SKA: Wildtierpräsentationen in Zirkussen auf dem Gebiet der FHH

Stephan Jersch

Trotz früherer tierschutzrechtlicher Verstöße erhielt der Circus Krone die Genehmigung für sein Gastspiel auf dem Heiligengeistfeld.

5. Oktober 2018

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 27.09.2018
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/14478 -

Betr.:     Wildtierpräsentationen in Zirkussen auf dem Gebiet der FHH

Der Circus Krone hat in Hamburg ab dem 28. September ein Gastspiel auf dem Heiligengeistfeld, einer städtischen Fläche (siehe auch die Senatsantwort auf Drs. 21/13169, Gastspiel des Zirkus Knie in Bergedorf).
Wie bereits in meiner vorgenannten Anfrage beziehe ich mich auf die Aussage im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen: „Der Senat hält aus Tierschutzgründen nach wie vor ein Wildtierverbot im Zirkus für erforderlich, das aber nur bundesrechtlich erfolgen kann.“
Circus Krone hat nach eigener Darstellung eine Reihe von Wildtieren in seiner Präsentation.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Wildtiere hat Circus Krone für sein Gastspiel am 28. September 2018 bei der/den zuständigen Behörde/n gemeldet?

Zirkus Krone führt zum diesjährigen Gastspiel nach Hamburg Löwen, Zebras, einen Tiger, ein Nashorn und Seelöwen mit.

 

2. Welche Anfahrtsdauer haben die Wildtiere zu dem kommenden Gastspiel des Circus Krone in Hamburg und welche tierschutzrechtlichen Bestimmungen gelten für die Fahrt (z. B. bzgl. Pausen oder Unterbringung während des Transports)?

Die Tiere wurden vom vorherigen Gastspielort Stendal (ca. 200 km von Hamburg entfernt) nach Hamburg verbracht. Für den Transport von Tieren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, insbesondere die §§ 1 und 2, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Tiere müssen angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden, die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung darf nicht mehr als unvermeidbar eingeschränkt sein, und die Tierhalter müssen über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die von ihnen gehaltenen Tierarten verfügen.

 

3. Wie groß sind die Flächen, die den Wildtieren des Circus Krone auf dem Heiligengeistfeld jeweils zur Verfügung stehen?

Laut Nutzungsvertrag für das Heiligengeistfeld wurde eine Gesamtfläche von 35.000 m² angemietet. Laut Nutzungskonzept sind hiervon ca. 6.000 m² für Stallungen vorgesehen.

Das zuständige Verbraucherschutzamt des Bezirks Hamburg-Mitte überprüft im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit vor Ort, ob die Mindestanforderungen hinsichtlich der Auslaufflächen für die verschiedenen Tierarten auf dem Heiligengeistfeld eingehalten werden.

 

4. Wurden den Hamburger Veterinärämtern vor dem o. a. Gastspiel in Hamburg ein oder mehrere Verstöße von anderen Veterinärämtern gemeldet?

Ja. Die Meldungen werden bei der weiteren Überwachung berücksichtigt.

 

5. Gab es vor dem Hintergrund des Zwischenfalls mit einem Elefanten des Circus Krone im vergangenen Juli in Osnabrück eine Gefährdungsanalyse oder -prognose für das Gastspiel in Hamburg?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Nein. Der Zirkus teilte im Vorfeld mit, dass keine Elefanten mitgeführt werden.

 

6. Aus welchen Gründen genehmigte die zuständige Behörde dem Circus Krone die Nutzung nicht nur für des Heiligengeistfeldes selbst, sondern auch umliegender Flächen wie z. B. die Flächen direkt angrenzend an die U-Bahnstation St. Pauli und direkt am Dom-Tor ab Bürgersteigkante?

Es werden lediglich zum Heiligengeistfeld gehörende Flächen an den Zirkus Krone vermietet und genutzt.

 

7. Welche Auflagen, Nebenbestimmungen oder dergleichen enthält die Genehmigung des Gastspiels des Circus Krone auf dem Heiligengeistfeld am 28.09.2018?

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vergibt lediglich die Fläche des Heiligengeistfelds und stellt in diesem Zusammenhang vertragliche Auflagen in Bezug auf die Flächennutzung. Darüber hinaus gilt die Betriebs- und Benutzungsordnung für das Heiligengeistfeld.

Unbenommen davon gelten die mit der generellen Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz erteilten Auflagen und Nebenbestimmungen, die von der zuständigen Behörde des Ortes, an dem das Unternehmen seinen Sitz oder Winterquartier hat oder als Gewerbe angemeldet ist (München für Zirkus Krone), festgelegt wurden.

