Große Anfrage Berichterstattung über den Umgang mit Baggergut aus dem Hafen und der Delegationsstrecke Hamburgs

Stephan Jersch, Kerstin Müller

In dem „Strombau- und Sedimentmanagementkonzept für die Tideelbe“ der Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und der Hamburg Port Authority AöR (HPA) vom 01. Juni 2008 (http://www.hamburg-portauthority. de/de/presse/studien-und-berichte/Documents/SB-SM-Konzept-HPA-WSV.pdf) ist unter anderem zu lesen:

„… Mit den Handlungsgrundsätzen für ein quantitatives und qualitatives Sedimentmanagement wird ein deutlicher Fortschritt im Umgang mit Baggergut und Sedimenten an der Tideelbe erreicht: … Das Handeln erfolgt verwaltungsübergreifend und transparent“ (S. III). Zum Monitoring, Untersuchungsbedarf und Berichten wird geschrieben: „Die Wirkungen einer neuen Strategie sind durch ein Monitoring zu überprüfen; damit kann der Erfolg überprüft werden oder ggf. zeitnah auf Veränderungen reagiert werden. ... Wie bisher wird HPA die Monitoringergebnisse der Umlagerungen in Jahresberichten veröffentlichen … .““ (Seite 33.)

In dem „Strombau- und Sedimentmanagementkonzept für die Tideelbe“ der Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und der Hamburg Port Authority AöR (HPA) vom 01. Juni 2008 (http://www.hamburg-portauthority. de/de/presse/studien-und-berichte/Documents/SB-SM-Konzept-HPA-WSV.pdf) ist unter anderem zu lesen:

„… Mit den Handlungsgrundsätzen für ein quantitatives und qualitatives Sedimentmanagement wird ein deutlicher Fortschritt im Umgang mit Baggergut und Sedimenten an der Tideelbe erreicht: … Das Handeln erfolgt verwaltungsübergreifend und transparent“ (S. III). Zum Monitoring, Untersuchungsbedarf und Berichten wird geschrieben: „Die Wirkungen einer neuen Strategie sind durch ein Monitoring zu überprüfen; damit kann der Erfolg überprüft werden oder ggf. zeitnah auf Veränderungen reagiert werden. ... Wie bisher wird HPA die Monitoringergebnisse der Umlagerungen in Jahresberichten veröffentlichen … .““ (Seite 33.)
Format, Text und Abbildungen der Teilberichte der HPA für Umlagerungen nach Neßsand wurden für die letzten zehn Jahre, abgesehen von offensichtlichen Datenveränderungen, wenig beziehungsweise nicht verändert (siehe Jahresberichte herunterladbar bei „Monitoringberichte über Elbesediment-Umlagerungen“ auf http://www.hamburg-port-authority.de/de/presse/studienund-berichte/Seiten/default.aspx). Eine genauere Untersuchung der Teilberichte für 2012 – 2014 hat ergeben, dass es ihnen an Transparenz, Vollständigkeit, Klarheit und Logik mangelt.
Zu verschiedenen Aspekten der Berichterstattung, Regelwerke und Antworten auf Anfragen ergeben sich diverse Fragen.

Wir fragen den Senat:


Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:

Identifizierung von und Zugang zu den relevanten Basisdokumenten für die Teilberichte

1. In den Teilberichten für 2012 – 2014 wird zweimal Bezug auf ein „Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe“ genommen, welches die Veranlassung zu diesen Teilberichten und zudem die Grundlage für die zeitliche Verteilung der Umlagerung nach Neßsand bieten soll (nachstehend bezeichnet als „Handlungskonzept“). In Teil 4 der Teilberichte über Schadstoffuntersuchungen lehnt man sich an ein anderes Dokument, nämlich eine „Übergangsregelung zum Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe“ (nachstehend bezeichnet als „Übergangsregelung“) an. Zu beiden Dokumenten werden in den Teilberichten keine Jahres- und Quellenangaben beziehungsweise Informationen zum Zugang geliefert. Auf Antrag zur Einsicht des Handlungskonzepts, welches für die Teilberichte für 2013 und 2014 relevant ist, wurde bei der HPA die Übergangsregelung vorgelegt. Vor und nach dieser Einsichtnahme wurden von mehreren Abgeordneten der Bürgerschaft verschiedene Anfragen an den Senat gerichtet, um mehr über diese genannten Basisdokumente zu erfahren. Informationsbedarf gab es zum Beispiel in Bezug auf die Versionen, Vertragsparteien und andere Involvierte, die legale Bedeutung, Zugangsmöglichkeiten zu den Dokumenten, den generellen Inhalt und spezifische Information unter anderem über Richtwerte bei Schadstoffanalysen und weitere Regelungen zur Umlagerung (Drs. 20/13706; 21/1379; 21/1645; 21/2574; 21/2939; 21/2995).

