Tierschutz

Schriftliche Kleine Anfrage Rassehundeliste

Stephan Jersch

Hamburg hat nach tragischen Beißvorfällen eines der restriktivsten, wenn nicht das restriktivste, Hundegesetz Deutschlands. Mit der Einführung der sogenannten Rassehundeliste wurden in Hamburg Hunde in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie 1: Hunde, die per Rasse immer als gefährlich gelten („...wird die Eigenschaft als gefährliche Hunde stets vermutet“), Kategorie 2: Hunde, die mit situativ unangemessenem oder ausgeprägtem Aggressionsverhalten eingestuft werden sowie Kategorie 3: Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich gelten, jedoch mit einem Wesenstest freigestellt werden können. Weiterlesen

Die Haltung von Nutztieren in Hamburg ist, über die verschiedenen Tierarten hinweg, seit Jahren tendenziell rückläufig. Hamburg ist in seiner Charakteristik als Stadtstaat, im Gegensatz zu seinen Nachbarländern, nicht als Region mit signifikanten Nutztierbeständen bekannt. Trotzdem werden in Hamburg Nutztierbestände gehalten, die auch in Einzelfällen durchaus Größen erreichen, die mit den umliegenden Flächenländern vergleichbar sind. Die Zahlen des Statistikamts Nord sind zu diesen Betrieben jedoch nur sehr grob gehalten. Weiterlesen