SKA: Klimakiller-Gas Sulfurylfluorid: Vermeidung und Ersatz

Stephan Jersch

Der Einsatz des Klimakiller-Gases Sulfurylfluorid geht auch 2020 ungebremst weiter, wie aus den Zahlen des ersten Quartals hervorgeht. Umweltbehörde wie Anwendern sind zwar eine Reihe von Alternativen zur Behandlung von Exportholz bekannt, gleichwohl muss deren Einsatz noch ein wenig länger diskutiert werden. Die vergangenen vier Monate seit dem Bekanntwerden der Klimagefährdung haben offensichtlich noch nicht ausgereicht, der hochbrisanten Praxis ein Ende zu setzen.

12. Mai 2020

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 05.05.2020

undAntwort des Senats

- Drucksache 22/164 -

Betr.: Klimakiller-Gas Sulfurylfluorid: Vermeidung und Ersatz

Nach Angaben des Senats in der Drs. 21/19518 wurden im Jahr 2019 in Hamburg 203,65 Tonnen des äußerst klimaschädlichen Gases Sulfurylfluorid (Sulfuryldifluorid, SO2F2, kurz SF) für Begasungen von Containern eingesetzt. Bei einem Zeithorizont von 20 Jahren mit einem Wert 6965 des Treibhauspotenzials (GWP) entspricht diese Menge 1.420.000 Tonnen CO2eq. (Im Zusammenhang mit der Einhaltung der Klimaschutzziele ist der 20-Jahres-Zeithorizont dem 100-Jahres-Zeithorizont vorzuziehen.) Zum Vergleich: Das Kohle-Heizkraftwerk Tiefstack stieß 1.210.000 Tonnen CO2 im Jahr 2017 aus.

Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete zum stark angestiegenen Einsatz von Sulfurylfluorid am 13.1.2020 von Verbots- und Moratoriums-Absichten der Umweltbehörde: „Die Umweltbehörde hat angesichts des drastischen
Anstiegs der SF-Nutzung die große Dringlichkeit des Themas jetzt erkannt – und will ein Verbot des Einsatzes durchsetzen. „Der Export von Hölzern mit Begasung von Sulfuryldifluorid ist klimapolitisch nicht zu vertreten“, sagte
Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) dem Abendblatt. „Es kann nicht hingenommen werden, dass ein Stoff wie Sulfuryldifluorid mit wachsender Tendenz eingesetzt wird, für den es bislang keine wirksamen Rückhaltetechnologien gibt.““

In einem Brief an das Bundesumweltministerium, der dem „Hamburger Abendblatt“ vorliege, fordere der Leiter des Amtes für Immissionsschutz der Umweltbehörde ein „gesetzliches Verbot“ für den hauptsächlichen Einsatz des Klimakiller-Gases. „Die aktuell sehr dynamisch ansteigenden Verbrauchswerte von SF-Gas im Hamburger Hafen machen nun ein sehr schnelles und entschlossenes Handeln unerlässlich“, heißt es dort. Vor einem gesetzlichen Verbot müsse ein Moratorium verhängt werden. „Offenkundig ist der Export von Hölzern bei Begasung mit SF klimapolitisch nicht zu vertreten.“

Wir werden auf die Betriebe zugehen und nach Möglichkeiten suchen, den Einsatz von Sulfurylfluorid zu begrenzen und Alternativen praxistauglich zu machen“, so der Pressesprecher der Umweltbehörde, Jan Dube laut „Hamburger Abendblatt“ vom 14.1.2020.

Im Vergleich mit diesen Ankündigungen der Umweltbehörde sind die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/20089 vom 14.2.2020 mehr als enttäuschend.

Nichts lässt bisher auf eine baldige Abnahme der in Hamburg freigesetzten Menge an SO2F2 schließen.

Ich frage den Senat:

1. Wie groß war die eingesetzte Menge an SO2F2 in den Monaten des ersten Quartals des Jahres 2020 in Hamburg?

Im ersten Quartal 2020 wurden in den für Begasungen mit Sulfuryldifluorid, SO2F2, vorgeschriebene Begasungsanzeigen gemäß Anhang I Nr. 4.3.2 Gefahrstoffverordnung folgende vorgesehenen Einsatzmengen an Sulfuryldifluorid benannt:

Januar 2020: 19,15 Tonnen
Februar 2020: 22,47 Tonnen
März 2020: 8,36 Tonnen

Die Angaben sind jeweils auf 10 kg gerundet.

