SKA: Gastspiel des Zirkus Knie in Bergedorf

Stephan Jersch

Obwohl der Senat die Haltung von Wildtieren in Zirkussen ablehnt und obwohl öffentliche Grünflächen, auf denen Zirkusse gastieren, eigentlich nicht für diesen Zweck da sind, verweigert die zuständige Behörde solchen Zirkussen nicht die Bereitstellung solcher Flächen. Begründung: Es gibt kein gesetzliches Wildtierverbot für Zirkusse.

1. Juni 2018

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 24.05.2018

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/13169 -


Betr.:  Gastspiel des Zirkus Knie in Bergedorf

Vom 30. Mai bis zum 3. Juni gastiert der Zirkus Charles Knie auf dem Bergedorfer Frascatiplatz. „Highlights“ des Zirkus sind laut Angabe auf der eigenen Homepage die Präsentation von Wildtieren: „...rund 100 Tiere 30 verschiedener Arten... angefangen bei Kamelen oder Zebras, über Papageie, Lamas, Pferde und exotische Rinder bis hin zu Kängurus“.

Das Zuschaustellen von Wildtieren in Zirkussen wird zunehmend in der Öffentlichkeit kritisiert und als nicht zeitgemäß empfunden. Es kam es in den Jahren 2016 und 2017 bei 27 Gastspielen von Zirkusbetrieben mit Wildtieren in Berlin zu 25 amtlichen Beanstandungen. Ursachen dafür waren mangelnde Sicherheitsvorkehrungen, fehlender Futtervorrat oder keine artgerechte Haltung der Tiere. In Hamburg waren in letzten fünf Jahren 80 ähnliche Beanstandungen zu verzeichnen.

Europaweit ist die Wildtierhaltung inzwischen in 26 Ländern ganz oder teilweise verboten. Bundesratsinitiativen, die auch von Hamburg ausgingen oder unterstützt wurden, waren bisher erfolglos. Im rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es: „Wir halten an einer kritischen Haltung zum Einsatz von Wildtieren im Zirkus fest.“ In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/11271 antwortet der Senat u.a.: „Der Senat hält aus Tierschutzgründen nach wie vor ein Wildtierverbot im Zirkus für erforderlich, das aber nur bundesrechtlich erfolgen kann.“ Zuletzt hat sich auch die Fraktion der Grünen in einer Großen Anfrage (Drs. 21/11651) kritisch zu dem Thema positioniert.

Trotz dieser Hintergründe hat erneut ein Zirkusbetrieb, der Wildtiere präsentiert, eine Genehmigung für ein Gastspiel auf einer öffentlichen Fläche in der FHH erhalten.

Dazu frage ich den Senat:

1. Welche behördlichen Stellen haben wann das Gastspiel des Zirkus Knie auf dem Bergedorfer Frascatiplatz genehmigt bzw. einen Vertrag dazu geschlossen?

Mit Unterschrift vom 13. November 2017 durch den Geschäftsführer des Circus Knie wurde der Vertrag zwischen dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt und dem Circus zur Nutzung des Frascatiplatzes wirksam.


2. Unter der Berücksichtigung, dass der Senat ein Wildtierverbot in Zirkusbetrieben grundsätzlich für erforderlich hält: Welche Verpflichtung besteht für die FHH gegenüber Zirkusbetrieben, öffentliche Flächen für Gastspiele bereitzustellen?

Eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht. Anträge zur Nutzung der öffentlichen Wegefläche werden nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz bzw. Grünanalagen nach § 4 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen erteilt. Eine Genehmigung stellt immer eine Ausnahme von der eigentlichen Zweckbestimmung der Grünanlage dar (dem Gemeinwohl zu dienen) und muss im Einzelfall begründbar sein. Eine Versagung der Nutzungsanträge ist nur dann möglich, wenn ein sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt.

Ein möglicher Rechtfertigungsgrund wäre ein gesetzliches Wildtierverbot in Zirkussen. Gegenwärtig besteht kein gesetzliches Wildtierverbot in Zirkusbetrieben, eine Nichtzulassung wäre in diesem Fall eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Ein weiterer Rechtfertigungsgrund wäre eine wegerechtliche Begründung, also eine Einschränkung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Wenn diese nicht gegeben ist, ist zu genehmigen.

Eine Ablehnung käme darüber hinaus auch einem Berufsausübungsverbot gleich, für das es derzeit keine belastbare Grundlage gibt.


3. Wurden bereits weitere Gastspiele von Zirkusbetrieben, die Wildtiere zur Schau stellen, auf öffentlichen Flächen der FHH genehmigt bzw. Verträge dazu geschlossen? Wenn ja: Bitte die Betriebe, Termine, Orte sowie die Dauer der Gastspiele aufführen.

Ja. Circus Krone GmbH & Co. Betriebs-KG, 28.09.2018 bis 25.10.2018, Heiligengeistfeld, 28 Tage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.