Antrag: Feinstaubmessung an der Grenze zu Wedel

Stephan Jersch

Immer wieder kommt es zu ungeklärten Feinstaub-Niederschläge im Westteil Hamburgs, die vermutlich ihren Ursprung im Heizkraftwerk Wedel (Schleswig-Holstein) haben. Die Reaktionen des zuständigen Umweltministeriums in Kiel sorgen dabei für Irritationen. Daher beantragt DIE LINKE. nun Feinstaubmessungen in Windrichtung, zwischen der Landesgrenze im Westen und dem östlich gelegenen NSG Wittenbergen, durchzuführen.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/7792 | 01.02.17

Antrag
der Abgeordneten Stephan Jersch, Heike Sudmann, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

Betr.:
Feinstaubmessung an der Grenze zu Wedel

Im Zuge der Ertüchtigung des HKW Wedel und bereits im Vorfeld kam es zu Partikelniederschlägen, zu deren Gefährlichkeit, Häufigkeit, Abdeckung und Inhaltsstoffen es unterschiedliche gutachterliche Aussagen gibt. Insbesondere die Position des zuständigen schleswig-holsteinischen Ministeriums (MELUR) bei der Bewertung einer möglicherweise vorhandenen Feinstaubbelastung führt zu Irritationen. Grundlegende Aussage ist dabei, dass kein Feinstaub in den wenigen durch Anwohnerinnen und Anwohner gesammelten Proben vorhanden war. Dies hat für das Ministerium die Konsequenz, auch nicht nach möglichen Feinstaubbelastungen zu suchen.

Da das HKW Wedel nur wenige Hundert Meter von der Landesgrenze entfernt steht, ist eine mögliche Feinstaubkontamination auch ein zwingendes Thema für die Hamburger Umweltpolitik, weil Flugasche auch auf das Hamburger Stadtgebiet (zum Beispiel nach Rissen und Sülldorf) gelangen könnte.

Mittlerweile sollen sich auch Bürger/-innen mit ihren Befürchtungen in dieser Sache an die BUE gewendet haben. Da eine Belastung nicht auszuschließen ist, läge es im Interesse Hamburgs, diesen Sachverhalt im Sinne eines vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes zu klären. Aufgabe der hamburgischen Behörden sollte also sein, entsprechende Messungen zu veranlassen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Partikelausstöße laut Behörden- und Betreiberaussage zum Betrieb des Kraftwerks gehören und nur auf Basis der Einhaltung der Schadstoffwerte zu bewerten seien.

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. dafür Sorge zu tragen, das die BUE nahe der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein für den Zeitraum von mindestens einem Jahr die Feinstaubwerte misst – die Messstation soll dabei zwischen der Landesgrenze im Westen und dem NSG Wittenbergen, im Osten aufgestellt. Bis zum technisch möglichen Beginn dieser Messungen erweitert die BUE die erhobenen Messparameter der Luftmessstation Blankenese um die Messung von Feinstaub.
  2. der Bürgerschaft bis zum 31.3.2017 Bericht zu erstatten.