SKA: Kontrollen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes auf dem Sommerdom

Stephan Jersch

Angeblich hat es beim letzten Sommerdom keine Verletzungen des Tierwohls gegeben - entgegen anderslautendem Vernehmen.

5. Dezember 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 27.11.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/11121 -

 

Betr.: Kontrollen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes auf dem Sommerdom

Das Ponykarussell auf dem Hamburger Dom steht seit geraumer Zeit im Fokus der Öffentlichkeit. Von verschiedenen Akteuren, die eine nicht artgerechte Tierhaltung der Ponys kritisieren, wird ein Verbot für das Ponykarussell auf dem Hamburger Dom gefordert.

Dem Vernehmen nach hat es auf dem letzten Sommerdom Meldungen an das Veterinäramt hinsichtlich von Verletzungen des Tierwohls gegeben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Regelungen ist bei den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt angesiedelt. Für die Kontrollen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes sind in den o.g. Fachämtern die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte zuständig.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Gab es hinsichtlich des Ponykarussells Beanstandungen in Verbindung mit der Einhaltung des Tierschutzgesetzes auf dem Sommerdom 2017? Falls ja: Welche Beanstandungen lagen vor?

Nein.

2. Wurden Ponys oder Pferde aus gesundheitlichen Gründen aus dem laufenden Reitbetrieb genommen? Falls ja: Um welche gesundheitlichen Einschränkungen handelte es sich?

3.  Falls Ponys oder Pferde aus gesundheitlichen Gründen aus dem Reitbetrieb genommen werden mussten: Erfolgt dann eine Nachkontrolle der Tiere? Falls ja: Wer führte diese Kontrollen durch und welche Ergebnisse liegen vor?

Nein.

4. Wird das zuständige Veterinäramt, an dem der Reitbetrieb seinen Sitz angemeldet hat, über Beanstandungen informiert? Werden Nachkontrollen gefordert und dokumentiert?

Im Falle von Beanstandungen würde das für den Sitz des Ponykarussells zuständige Veterinäramt informiert werden und es würden Nachkontrollen angeregt werden.

5. Falls es Beanstandungen gab, wurde das zuständige Veterinäramt oder eine andere Stelle informiert? Falls ja: Wann und auf welchem Weg (E-Mail, Telefon etc.)?

Siehe Antwort zu 1.

6. Welches Veterinäramt ist für den in Hamburg gastierenden Reitbetrieb zuständig? Bitte vollständige Adresse und die Zeiten der Erreichbarkeit angeben. Bitte hier das Veterinäramt angeben, an dem der Reitbetrieb seinen Sitz angemeldet hat.

Für das in Hamburg gastierende Ponykarussell ist das Ordnungsamt der Stadt Dortmund zuständig. Die Anschrift und die Erreichbarkeiten sind der Internetseite zu entnehmen: www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/ordnungsamt/kontaktorganisation_2/index.html

7. Wie lange hat es jeweils von der Benachrichtigung der zuständigen Stelle bis zur Kontrolle vor Ort gedauert? Bitte für die einzelnen Benachrichtigungen aufführen.

Jeder Beschwerde wurde durch das zuständige Bezirksamt innerhalb von maximal 24 Stunden nachgegangen.

8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Stellen sind für Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Tierschutzgesetzes auf dem Dom zuständig und welcher Arbeitszeitaufwand wird für die Betreuung des Dombetriebs aufgewandt?

Im zuständigen Bezirksamt sind fünf Amtstierärztinnen u.a. für Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Tierschutzgesetzes auf dem Dom zuständig. Routinekontrollen dauern ca. 1,5 bis 2 Stunden zuzüglich der Zeiten für Vor- und Nachbereitung. Anlass- (Beschwerde)kontrollen erfordern einzelfallbezogen unterschiedlichen Arbeitszeitaufwand.

9. Gibt es im Bereich der Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes derzeit unbesetzte Stellen? Bitte nach Bezirken mit Soll- und Ist-Zahlen aufschlüsseln und für die letzten fünf Jahre aufführen.

In der Anlage sind die Soll- und Ist-Zahlen für die amtstierärztlichen Stellen nach Bezirken für die letzten fünf Jahre (Stichtag jeweils der 01.01. des Jahres) aufgeschlüsselt.

Die Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Tierschutzgesetzes stellen einen nicht näher bezifferbaren Anteil der amtstierärztlichen Aufgaben dar.

Dateien