Antrag Suche nach Bohrschlammgruben auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg beginnen

Stephan Jersch

Auf dem Gebiet Hamburgs werden seit über 100 Jahren Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) gefördert. Bei den Bohrungen und der Förderung fallen kontaminierte Bohrschlämme an, die in vergangenen Zeiten nach Angaben des Landesamtes für Bergbau und Energie (LBEG) mit Sitz in Hannover regelhaft neben den Bohrstellen und später in zentrale Bohrschlammgruben verbracht wurden. Das LBEG führt vor allem die Kontaminierung mit Ölen an. In Niedersachsen sind diese Flächen in den Verdacht geraten, für signifikant erhöhte Krebsraten in Fördergebieten verantwortlich zu sein.

Auf dem Gebiet Hamburgs werden seit über 100 Jahren Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) gefördert. Bei den Bohrungen und der Förderung fallen kontaminierte Bohrschlämme an, die in vergangenen Zeiten nach Angaben des Landesamtes für Bergbau und Energie (LBEG) mit Sitz in Hannover regelhaft neben den Bohrstellen und später in zentrale Bohrschlammgruben verbracht wurden. Das LBEG führt vor allem die Kontaminierung mit Ölen an. In Niedersachsen sind diese Flächen in den Verdacht geraten, für signifikant erhöhte Krebsraten in Fördergebieten verantwortlich zu sein. Das Land Niedersachsen hat mit dem LBEG eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Ermittlung der bisher unbekannten Bohrschlammgruben beschäftigt. Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass eine Reihe von Bohrschlammgruben direkt an der Hamburgischen Landesgrenze identifiziert wurde. Da das Fördergebiet länderübergreifend ist, ist zu erwarten, dass diese Bohrschlammgruben auch auf das Gebiet der jetzigen Freien und Hansestadt Hamburg reichen.  Aber auch im Fördergebiet im Bezirk Bergedorf ist davon auszugehen, dass entsprechend der Darstellung des LBEG Bohrschlämme ortsnah verbracht wurden.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1.    analog zu der bestehenden Arbeitsgruppe zwischen LBEG und der niedersächsischen Umweltbehörde eine Arbeitsgruppe zwischen LBEG und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) einzurichten, um Flächen, auf die Bohrschlamm verbracht wurde, zu identifizieren.

2.    die identifizierten Flächen auf dem Kartenserver des LBEG zu veröffentlichen.

3.    die identifizierten Flächen durch die BUE auf ihre Schadstoffkontamination zu überprüfen.

4.    der Bürgerschaft über identifizierte Flächen, festgestellte Schadstoffe und derzeitige Nutzung der Flächen zeitnah Bericht zu erstatten.