Standard, bei Einhaltung eines erhöhten Primärenergiebedarfs von bis zu 55 Prozent (statt 40 Prozent) des EnEV Referenzgebäudes gewährt. Hiermit soll erreicht werden, dass auch im geförderten Sozialwohnungsbau das Angebot der VWH realisierbar ist. Alle weiteren Anforderungen des IFB-Effizienzhaus-40 Standards bleiben unverändert bestehen.

14. Nach Auskunft von Vattenfall ist der Primärenergiefaktor für die nach Mitte Altona gelieferte Fernwärme-Mischung der gleiche wie der der allgemeinen VWH-Fernwärme, nämlich gegenwärtig 0,57.

Bedeutet das, dass es ein eigenständiges Fernwärmeprodukt „60 % Natur Mix“ im Sinne der Ziffer XIV des „städtebaulichen Vertrags“ gar nicht gibt, da dieses einen erheblich kleineren Primärenergiefaktor haben müsste?

Wenn nein: warum nicht?

Nein, der Primärenergiefaktor ist im Sinne der Ziffer XIV des städtebaulichen Vertrags
nicht von Belang.

15. Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft (AGFW) folgt das Produkt der Vattenfall Wärme Hamburg, 60 Prozent aus Biomasse erzeugte Fernwärme plus 40 Prozent aus Erdgas und Kohle erzeugte Fernwärme, einem kaufmännischen Ansatz. Hierfür
sind bei der AGFW weder Berechnungsregeln noch Restriktionen bekannt.

Kann nach Auffassung des Senats ein solches kaufmännisches Produkt im gleichen Netz wie die normale Vattenfall-Fernwärme ohne weitere Prüfungen und Zertifizierungen eigenständig für die baurechtlichen Nachweise eingesetzt werden?

Wenn ja: mit welcher juristischen Begründung?

Ja, die baurechtlichen Nachweise werden nach den gesetzlichen Regelungen geführt. Der gültige Primärenergiefaktor ist nach den Regeln der FW 309-1 der AGFW zertifiziert. Die jährliche Produktion von Fernwärme Natur Mix wird durch das DBFZ jährlich begutachtet und testiert.

16. Nach der Liste der Technischen FAQ zu den Auslegungen der Fachkommission „Bautechnik“ der Bauministerkonferenz zur EnEV Ziffer 5.11 ist in EnEV-Nachweisen für den Primärenergiefaktor bei Nah-/Fernwärme entweder der Tabellenwert nach DIN V 18599-1:2011-12 anzusetzen oder es kann alternativ ein Primärenergiefaktor verwendet werden, welcher nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW-309 durch einen zertifizierten Gutachter bestätigt und auf der folgenden Internetseite der
AGFW (Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.) veröffentlicht wurde: www.agfw.de/erzeugung/energetische-bewertung/enev-und-fernwaerme/.

Auf dieser Internetseite ist für Hamburg/Vattenfall nur ein einziger Wert, nämlich 0,57, aufgeführt. Nach Auskunft von Vattenfall gilt dieser gleiche Wert 0,57 im gesamten Fernwärmenetz von Vattenfall, da es sich um ein Netz handelt.

Ist daraus zu folgern, dass das Vattenfall-Produkt „Vattenfall Naturwärme Mix“ baurechtlich nicht relevant ist?

Wenn nein: warum nicht?

Siehe Antworten zu 14. und 15.

17. Bemüht sich die VWH darum, eigenständige Primärenergiefaktoren der Produkte „Vattenfall Naturwärme Mix“ oder von Mischungen aus „Fernwärme Natur Mix“ und „Fernwärme Klassik“ zertifizieren zu lassen, sodass diese in absehbarer Zeit in der für EnEV-Nachweise relevanten
Liste der AGFW aufgeführt werden können?

Wenn ja: Bis wann ist mit derartigen Ergebnissen zu rechnen?

Wenn nein: warum nicht?

