Noch viel Luft nach oben beim Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung!
Ein vorgeblich wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der UN ist der mittlerweile überarbeitete Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung. Wie es um dessen Weiterentwicklung steht, wollte ich mit der Anfrage „Was ist aus der Weiterentwicklung des Leitfadens für umweltverträgliche Beschaffung geworden?“ (Drucksache 22/4125) wissen.
- Die Schriftliche Kleine Anfrage „Was ist aus der Weiterentwicklung des Leitfadens für umweltverträgliche Beschaffung geworden?“ (Drucksache 22/4125) ist hier als PDF online. Und hier mit den Antworten.
Der Leitfaden ist trotz aller Schwächen ein wichtiger Baustein für eine Beschaffungspolitik, die ökologischen und sozialen Kriterien Rechnung trägt. Trotzdem weist er Schwächen auf, die in der voraussichtlich bis Ende 2022 erfolgenden Überarbeitung behoben werden können.
Dem Senat fehlt vor allem die Übersicht darüber, wo der Leitfaden umgangen wurde, Ausnahmen bemüht wurden oder Angaben bei den Anbieterinnen und Anbietern nicht korrekt waren. Damit kann der Leitfaden zwar eine Richtschnur sein, er sichert aber nicht, dass seine Regelungen auch wirklich Anwendung finden.
Die Wertigkeit der ökologischen und sozialen Kriterien bei der Beschaffung gegenüber den wirtschaftlichen Kriterien unterliegt nach wie vor einer Einzelfallprüfung. Das ist zu wenig, um Nachhaltigkeit auf allen Ebenen sicherzustellen. Lediglich beim fair gehandelten Kaffee ist klar, dass der Preis dafür gezahlt werden muss. Was den immer wichtiger werdenden Lebenszyklus von Produkten angeht, ist die Eigenerklärung der Anbieter nicht Vorschrift und eine Überprüfung, ob die Anbietererklärung der Praxis standhält, erfolgt ebenfalls nicht – lediglich bei Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Anbietererklärung.
Nach wie vor hat der Senat auch kein Konzept für die Bevorzugung regionaler Produkte, das rechtssicher wäre. Das ist hinsichtlich des Überlebenskampfes der Hamburgischen Landwirtschaft besonders bedauerlich und bedarf dringend einer Überarbeitung.
Laut Senat wird über die konkrete Vereinbarung im IT-Bereich mit Dataport/Bechtle hinaus die bestmögliche Einhaltung der Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in den Ausschreibungsunterlagen der Stadt verlangt. Nach meinem Dafürhalten passt ein „Bestmöglich“ nicht zu Mindestanforderungen. Hier muss der Senat bei den Ausschreibungsbedingungen nachbessern. Die Einhaltung der ILO-Anforderungen muss von den Anbieterinnen und Anbietern garantiert werden.