    a. Hat die Übergangsregelung von 2012 das Handlungskonzept uneingeschränkt als Basisdokument für die Teilberichte für 2012 – 2014 ersetzt?
    Wenn nein, welche Teile des Handlungskonzeptes sind weiterhin relevant?

Ja.

    b. Ist das Handlungskonzept von 1998 das einzige zugrunde liegende Dokument für die Teilberichte für 2005 – 2011?
    Wenn nein, welche weiteren Dokumente sind für welchen Zeitraum relevant? Sind diese veröffentlicht oder öffentlich zugänglich?
    Wenn ja, wo?
    Wenn nein, warum nicht?

Im Jahr 2002 wurde das Handlungskonzept fortgeschrieben. Die Fortschreibung wurde als verwaltungsinternes Dokument nicht veröffentlicht, kann jedoch auf Anfrage bei der HPA eingesehen werden.

c. Erwägt der Senat, in Zukunft unmissverständliche Quellenangaben für die Basisdokumente zu liefern und die Informationen aus den Basisdokumenten, welche für das Verständnis und die Interpretation der (Teil-)Berichte signifikant sind, auf dem Transparenzportal zu veröffentlichen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?

Die Quellenangaben sind aus Sicht der zuständigen Behörde unmissverständlich. Die „Übergangsregelung zum Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe“ steht auf der Internetseite der HPA zur Verfügung. Die gesetzlichen Anforderungen an das Transparenzportal werden selbstverständlich erfüllt.
Herkunft und Verbleib des umzulagernden Sediments

2. In den Teilberichten für 2012 – 2014 wird Information in statistisch zusammengefasster Form präsentiert. Dies erlaubt keine Einsicht darüber, welche Sedimentmengen mit welchen Schadstoffen und anderen Umweltparametern wann von wo nach wo und auf welche Weise umgelagert wurden. In den Antworten auf frühere Anfragen (Drs. 21/714 und 21/1379) zu detaillierterer Information über Herkunft und Verbleib von Baggergut wird darauf hingewiesen, dass für „eine detaillierte Angabe der Baggermengen nach Monaten für die einzelnen Hafenbereiche“ ... „circa 12.000 Datensätze pro Jahr ausgewertet werden müssten“.

Die Daten der Naßbaggertechnik werden in einem Datenbanksystem mit dem sogenannten Verfahren BASSIN gehalten. Da es sich um eine relationale Datenbank handelt, sind die Daten auf mehrere Datenbanktabellen verteilt.

a. Welche Informationen, das heißt welche Parameter, sind in jedem „Datensatz“ genau enthalten? Bitte ein Beispiel eines solchen Datensatzes darstellen.

Die Bewegungsdaten des Baggereinsatzes werden in einer Tabelle mit folgender Struktur gespeichert:

 

FeldnameWertBeschreibung
id_beleg11_1324249Identifizierungsnummer
belegnummer28004Referenz auf Beleg
belegart11Belegart
lesedatum17.01.2003Lesedatum des Beleges
beldatum15.01.2003Beladedatum (Baggerdatum)
belbetriebszeit1,42Beladebetriebszeit
beldatumfolgeBeladedatum (Baggerdatum) Folgetag
belbetrzeitfolgeBeladebetriebszeit Folgetag
belid_bagger1446Referenz auf Baggergerät
bellfdnummer4lfd. Nr. Beladung
akzB0203Referenz zum Baggerauftrag
belid_schute1367Referenz auf Schute
belvolumen364Ladungsvolumen
gewichtvoll460Vollgewicht der Transporteinheit
gewichtleer30Leergewicht der Transporteinheit
entdatum15.01.2003Entladedatum
entlfdnummer4lfd. Nr. Entladung
entid_sauger1360Referenz auf Sauger
entif_feld1519Referenz auf Verbleibort
entbetriebszeit1,75Entladebetriebszeit
entgemischmenge1080Verpumpte Gemischmenge
enttrockensubstanzentladene Trockensubstanz
abrechnungsdatum19.02.2003Abrechnungsdatum
changecount3Änderungszähler
lastmodified13.05.2013 09:46Datum letzte Änderung

