Einsatz von Laubbläsern: Was tut die Stadt für den Insektenschutz?

Stephan Jersch

Laubbläser würden in Hamburg "nur wenig" eingesetzt, so der Senat. Ansonsten würden Insekten und Kleinlebewesen, deren Lebensraum von Laubbläsern zerstört wird, in eins der zahlreichen Naturschutzgebiete oder den Biotopverbund verwiesen.

06. September 2019

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 29.08.2019

und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18197 -


Betr.: Einsatz von Laubbläsern: Was tut die Stadt für den Insektenschutz?

Neben der in der   Drs. 21/14151 („Einsatz von Laubbläsern in Hamburg“) bereits thematisierten Lärmbelästigung und Luftbelastung durch den Einsatz von Laubbläsern in Hamburg wirft, angesichts des immer weiter fortschreitenden Insektensterbens, die Anwendung der Laubbläser Fragen zu den Auswirkungen von Laubbläsern auf Lebensräume von Insekten auf.

Mit der Berichtsdrs. 21/16360 zum bürgerschaftlichen Ersuchen „Hamburg – gepflegt und grün“ wurden einige Angaben zum Vorgehen der Stadtreinigung Hamburg (SRH) bei der Pflege öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen dargelegt. Dies bezog sich aber vor allem auf den Sauberkeitszustand und auf die öffentlichen Anlagen. Die Bedeutung einer sensiblen Grünpflege durch SRH, Bezirksämter oder Drittfirmen wurde bisher jedoch nicht thematisiert. Dazu gehört auch, dass Laubbläser die Bodenbiologie gravierend beeinträchtigen. Die weggeblasenen Blätter und kleinen Äste fehlen dem Boden bei der Humus- und Nährstoffbildung. Die am Boden lebenden Kleintiere verlieren Nahrung und Lebensraum.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welchen Stellenwert räumt der Senat dem Schutz der Insekten in Hamburg ein und wie sieht er den Einfluss von Laubbläsern (und Laubsaugern) in Hamburg in Bezug auf die Insektenpopulation?

Der Senat räumt dem Insektenschutz in Hamburg einen hohen Stellenwert ein. Hamburg hat u.a. bereits 35 Naturschutzgebiete ausgewiesen. Darüber hinaus wird ein Biotopverbund zur Vernetzung von Lebensräumen und als Ausbreitungs- und Wanderkorridore auch für Insekten sichergestellt.

Laubbläser können einen negativen Einfluss auf das Bodenleben haben, weshalb diese von der Stadt nur wenig eingesetzt werden, siehe Antwort zu 3. und 4.

 

2. Welche Räume im Stadtgrün werden seitens des Senats als Rückzugsräume für Insekten betrachtet?

Insbesondere Naturschutzgebiete, Biotopverbundflächen, Grünanlagen und Gärten.

 

3. Gibt es Bereiche in Hamburg, in denen mit Rücksicht auf die Insektenpopulation auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet wird?
a. Wenn ja, wo ist dies der Fall und für wen gilt dies?

Im Bereich bebauter städtischer Grundstücke werden Laubbläser kaum eingesetzt. Die Pflege der Außenanlagen ist begrenzt auf die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht. Laubbläser kommen zu dem Zweck gelegentlich bei bedarfsgerechten Einzelbeauftragungen zum Einsatz. Eine Dokumentation über den Einsatz von Laubbläsern liegt nicht vor. Bei der Beauftragung von Leistungen wird der Einsatz von Laubbläsern bisher nicht einheitlich reglementiert.

In den öffentlichen Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen und in Kleingärten findet die Laubbeseitigung mit Laubbläsern nur auf Wegeflächen (Herstellung der Verkehrssicherheit) und auf Rasenflächen (Erhaltung der Rasen-/ Wiesenflächen) statt. In Biotopen und Naturschutzgebieten entfällt der Einsatz von Laubbläsern, da hier eine Laubentsorgung grundsätzlich nicht vorgenommen wird.

In waldartigen Beständen, in allen Gehölz- und Staudenflächen verbleibt das Laub grundsätzlich vor Ort. Ist der Laubanfall auf Einzelflächen ggf. zu hoch, wird das überschüssige Laub von Hand entfernt.

 

4. Wird bei der in der Drs. 21/12656 („Hamburg – gepflegt und grün“: Sauberkeit deutlich verbessern und die Natur mit im Blick haben) geforderten Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung auch die Situation der Insekten, zum Beispiel auch in Straßenbegleitgrün, mitberücksichtigt?
a. Wenn ja, bezieht dies auch die Anwendung von Laubbläsern mit ein?

Ja, siehe Drs. 21/16360. Die dort aufgeführten Maßnahmen kommen auch dem Insektenschutz zugute.

b. Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

 

5. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünabteilungen der Bezirksämter über den Insektenschutz im Rahmen ihrer Arbeit informiert?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünabteilungen der Bezirksämter werden durch zentrale Fortbildungen der zuständigen Fachbehörde zu gesetzlichen Vorgaben und durch Fachvorträge zum Thema Insektenschutz informiert.

Weiterhin werden sie z.B. durch Mitwirkung in überbezirklichen Arbeitsgruppen zu naturschutzfachlichen Einzelthemen und Info-Faltblätter für das Insektenwohl sensibilisiert. So werden z.B. im Zuge der Arbeitseinteilung vor Ort die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daraufhin gewiesen, dass das Laub in den Gehölzstreifen nicht entfernt werden soll.

 

6. Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von beauftragten Drittfirmen sensibilisiert?

Drittfirmen werden im Vorwege durch klare Pflegevorgaben im Rahmen von Auftragsvergaben und durch örtliche Einweisung bei den jeweiligen Arbeiten sensibilisiert.

Weiterhin wurde in einem Gespräch mit dem Fachverband Garten-, Landschaft- und Sportplatzbau Hamburg seitens der zuständigen Fachbehörde im Jahre 2017 bereits auf die Problematik hingewiesen und damit die Fachfirmen informiert.

 

7. Im Herbst ist zu beobachten, dass zum Beispiel vor Wohnblocks im Bereich der Gebüsch-Vegetation flächendeckend Laubbläser eingesetzt werden. Welche Regelungen zum Insektenschutz beziehungsweise dem Einsatz von Laubbläsern gelten für städtische (Wohnungsbau-)Unternehmen und von ihnen beauftragte Firmen insbesondere in Bezug auf den Insektenschutz und die Anwendung von Laubbläsern?

Bei der Ausschreibung werden Dienstleister auf den maßvollen Einsatz dieser Geräte hingewiesen. Firmen mit einem Konzept zum Ressourcen-, Arten- und Lärmschutz werden bei der Wertung positiv berücksichtigt.