 

2. Zwischen welchen Bundes- und Landesbehörden erfolgte wann ein intensiver fachlicher Austausch für die Entwicklung von geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden Abgasreinigungstechniken sowie alternativen Methoden zur Schädlingsbekämpfung und einer rechtlich stringenteren Ausgestaltung der Anforderungen zur Emissionsminderung von SO2F2?

3. Welche Ergebnisse wurden dabei für eine rasche Absenkung des SO2F2-Einsatzes erzielt

a) bei den Abgasreinigungstechniken, die dem Stand der Technik entsprechen,

b) bei alternativen Methoden der Schädlingsbekämpfung,

c) bei einer rechtlich stringenteren Ausgestaltung der Anforderungen zur Emissionsminderung von SO2F2?

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ist zum Thema alternative Schädlingsbekämpfungsmethoden bei Stammholz im ständigen Austausch mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem Julius Kühn-Institut sowie den Pflanzenschutzdiensten der Länder Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) ist zum Thema Abgasreinigungstechniken im engen Austausch mit dem Umweltbundesamt, den zuständigen Immissionsschutzbehörden einiger Bundesländer, insbesondere der für den Immissionsschutz zuständigen Landesbehörde der Freien und Hansestadt Bremen sowie der niederländischen Genehmigungsbehörde für den Hafen Rotterdam und hat diese Frage in die zuständigen Bund-Länder-Arbeitskreise eingebracht.

Die Diskussionen zu entsprechenden Problemlösungsmöglichkeiten sind noch nicht abgeschlossen.

 

4. Welche Techniken oder Verfahren sind dem Senat bekannt, mit denen nach entsprechender Entwicklung SO2F2 unschädlich gemacht werden könnte?

  • Das Abgasreinigungsverfahren der Fa. Solvay; Hierbei handelt es sich um eine Wäsche mit Kalilauge, welches wegen der großen Mengen von einzusetzender Kalilauge nicht praxistauglich ist.
  • Ein Waschverfahren, welches nach noch unbestätigten Informationen bei der Fa. SGS in Belgien seit August 2019 in Einsatz ist. Belastbare Daten zu Funktion und Reinigungsleistung konnten von SGS trotz mehrfacher Nachfrage bislang nicht geliefert werden.
  • Kondensation durch Abkühlung; dieses Verfahren ist theoretisch möglich, bis jetzt aber noch nicht im Labormassstab erprobt.

Die Suche nach einer praxistauglichen Abluftreinigung wird intensiv weiter betrieben.

 

5. Welche Techniken oder Verfahren sind dem Senat bekannt, durch die nach entsprechender Entwicklung SO2F2 bei den hauptsächlichen Einsatzarten ersetzt werden könnte?

Der zuständigen Behörde sind folgende Verfahren bekannt:

 

Alternative Schädlingsbekämpfung:

• Begasung mit Ethandinitril (EDN): Derzeit ist dieses Verfahren noch nicht in Europa zugelassen (siehe auch Antwort zu 9.). Es wird derzeit auf internationaler Ebene als effektivstes Verfahren angesehen, aufgrund der sehr kurzen Behandlungsdauer und vergleichsweiser geringer klimaschädigender Wirkung. Hierdurch soll in einigen Ländern das dort noch in Anwendung befindliche ozonschädigende Methylbromid ersetzt werden. Es ist derzeit noch nicht von China als Behandlungsmethode anerkannt.

• Begasung mit Phosphorwasserstoff (PH3): Derzeit besteht in Deutschland noch keine Zulassung für die Holzbehandlung. Die Wirksamkeit gegen Holzschädlinge ist gegeben, der große Nachteil ist allerdings die lange Behandlungsdauer, je nach PH3-Präparat und Art des Begasungsobjektes beträgt diese drei bis zehn Tage. Wirksamkeitstests entsprechend den Vorgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wären durchzuführen. PH3 wirkt korrodierend an Kupfer, Silber und Gold und schädigt Farbpigmente, was eine Rolle im Falle der Begasung bestimmter Waren nach Australien spielen könnte. Es ist derzeit noch nicht von China als Behandlungsmethode für Holz aus Europa anerkannt. Allerdings akzeptiert China die PH3-Behandlung bei neuseeländischem Stammholz, wenn dieses im Rahmen einer In-Transit-Begasung für mindestens zehn Tage behandelt wird. Dazu erfolgt der Transport des Holzes nicht in Containern, sondern in versiegelten Schiffsluken in Bulk-Frachtern (analog zur In-Transit-Begasung von Getreideschiffen).