b. Gibt es einen Datensatz pro Einsatz eines Schiffes zur Entfernung des Sediments durch Baggern beziehungsweise Wasserinjektion und einen weiteren für das Entladen, oder sind beide Schritte in einem Datensatz enthalten?

Die Daten eines Zyklus (Baggern und Entladen) sind in einem Datensatz enthalten.

c. Existieren die Datensätze im elektronischen Excel-, Csv- oder anderem Format?
Wenn nein, in welchem Format existieren sie stattdessen?

Es handelt sich um eine Informix-Datenbank.

d. Wie wurden die Informationen in Anlage 2 der jeweiligen Teilberichte für die einzelnen Herkünfte zusammengetragen?

Die Informationen in der Anlage 2 sind das Ergebnis einer SQL-Abfrage.

3. Gelieferte Informationen zu Herkunft und Verbleib sind zudem unpräzise, so zum Beispiel die Ortsangaben Oberelbe, Norderelbe (2 – 5), Norderelbe (6 – 7), Süderelbe, Süderelbe (2 – 5), Unterelbe, Mühlenberger Loch, Reiherstieg Vorhafen, Nördlicher -, Mittlerer -, Südlicher Reiherstieg, Müggenberger Hovekanal westlicher beziehungsweise östlicher Teil, Fleete/Speicher, Billwerder Bucht, Elbufer, Innere Durchfahrt und Baggergutannahme.

Wie lauten die genauen Geodaten der Baggeraktivitäten an den oben angegebenen Orten (im Format wie zum Beispiel im Bericht der HPA „Umgang mit Baggergut aus dem Hamburger Hafen. Analyse der Sedimente aus dem Köhlbrand zur Verbringung in die Nordsee. Sommer 2014“ (Seite 3); http://www.hamburg-port-authority.de/de/presse/studienund-berichte/Documents/140710%20Analyse%20der%20Sedimente%20aus%20dem%20Köhlbrand.pdf)?

In den Berichten sind für die verschiedenen Hafenbereiche summarische Größen für das gesamte Jahr ausgewiesen. Darin sind jeweils mehrere, teilweise zahlreiche Einsätze unterschiedlichen Baggergeräts aufgelistet. Für jedes Baggergerät wird wiederum alle fünf Sekunden eine Position gespeichert. Zur Beantwortung der Frage müsste somit ein umfangreiches Datenkonvolut bestehend aus Zehntausenden Einzelsätzen ermittelt, ausgewertet, aufbereitet und veröffentlicht werden, was mit den verfügbaren Ressourcen der zuständigen Bereiche der HPA nicht leistbar wäre, ohne das dortige Kerngeschäft zu beeinträchtigen.

Die Informationen zu Herkunft und Verbleib beschreiben Hafenbereiche, welche für das auftragsgemäße Verwaltungshandeln präzise und ausreichend sind. Es handelt sich bei ihnen um Flächen, in denen mehrere Probenahmepunkte aggregiert sind. Eine Angabe von Geodaten (Hoch- und Rechtswert) ist daher nicht sinnvoll.

Zudem sind Geodaten zu Einsätzen des Baggergerätes über verschiedene Internetportale öffentlich zugänglich. In den Jahren 2012 bis 2014 kamen folgende Baggerschiffe zum Einsatz:

Alexander von Humboldt

Amazone

Bartolomeu Dias

Elbe

GEOPOTES 15

Hein

Ijsseldelta

Kranschiff Ijsseldelta

Margaret Ann

Pieter Hubert

Shoalway

Odin

Fafner

Ponton 23

Daneben waren noch verschiedene schwimmende Seil- und Hydraulikbagger im Einsatz.