Nein, nach Auskunft der VWH ist das nach den einschlägigen Zertifizierungsregeln nicht möglich. Die Zertifizierungsregeln für den Primärenergiefaktor FW 309-1 sind hier maßgebend. Diese wurden durch die AGFW unter Beteiligung der zuständigen Bundesbehörden erstellt. Änderungen der Regeln stehen nach dem Kenntnisstand von Vattenfall nicht an.

18. Stimmt der Senat der Schlussfolgerung zu, dass für ein baurechtlich nicht existierendes rein kaufmännisches Produkt „60 Prozent aus „Fernwärme Natur Mix“ und 40Prozent aus „Fernwärme Klassik“ keine aus dieser Zusammensetzung abgeleiteten Eigenschaften dazu heranzogen werden können, die Bedingungen der Ziffer XIV des „städtebaulichen Vertrags“ zu erfüllen?

Wenn nein: warum nicht?

Nein. Siehe Antworten zu 14. und zu 15.

19. Darf der Senat seine Einwilligung zu Verträgen zwischen den Eigentümern und Vattenfall geben, wenn die Bedingungen der Ziffer XIV des „städtebaulichen Vertrags“ nicht erfüllt sind?

Wenn ja: warum?

Siehe Antwort zu 1.

20. Die Verpflichtung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) für Neubauten gilt durch eine Ersatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 3 als erfüllt, wenn der Wärmebedarf zu mindestens 50 Prozent aus KWK-Anlagen oder zu einem wesentlichen Anteil aus Erneuerbaren
Energien stammt.

a. Stammen die „60 Prozent aus „Fernwärme Natur Mix“ und 40 Prozent
aus „Fernwärme Klassik“ zu mindestens 50 Prozent aus KWKAnlagen?

Ja.

b. Stammen die „60 Prozent aus „Fernwärme Natur Mix“ und 40 Prozent aus „Fernwärme Klassik“ zu einem wesentlichen Anteil aus Erneuerbaren Energien?

Ja, die 60 Prozent Fernwärme Natur Mix stammen zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien im Sinne des EEWärmeG.

c. Sind die Erzeugungsanlagen in der Borsigstraße, zu denen die Biomasseverbrennungsanlage als dritte Linie gehört, oder die dritte Linie allein als hocheffiziente KWK-Anlagen einzustufen?

Laut VWH ist die dritte Linie der MVB eine hocheffiziente KWK-Anlage.

d. Wird daher baurechtlich die Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG durch den angebotenen Vattenfall-Fernwärmemix „60 Prozent aus „Fernwärme Natur Mix“ und 40 Prozent aus „Fernwärme
Klassik“ akzeptiert?

Ja.

21. Im bezeichneten Gutachten wird ausgeführt, dass sogar bei Ausschreibungen mit der Vorgabe einer völlig CO2-freien Wärmeversorgung die VWH mit 100 Prozent „Naturwärme“ andere Anbieter mit Leichtigkeit aus dem Feld schlagen könnte.

Wie beurteilt der Senat in diesem Licht die wettbewerbsrechtlichen Probleme, die mit der Abspaltung von regenerativer Fernwärme aus dem Vattenfall-Fernwärme-Mix einhergehen?

22. Kann der Senat den Vorwurf entkräften und wenn ja, wie, dass Mitbewerber mit klimaschonenden Wärmeversorgungs-Konzepten durch die Akzeptierung von Angeboten zur Fernwärmeversorgung der Mitte Altona wie dem von Vattenfall wettbewerbswidrig verdrängt werden?

Die privaten Eigentümer der Grundstücke waren bezüglich der Installation der Wärmeversorgung
in ihrem jeweiligen Gebiet rechtlich wie wirtschaftlich eigenverantwortlich tätig und haben unter eigenständiger Beurteilung verschiedener Varianten und Anbieter eine Auswahl getroffen. Einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regeln kann der Senat hierin nicht erkennen.