• Hitzebehandlung: Dies ist ein sehr effektives Verfahren bei Schnittholz, aber sehr aufwändig in der Anwendung bei Stammholz aufgrund der Holzdimensionierung und des hohen Wassergehaltes in frisch geschlagenem Holz. Eine Hitzebehandlung im beladenen und nicht isolierten Stahlcontainer erhöht aufgrund der hohen Wärmeabstrahlung den Energieaufwand erheblich, sinnvoll wäre die Behandlung nur in Hitzekammern mit entsprechendem Raumvolumen. Eine Variante wäre die Verwendung von alten Dämpfgruben in Sägewerken, insofern diese noch intakt und im Einsatz sind. Zur Erfüllung der chinesischen Anforderungen ist ein sehr hoher Energieaufwand erforderlich, die Holzstämme müssen für mindestens 75 Minuten in ihrem gesamten Querschnitt auf 71,1° C erhitzt werden.

• Heißwasserdampf-Unterdruck-Verfahren: Dieses Verfahren wurde in den USA entwickelt, ist dort aber bis dato nur für sehr hochwertiges Rundholz im Einsatz. Sehr effektiv, im Vergleich zur Heißluftbehandlung geringere Energiekosten. Bis dato keine Herstellung solcher Anlagen oder deren Einsatz in Deutschland.

• Unterwasserbehandlung: Dieses Verfahren wurde in Deutschland aufgrund der von China vorgegebenen Behandlungsdauer von 90 Tagen bis dato nur selten praktiziert. Hoher logistischer Aufwand, fraglich ist auch die ausreichende Verfügbarkeit von in Frage kommenden natürlichen oder auch künstlichen Gewässern.

• Entrindung: Im Falle der Entrindung des Stammholzes entfallen weitere Behandlungsauflagen. Derzeit sind in Deutschland nur wenige mobile Entrindungsmaschinen im Einsatz (Kosten für eine Maschine liegen bei 2 Mio. €). Möglich ist auch die Entrindung von Stämmen mittels Anbaugeräten an Erntemaschinen (Harvestern). Auch die Kapazitäten von Harvestern sind be-schränkt. Zumindest in Norddeutschland können sie nicht überall eingesetzt werden, der Einsatz ist kostenintensiv und insbesondere bei Kalamitätsholz nicht wirtschaftlich rentabel. In den USA wird das Stammholz „lose“ in die Häfen gefahren und dort in Großanlagen entrindet, bevor die Verladung in Container erfolgt. Im Falle Deutschlands wäre dazu die Transportlogistik entsprechend umzustellen und eine oder mehrere Entrindungsanlagen mit ausreichenden Kapazitäten wären zu errichten.

 

6. Wie groß ist im Allgemeinen der Anteil an SO2F2, der bei Container-Begasungen infolge von Undichtigkeiten bereits freigesetzt wurde, wenn die Begasung beendet wird und das Gas aus dem Container abgesaugt und gereinigt bzw. abgesondert werden könnte?

Der nachgefragte Anteil an SO2F2 hängt vom Zustand des Containers und von der noch zu entwickelnden Technik einer Abluftreinigung ab.

 

7. Welche Ergebnisse können kurzfristig, mittelfristig und langfristig für eine Absenkung des SF-Einsatzes erzielt werden durch eine Behandlung des Themas Begasung mit SO2F2 bei der nächsten Sitzung der Umweltministerkonferenz (UMK)

a) durch einen Freiwilligen Bericht Deutschlands über die Treibhaus-Wirkungen von SF in der Berichterstattung Deutschlands zum Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar nach dem Kyoto-Protokoll 2012 beziehungsweise zukünftig nach dem Pariser Abkommen im Annex sonstige Gase,

Die reine Aufnahme des Gases SO2F2 in die freiwillige Berichterstattung Deutschlands zum Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar nach dem Kyoto-Protokoll 2012 bzw. zukünftig nach dem Pariser Abkommen führt zu einer Verbesserung der Informationsdichte, aber naturgemäß zu keiner Absenkung des SF-Einsatzes.

