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Mehr Synergien bei den Naturschutzflächen verwirklichen

Hamburg hat eine Vielzahl von Flächen, die unterschiedlichen Regelungen des Naturschutzes unterliegen: Naturschutzgebiete, Ausgleichsflächen, geschützte Biotope oder artenreiches Grünland. Dabei sind selbst die Flächen im Eigentum der Stadt Hamburg nur zum kleineren Teil in der Verwaltung der Umweltbehörde. Das ergibt die Antwort auf die Anfrage „Naturschutzflächen-Puzzle in Hamburg“ (Drs. 22/4915).

Auffallend ist, dass gerade bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen ein stetiger Rückgang der Flächen unter Vertragsnaturschutz zu verzeichnen ist. Warum dies so ist, bleibt unklar. Trotzdem ist es positiv, dass zumindest die Flächen der Naturschutzgebiete im Besitz Hamburgs in die Verwaltung der Umweltbehörde überführt werden sollen. Während der Anteil der Flächen im Besitz Hamburgs fast zwei Drittel beträgt, hat die Umweltbehörde derzeit lediglich ein Drittel der Flächen in ihrer Verwaltung.

Leider hat der Senat keine Zielvorstellung, wann die einheitliche Verwaltung dieser Naturschutzgebietsflächen umgesetzt werden soll. Hier muss sich der Senat bewegen. Gleichzeitig sollte aber auch über die Verwaltung weiterer naturschutzrelevanter Flächen befunden werden.

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