 

8. Welche Gastauftritte hatte Circus Krone in Hamburg in den letzten 20 Jahren, auf welchen Flächen fanden diese Auftritte statt und wie groß waren bzw. (für den anstehenden Auftritt) sind diese Flächen jeweils?

In Hamburg gastierte Zirkus Krone in den Jahren 1999, 2002, 2006, 2011 und 2018 jeweils auf dem Heiligengeistfeld mit einer Fläche von 40.000 m² (2018 aufgrund von Sanierungsmaßnahmen mit 35.000 m²).

 

9. Welche tierschutzrechtlichen Verstöße stellten die Hamburger Veterinärämter bei Circus Krone in den vergangenen 20 Jahren fest? Bitte nach Datum auflisten.

Es wurden keine tierschutzrechtlichen Verstöße bei Kontrollen durch das zuständige Verbraucherschutzamt des Bezirks Hamburg-Mitte festgestellt.

 

10. In seiner Antwort auf meine Anfrage 'Gastspiel des Zirkus Knie in Bergedorf (Drs. 21-13169) antwortete der Senat, eine Ablehnung des Gastspiels auf einer städtischen Fläche 'käme darüber hinaus auch einem Berufsausübungsverbot gleich'.
Gibt es in der FHH Privatflächen, die für Zirkusgastspiele zur Verfügung stehen?
Wenn ja, auf welchen Privatflächen haben wann Zirkusse gastiert? Bitte für die Jahre seit 2008 einschließlich aufführen.

Jahr

Privatfläche

2018

Prassekstraße

Alsterkrugchaussee / Deelböge

Alsterkrugchaussee / Hornkamp

2017

Striepenweg

Beerentalweg/Strucksbarg

Zum Wachtelkönig (damals unbebaut)

2016

Alsterkrugchaussee / Deelböge

Striepenweg

2015

Maienweg

Poppenbütteler Stieg

2014

Höhenstieg

Striepenweg

Lübbersweg

Flurstück 9397 (damals unbebaut, Am Johannisland, Höhe Torfstecherweg)

2013

Prassekstraße

Trettaustraße

Osterfeldstr.

Foortkamp (Schulgelände)

Striepenweg

2012

Lübbersweg

2011

-

2010

Neuhöfer Straße

2009

Striepenweg

2008

Archenholzstraße

Alsterkrugchaussee / Deelböge

  

 

11. Beabsichtigt der Senat gemäß des Koalitionsvertrags eine neue Bundesratsinitiative zum Verbot von Wildtieren im Zirkus aufzulegen bzw. plant der Senat, z. B. auf der Grundlage seiner Bundesratsinitiative im Jahre 2011, ein Wildtierverbot im Zirkus auf Bundesebene voranzutreiben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was ist konkret in welchem Zeitrahmen geplant?

Hamburg hatte 2011 eine Bundesratsinitiative zum Verbot von bestimmten Wildtieren in Zirkussen gestartet. 2013 wurde eine Verordnungsermächtigung in das Tierschutzgesetz aufgenommen, mit der das Zurschaustellen von Tieren wildlebender Arten beschränkt oder verboten werden kann, soweit dies mit nicht auf anderem Wege vermeidbaren, erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden ist. Von der Ermächtigung hat die Bundesregierung auch nach einem erneuten Vorstoß Hessens 2016 bislang keinen Gebrauch gemacht und begründet dies auch aktuell mit der noch ausstehenden wissenschaftlichen Prüfung zu den einzelnen Tierarten.

Vor diesem Hintergrund ist gegenwärtig keine neue Bundesratsinitiative konkret geplant.

 

12. Gab es in Hamburg bereits Zirkusgastspiele ganz ohne Tiere bzw. Wildtiere und als was wurden diese, wenn nicht als Zirkusspiele, dann genehmigt?

In Sondernutzungsgenehmigungen wird nicht danach unterschieden, ob Zirkusse über Tiere verfügen bzw. diese mitführen. Eine statistische Erfassung liegt daher nicht vor.

Eine Genehmigung als Zirkusgastspiel wird z.B. nach § 4 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder nach der Hamburgischen Bauordnung (für sog. Fliegende Bauten auf öffentlichem und privatem Grund) erteilt.

Auf dem Heiligengeistfeld gastierten der Cirque du Soleil und FlicFlac, die sich ohne Tiere und als Zirkus bewarben. Ein anderes Gastspiel wurde dagegen als Puppentheater genehmigt.

 

13. Teilt der Senat die Auffassung einer Initiative, die behauptet, ein Zirkus ohne Tiere bzw. Wildtiere sei kein Zirkus („Ein Circus ohne (Wild-)Tiere würde den Namen 'Circus' nicht wirklich verdienen...")?

Nein. Die Definition „Zirkus“ ist nicht allein auf die Darbietung von Wildtieren zu beschränken.