 

b) durch eine Aufnahme von SF in die Liste der vom IPCC zu berichtenden Stoffe,

c) durch eine Verabredung von Schritten, im Einklang mit Bundes- und EU-Recht den Einsatz von SF zu mindern und gegebenenfalls alternative Methoden auch international anerkennen zu lassen?

(Bitte nach Möglichkeit eine geschätzte zeitliche Perspektive für konkrete Ergebnisse zum verminderten Einsatz von SF in Hamburg angeben.)

Bei der Umweltministerkonferenz soll eine Forderung an die Bundesregierung gestellt werden, sich auf europäischer und internationaler Ebene für geeignete Maßnahmen zur Reduzierung einzusetzen. Die Zulassung für SO2F2 in der EU gilt bis zum 31. Oktober 2023. SO2F2Gas befindet sich derzeit in der Neubewertung bei dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Beteiligung des Umweltbundesamtes.

 

8. Welche konkreten Ergebnisse können mit welcher zeitlichen Perspektive für eine Absenkung des SF-Einsatzes erwartet werden, indem die zuständigen Behörden „auf die Betriebe zugehen und nach Möglichkeiten suchen, den Einsatz von Sulfurylfluorid zu begrenzen und Alternativen praxistauglich zu machen“, wie vom Sprecher der BUE laut Hamburger Abendblatt angekündigt?

Die Gespräche werden derzeit intensiv geführt, eine zeitliche Perspektive zur konkreten Umsetzung von Alternativen kann noch nicht genannt werden.

 

9. Welche entsprechenden Kontakte und Gespräche mit Betrieben mit welchen Ergebnissen hat es bereits gegeben?

Nach Kenntnis der zuständigen Behörde kommt das Begasungsmittel Ethandinitril (EDN) bereits in Australien und Südkorea zur Holzbehandlung und Bodenentseuchung zum Einsatz; es steht kurz vor einer Zulassung in Neuseeland. Die zuständige Behörde hat sich im April 2020 mit dem Pflanzenschutzdienst in Neuseeland in Verbindung gesetzt, um sich nach dem dortigen Zulassungsstand von EDN zu erkunden, welches u.a. für die Behandlung von Stammholz für den Export nach China eingesetzt werden soll. Aus Neuseeland erfolgte die Rückmeldung, dass das Zulassungsverfahren für EDN in absehbarer Zeit abgeschlossen sein wird.

Parallel hat Neuseeland bereits Kontakt mit China aufgenommen, um sich dort die Behandlung von Stammholz mit EDN anerkennen zu lassen.

Die BUE hat in Abstimmung mit der BWVI Kontakt mit dem tschechischen Zulassungsinhaber für EDN, der Firma Draslovka, aufgenommen. Draslovka teilte mit, dass derzeit neben Neuseeland auch ein Zulassungsverfahren für EDN in Europa sowie in Ägypten, Russland, Südafrika und den USA läuft.

Eine Rückmeldung, wie weit das Zulassungsverfahren für EDN in Europa fortgeschritten ist, steht noch aus.

Die BWVI hat von einem auch in Hamburg tätigen Begasungsunternehmen erfahren, dass dort intern Versuche mit dem Wirkstoff Phosphorwasserstoff zur Begasung von Stammholz durchgeführt wurden. Eine Wirksamkeit sei bei einer Begasungsdauer von fünf Tagen gegeben. Dasselbe Unternehmen strebt nun eine Notfallzulassung für ein Phosphorwasserstoff-Präparat an, für welches es auch Zulassungsinhaber ist, und hat sich diesbezüglich an die BUE gewandt. Die Handlungsoptionen der FHH werden zurzeit geprüft.

Phosphorwasserstoff besitzt eine Wirkstoffzulassung in der Europäischen Union (EU), darf in Deutschland bisher ausschließlich als Pflanzenschutzmittel im Vorratsschutz sowie als Rodentizid in der Nagerbekämpfung eingesetzt werden.

Darüber hinaus hat die zuständige Behörde Kontakt mit einer in Süddeutschland ansässigen Firma aufgenommen, die Holztrocknungsanlagen, darunter auch Vakuumtrockner, herstellt, und sich dort nach den Möglichkeiten zur der Behandlung von Stammholz in Vakuumtrocknern erkundigt.

 

10. Wie hoch schätzt der Senat die Treibhausgas-Minderungskosten, wenn anstelle der Begasung von Stammholz mit SF eine teurere Hitzebehandlung vorgenommen wird?

Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Schätzung der Kosten schwierig ist, da keine Daten zum Energieaufwand für die Erhitzung von Stammholz vorliegen.

Für die ISPM-15 konforme Hitzebehandlung1 einer saftfrischen (d.h. nicht vorgetrockneten) Standard‐Euro‐Palette mit einem Volumen von 0,034 m3 geben Welling et al.2 einen Energieverbrauch von 8 Megajoule an, wenn die Behandlung in einer Hitzekammer durchgeführt wird. Dies entspräche einem Verbrauch von 2,22 KWh pro Palette. Würde man diesen Wert auf das in einem 40-Fuß-Container durchschnittlich enthaltene Volumen von 33 m3 Fichtenrundholz umrechnen, käme man auf einen Wert von 2154,7 kWh. China fordert allerdings eine Behandlungstemperatur von 71,1° C über einen Zeitraum von 75 Minuten, also eine 2 ½ fache Behandlungsdauer und eine 15° C höhere Temperatur über den ISPM15-Standard für die Verpackungsholzbehandlung geforderten Werten. Grob gerechnet erhöht sich damit der Verbrauch auf ca. 6.700 kWh. Bei einem Verbrauch von 468 g Kohlendioxid (CO2) pro Kilowattstunde (Quelle: UBA 2018) würde bei der Hitzebehandlung von 33 m3 Fichtenrundholz gut 3.136 kg CO2 entstehen, bei reiner Nutzung fossiler Brennstoffe bis zu 6.700 kg CO2.

Die genannten Verbrauchswerte können nur erreicht werden, wenn die Hitzebehandlung der Stämme ausschließlich in entsprechend isolierten Hitzekammern erfolgt. Würde man die Hitzebehandlung in einem nicht isolierten Seecontainer durchführen, so entstände durch die starke Wärmeabstrahlung ein wesentlich höherer Verbrauch.

Weitere zwingend zu berücksichtigende Faktoren sind die Dimensionierung der Holzstämme und deren hoher Wassergehalt. Auch dies kann nochmals zu einer Steigerung des Energiebedarfs führen.

Um eine optimale Wärmeverteilung in der Hitzekammer zu ermöglichen, dürfen die Stämme auch nicht dicht aufeinander gestapelt in diese eingebracht werden. Es ist erforderlich, zwischen die Stämme Distanzhölzer einzubringen, damit die eingebrachte Heißluft sich optimal verteilen kann und es somit zu einer schnelleren und vor allem gleichmäßigen Aufheizung der einzelnen Stämme kommt. Aufgrund der runden Form und der Größe der Stämme dürfte die Einlagerung mit Distanzhölzern in die Hitzekammer mit entsprechend hohem technischem Aufwand verbunden sein.

Eine deutliche Absenkung der Energiekosten kann sich ergeben, wenn die Stämme in Vakuumtrocknern behandelt werden, in welchen durch das Vakuum der Siedepunkt des Wassers herabgesetzt werden kann. In Deutschland wird diese Methode derzeit hauptsächlich bei bereits eingeschnittenem Bauholz eingesetzt. Die größten derzeit dafür genutzten Anlagen besitzen folgende Stapelraummaße: 22,6 m Länge, 1,5 m Breite und 3,1 m Höhe. Die derzeitige Stammlänge der exportieren Fichtenstämme beträgt 11,8 m, zur optimalen Raumnutzung durch Einbringung von 2 Stammlagen hintereinander müsste das Stapelraummaß des Vakuumtrockners auf ca. 24 m verlängert werde oder alternativ die Stämme kürzer eingesägt werden. Selbst in diesem Fall würde ein Vakuumtrockner aufgrund der besonderen Anforderungen bei der Einlagerung des Rundholzes maximal den Inhalt von 1 ½ Containern (40-Fuß) aufnehmen können, eher weniger. Die Holzexporteure müssten dazu bereit sein, in den Neubau einer größeren Anzahl von Vakuumtrocknern zu investieren, die speziell auf die Anforderungen zur Rundholzbehandlung ausgelegt sind.

 

11. In welchem Verhältnis stehen im mehrjährigen Durchschnitt (a) die Preise für eine Ladung Stammholz, das mit einem Standardcontainer nach China oder Australien transportiert wird, einschließlich der Transportkosten, (b) die Preise für eine Container-Begasung mit SF und (c) die Preise einer Hitzebehandlung eines Containers?

Ein mehrjähriger Durchschnitt ist kurzfristig nicht ermittelbar. Nach Australien wird aus Hamburg kein Stammholz transportiert.

