SKA: Nachfrage zu 21/14478: Wildtierpräsentationen in Zirkussen auf dem Gebiet der FHH

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19. Oktober 2018

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 11.10.2018

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/21/14589 -

Betr.: Nachfrage zu 21/14478: Wildtierpräsentationen in Zirkussen auf dem Gebiet der FHH

Die Antworten des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 21/14478 geben Anlass zu einigen Nachfragen:

Ich frage den Senat:

1. Der Senat gibt in seiner Antwort zu Frage 4 in 21/14478 an, dass es Meldungen anderer Veterinärämter zum Gastspiel des Zirkus Krone in Hamburg gegeben habe.
Um welche Hinweise handelt es sich? Bitte auflisten.

Auf das Zirkuszentralregister haben alle für die tierschutzrechtlichen Kontrollen in Zirkusbetrieben zuständigen Behörden Zugriff und tragen hier festgestellte Verstöße ein. Die jeweiligen Überwachungsbehörden können vor einer Kontrolle Einsicht nehmen und die eingetragenen Verstöße einsehen.

Für das Jahr 2018 gab es zwei relevante Hinweise für das Gastspiel des Zirkus Krone in Hamburg in Bezug auf die Equidenhaltung (z.B. Pferde, Esel, Ponys und Zebras) und die Bereitstellung der Auslaufflächen für die Pferde.

Hinweise auf die Elefantenhaltung fanden keine Berücksichtigung, da die Tiere nicht nach Hamburg mitgeführt wurden.

 

2. Was hat das Hamburger Veterinäramt unternommen, um den Hinweisen der Ämter aus anderen Bundesländern nachzugehen?

Die Amtstierärzte des örtlich zuständigen Bezirksamts Hamburg-Mitte haben während ihrer Kontrollen vor Ort u.a. überprüft, ob die im Zirkuszentralregister erwähnten relevanten Mängel abgestellt worden sind. Dies war der Fall.

 

3. Welches Ergebnis ergab die Überprüfung in Hamburg?

Die bisherigen Überprüfungen des Tierbestandes und der Haltungseinrichtungen des Zirkus Krone in Hamburg ergaben keine Beanstandungen.

 

4. Am 8. und 9. September 2018 fand die „Wheels. US Car & Harley Show“ ebenfalls im Bereich rund um die U-Bahnstation St. Pauli statt. Im Gegensatz zur an den Zirkus Krone vermieteten Fläche blieb dabei der Bereich zwischen U-Bahnstation und Budapester Straße frei zugänglich. Nicht anders war es am 19. bis 22. September beim Reeperbahnfestival. Die genutzte Fläche entsprach der jetzigen Fläche, die vom Zirkus Krone genutzt wird. Auch hier war allerdings die Fläche zwischen U-Bahnstation und Budapester Straße frei zugänglich. Warum wurde dem Zirkus Krone durch die Wirtschaftsbehörde auch die Fläche im Bereich zwischen U-Bahnstation und Budapester Straße, also jenen großen Bereich vor dem Krone-Kassenwagen, vermietet?

Unterscheiden sich die Nutzungsgenehmigungen bezüglich der Fläche zwischen U-Bahnstation und Budapester Straße bei der Car-Show und beim Reeperbahnfestival im Vergleich zum Gastspiel des Zirkus Krone derzeit? Wenn ja: Von wem ging die Initiative aus, auch diesen Teil des Heiligengeistfeldes an den Zirkus Krone zu vermieten und welche Gründe liegen dafür vor?

