Antrag: Nur Tun bewegt: Altlastensanierung und Flächenrecycling verstärkt angehen

Stephan Jersch

Beim Flächenrecycling, also auch bei der Altlastensanierung, sind die derzeitige Schlagzahl und die jetzt von der rot-grünen Bürgerschaftsmehrheit mit dem Antrag eingeforderte Konzeptentwürfe nicht ausreichend: Zusatzantrag der Fraktion Die LINKE.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache  21/7560 | 13.01.17

Antrag der Abgeordneten Stephan Jersch, Heike Sudmann, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Norbert Hackbusch, Martin Dolzer, Inge Hannemann, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) zu Drs. 21/7432

Betr.:
Nur Tun bewegt: Altlastensanierung und Flächenrecycling verstärkt angehen

Der lange Jahre in der Stadt vernachlässigte Bau von und mit dem anhaltenden Zuzug wachsende Bedarf an Wohnraum soll laut Senat vorwiegend im Zuge innerer Verdichtung und (Bau-)Lückenschließung erfolgen, aber auch an bisher nicht für Bebauung vorgesehen „neuen Orten“. Darüber hinaus will der Hamburger Senat weiterhin 100 Hektar Fläche für Industrie und Gewerbe vorhalten, deren Nutzung effizienter sein soll.

Der wachsende Flächenbedarf für den Wohnungsbau und die Sicherung von Lebensqualität in der Stadt durch den Erhalt, gar die Ausweitung von Grünflächen erfordert unter anderem eine zügigere Sanierung belasteter Flächen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Um das Flächenrecycling zu verstärken, sind die derzeitige Schlagzahl und die jetzt von der rot-grünen Bürgerschaftsmehrheit mit dem Antrag eingeforderte Konzeptentwürfe nicht ausreichend, sind doch seit 1979 altlastverdächtige Flächen erfasst, untersucht und teils auch saniert worden.

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen, das Petitum im Antrag durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. das durch Altlastensanierung und Flächenrecycling zu gewinnende Flächenpotenzial und die jeweilige Verfügbarkeit für Wohnungsbau und Gewerbe darzustellen,
  2. ein Konzept zu entwickeln, das – unter Wahrung des Verursacherprinzips – eine zügigere Bearbeitung der Boden- und Grundwasserbelastungen und die Altlastensanierung von betroffenen städtischen und privaten Flächen ermöglicht;
  3. eine zügigere Bearbeitung der Boden- und Grundwasserbelastungen und die Altlastensanierung von betroffenen städtischen und privaten Flächen anzugehen,
  4. zu prüfen, welche Sanierungskosten für welche Flächen erwartet werden und welche dieser Kosten noch nach dem Verursacherprinzip zu decken sind sowie, daraus folgend, welche Finanzierung für eine auch personell abzusichernde beschleunigte Altlastensanierung bereitgestellt werden muss und dies für dieBeschlussfassung der Bürgerschaft darzustellen und
  5. der Bürgerschaft spätestens bis zum 1. Quartal 2018 vorzulegen.