Bei einem mit 33 Festmeter Stammholz beladendem 40-Fuß-Container und einem derzeitigen Preis für frisches Käferholz von maximal 40 € pro Festmeter (35 € für älteres Käferholz mit D-Qualität) beträgt der Warenwert (ohne Gewinnaufschlag durch den Exporteur) 1.320 € (bei Holz mit D-Qualität nur 1.155 €).

Die Frachtraten für Transporte von Hamburg nach China liegen derzeit deutlich höher als im langjährigen Mittel und zwar je nach Art des Containers bei bis zu 2000 €.

Nach Auskunft eines in Hamburg tätigen Begasungsunternehmens kostet dort die Begasung mit Sulfurylfluorid, SF, einschließlich der damit verbundenen Logistikleistungen 500 €. Von anderen Firmen soll diese Leistung auch günstiger angeboten werden. Der Begasungsunternehmer verlangt für eine ISPM-15-konforme Hitzebehandlung 2000 €. Aufgrund der chinesischen Anforderungen für die Stammholzbehandlung mit Hitze dürften die Kosten in diesem Fall noch deutlich höher liegen.

 

12. Sulfurylfluorid ist giftig beim Einatmen und Verschlucken. Es reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Auf umfangreiche im Hamburger Hafen eintreffende, in Containern enthaltene giftige Substanzen haben am 28. Januar 2020 die Sendungen NDR Panorama3 3 sowie Tagesschau 4 aufmerksam gemacht. Weshalb wurden beide Quellen von Luftverschmutzungen im Luftreinhalteplan für Hamburg (2. Fortschreibung) von 2017 nicht beachtet?

Ein Luftreinhalteplan ist gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz aufzustellen, wenn die durch die 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden. Für Sulfurylfluorid enthält die 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung keinen Immissionsgrenzwert.

 

13. Nach Drs. 21/20089 wurde das Mittel ProFume unter der Voraussetzung zugelassen, dass alle fünf Jahre aktualisierte Daten zu Sulfurylfluorid-Konzentrationen in der Troposphäre vorgelegt werden. Welche Daten zu Sulfurylfluorid-Konzentrationen in der Troposphäre wurden im Lauf der letzten fünfzehn Jahre von welchen Stellen vorgelegt?

Die zuständige Behörde hat das Umweltbundesamt als zuständige Stelle gebeten, den Stand der Prüfung zu ProFume mitzuteilen.

Im Auftrag des Schweizer Bundesamtes für Umwelt wurden im Rahmen eines Projektes kontinuierliche Messungen von Nicht-CO2-Treibhausgasen auf dem Jungfraujoch in den Jahren 2014 bis 2017 u.a für SO2F2 durchgeführt. Im Schlussbericht aus dem August 2018 ist Folgendes zu SO2F2 aufgeführt:

„Sulfurylfluorid (SO2F2) wird weltweit als Ersatzprodukt für CH3Br in den QPS-Anwendungen5 eingesetzt. Die Messungen auf dem Jungfraujoch und (ergänzt:“ an der irischen Messstelle“) Mace Head zeigen eine ansteigende Hintergrundkonzentration von 5.6 %/Jahr.“ Ende 2017 wurde eine Hintergrundkonzentration von 2,5 ppt ermittelt.

Quelle:Kontinuierliche Messung von Nicht-CO2-Treibhausgasen auf dem Jungfraujoch (HALCLIM-2015-18), Interdisziplinäres Forschungsinstitut für Materialwissenschaft und Technologie der ETH Zürich (EMPA), Schlussbericht August 2018, EMPA Material Science and Technologie.

www.empa.ch/documents/56101/190047/HALCLIM-6-Schlussbericht/59eb1853-04c6-47f1-9d90-198e201baf40

 

1 ISPM-15 konformes Verpackungsholz ist über einen Zeitraum von 30 Minuten auf 56° C zu erhitzen.

2 Schlussbericht des Johann Heinrich von Thünen Institutes, Abteilung Holztechnologie und Holzbiologie in Hamburg zum Vorhaben „Temporärer Schutz von saftfrischem Schnittholz sowie hitzebehandeltem Verpackungsholz vor Schimmel und Bläue“ literatur.thuenen.de/digbib_extern/dk043008.pdf

3

4https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/container-131.html

5 Quarantine and Pre-Shipment, QPS