Die Ausschreibung der Fläche, die von den drei genannten Veranstaltungen genutzt wurde, wurde in Abhängigkeit von der detaillierten Baustellenplanung im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Heiligengeistfeld mit einem Flächenplan und einer Verfügbarkeit von bis zu 35.000 m² veröffentlicht. Die Veranstaltungen haben sich mit unterschiedlichen Konzepten und Flächennutzungen beworben. Die „Car- und Harley Show WHEELS“ hat eine Fläche von 20.000 m² angemietet und das Reeperbahnfestival eine Fläche von 25.000 m². Der Zirkus Krone hat die gesamte zur Verfügung stehende Fläche von 35.000 m² angemietet, inkl. dem Eingangsbereich der U-Bahn-Station St. Pauli bis zur Grenze der öffentlichen Wegefläche an der Budapester Straße. Diese Fläche wurde auch von der „Car- und Harley Show WHEELS“ angemietet. Das Reeperbahnfestival hat die Fläche zwischen Eingangsbereich der U-Bahn-Station St. Pauli und Budapester Straße nicht angemietet. In jedem Flächennutzungsvertrag für das Heiligengeistfeld wird den Nutzerinnen und Nutzern auferlegt, sein Veranstaltungsareal abzuzäunen.

 

5. Durch die Vermietung der Fläche zwischen U-Bahnstation und Budapester Straße wurden die Möglichkeiten des Versammlungsrechtes eingeschränkt. Teilt der Senat diese Einschätzung? Bitte begründen. Falls diese Einschränkung beabsichtigt war: Welche Gründe liegen dafür vor?

Die in Artikel 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit umfasst grundsätzlich auch das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters, über Ort und Zeitpunkt der geplanten Versammlung zu entscheiden. Hieraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass der Veranstalter eine derart gesicherte Position hat, die ihm stets die Durchführung der gewünschten Veranstaltung an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit garantiert. Kommt es zur Rechtsgüterkollision, kann dieses Selbstbestimmungsrecht durch Rechte anderer beschränkt sein. Diese Beschränkung kann beispielsweise durch zuvor erteilte Genehmigungen oder Nutzungsüberlassungen und damit erlangte gesicherte Rechtsposition anderer Grundrechtsträger begründet sein. Im Übrigen siehe Drs. 21/14478 und Antwort zu 2.a.

 

6. Der Senat teilt zu meiner Frage 5 in 21/14478 mit, dass es im Vorfeld des Hamburg Gastspiels vom Zirkus Krone keine Gefährdungsanalyse gegeben habe, weil der Zirkus in Hamburg keine Elefanten mitgeführt habe. Der Zirkus Krone hat aber u.a. auch Löwen, einen Tiger und ein Nashorn in Hamburg mitgeführt. Hat es bezüglich dieser Tiere eine Gefährdungsanalyse gegeben? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum

Nein. Nur in konkreten Verdachtsfällen wäre eine Risikoanalyse im Vorfeld des Zirkusgastspiels angezeigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/14478.

 

7. Wurden bei den aktuellen Kontrollen beim Zirkus Krone durch das Veterinäramtes Hamburg-Mitte Missstände festgestellt? Wenn ja: Um welche Missstände handelt es sich?

    Fanden die Kontrollen angemeldet oder unangemeldet statt? Wenn die Kontrollen angemeldet stattfanden: Warum wurden die Kontrollen nicht unangemeldet durchgeführt?

Die Kontrollen fanden bisher angemeldet statt. Dies ist sinnvoll, damit alle verantwortlichen Personen anwesend sind und eine umfassende gründliche Kontrolle durchführbar ist. Im weiteren Verlauf des Gastspiels werden noch stichprobenweise unangemeldete Kontrollen folgen.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c.

 

8. In der Antwort zu meiner Frage 11 in 21/14478 spricht der Senat von einer noch ausstehenden wissenschaftlichen Prüfung, von der eine mögliche Entscheidung auf Bundesebene zum Verbot von Wildtierpräsentationen abhängt. Wer hat diese wissenschaftliche Prüfung in Auftrag gegeben, wer führt sie durch, wie ist der Stand der Prüfung und wann ist mit einer Veröffentlichung des Prüfungsergebnisses zu rechnen?

Die Prüfung zum Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkussen erfolgt durch die Bundesregierung. Dem Senat liegen keine näheren Kenntnisse zu Art, Dauer und Durchführung des Prüfverfahrens durch die Bundesregierung vor (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Drs. 18/11994, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811994.pdf).