Silvester 2020/2021 ohne Feuerwerk: Was hat es der Umwelt gebracht?
Beim letzten Jahreswechsel wurde in Hamburg ein Verbot des Verkaufs und Abbrennens von Feuerwerken ausgesprochen. Hintergrund dafür waren seitens des Senats die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Bereits in den Vorjahren waren in der Öffentlichkeit vermehrt Forderungen nach mehr Einschränkungen oder gar Verboten von Feuerwerken laut geworden.
- Die Schriftliche Kleine Anfrage „Verbot des Silvester Feuerwerks 2020/2021: Was hat es gebracht?“ (Drs. 22/4147) ist hier als PDF online.
Die besondere Situation in der letzten Silvesternacht, die ohne Feuerwerke in der Stadt auskommen musste, war für mich ein Anlass, mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage („Verbot des Silvester Feuerwerks 2020/2021: Was hat es gebracht?“, Drs. 22/4147) zu klären, welche Auswirkungen dadurch im Vergleich zu den Vorjahren hinsichtlich der Umweltbelastungen eingetreten sind.
Der Senat geht in seiner Antwort zunächst davon aus, dass das Feuerwerksverbot hinsichtlich des Infektionsgeschehens möglicherweise für einen „Kursabfall in der zweiten Januarhälfte“ gesorgt hat. Was nun die Umweltauswirkungen angeht, bestätigt der Senat, dass die Luftmessstationen über die gesamte Stadt gesehen einen Rückgang der Feinstaubbelastung von mindestens einem Drittel verzeichnen konnten. Mit einem Rückgang von 50 Prozent der Feinstaubbelastung fallen die Messungen der Verkehrsstationen dabei besonders deutlich aus. Die Stadtreinigung konnte einen Rückgang um ca. zwei Drittel des Müllaufkommens gegenüber den Vorjahren feststellen. Meine Frage zu der Entwicklung beim Lärm in der Silvesternacht 2020/2021 konnte der Senat mir leider nicht beantworten.
Es bleibt also festzuhalten, dass das Feuerwerksverbot in der genannten Nacht zu signifikanten Reduzierungen der Umweltbelastungen geführt hat.
Diese Erkenntnisse sind für uns die Grundlage, einen Antrag in die Bürgerschaft einzubringen, der sich u.a. für die konkrete Benennung und Ausweitung von Feuerwerks-Verbotszonen in der Stadt ausspricht. Im Sinne des Schutzes für Mensch, Tier und Umwelt gibt es in Hamburg eindeutig einen Handlungsbedarf.