4. Laut Text zum Einsatz des Wasserinjektionsverfahrens werde in einem Anteil der Einsätze die Suspension in Bereiche größerer Strömung und Turbulenz gelenkt, aus denen der Abtransport natürlich erfolge.
    a. Gibt es theoretische und/oder praktische Untersuchungen, wie groß die zum Stromabtransport mobilisierte Baggergutmenge und außerdem die Umlagerungsdistanz der suspendierten Sedimente durch den Einsatz des Wasserinjektionsverfahrens an verschiedenen Orten des Hafens und der Stromelbe sein kann?
    Wenn ja, was waren die Erkenntnisse?

Ja.

Zu den wesentlichen Erkenntnissen siehe: Netzband, A.; Gönnert, G.; Christiansen, H. (1999): Der Einsatz des Wasserinjektionsbaggers im Hamburger Hafen – Erfahrungen und Untersuchungen – SAF-Seminar „Unterbringung von Baggergut im Küstenbereich nach HABAK-WSV” Hannover, 27.-29.09.1999, https://www.yumpu.com/de/document/view/20747292/der-einsatz-des-wasserinjektionsbaggerns-im-hamburgehafen-.

b. Sind diese Untersuchungen veröffentlicht oder öffentlich zugänglich?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?


Zu diesem Thema gibt es sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Untersuchungen:

BfG (2011): Umweltauswirkungen von Wasserinjektionsbaggerungen, WSV-Workshop am 21./22. Juni 2010 in Bremerhaven. ISSN 1866 – 220X, Veranstaltungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz 2/2011, www.bafg.de/DE/05_Wissen/04_Pub/03_Veranst/BfG-Veranstaltungen201102.pdf.

Netzband, A.; Gönnert, G.; Christiansen, H. (1999): Water injection dredging in Hamburg –application and research. Dredging challenged: Proceedings of the CEDA dredging days 1999, 18.‐19. November 1999, Amsterdam

Netzband, A.; Gönnert, G.; Christiansen, H. (1999): Der Einsatz des Wasserinjektionsbaggers im Hamburger Hafen – Erfahrungen und Untersuchungen – SAF-Seminar „Unterbringung von Baggergut im Küstenbereich nach HABAK-WSV” Hannover, 27.-29.09.1999, www.yumpu.com/de/document/view/20747292/der-einsatz-deswasserinjektionsbaggerns-im-hamburge-hafen-.

Meyer-Nehls, R. mit Beiträgen von Gönnert, G.; Christiansen, H. und Rahlf, H. (2000): Das Wasserinjektionsverfahren – Ergebnisse einer Literaturstudie sowie von Untersuchungen im Hamburger Hafen und in der Unterelbe. ISSN 0177-1191, Oktober 2000, www.htg-baggergut.de/Downloads/BUP8_WID.PDF.

Witte, G.; Edelkraut, F.; Petersen, W. und Blöcker, G. (1998): Untersuchungen zur Sediment- und Schwebstoffausbreitung sowie der Wasserqualität bei Wasserinjektionsbaggerung im Köhlfleet, Sauerstoff- und Nährstoffhaushalt. GKSS-Forschungszentrum, Geesthacht, Januar 1998 (unveröffentlicht*)

Witte, G. und Kühl, H. (1998): Begleitende Sedimentuntersuchungen im Zusammenhang mit Wasserinjektionsbaggerungen im Köhlfleet des Hamburger Hafens. Wasserinjektionsbaggerei 1997. GKSS-Forschungszentrum, Geesthacht, Mai 1998 (unveröffentlicht*)

Witte, G.; Kühl, H. und Schymura, G. (1998): Untersuchungen zur Sediment- und Schwebstoffausbreitung sowie der Wasserqualität bei Wasserinjektionsbaggerung im Köhlfleet, Sedimentbeschaffenheit. GKSS-Forschungszentrum, Geesthacht, Januar 1998 (unveröffentlicht*)

Witte, G.; Land J. und Kirby, R. (1998): Untersuchungen zur Sediment- und Schwebstoffausbreitung sowie der Wasserqualität bei Wasserinjektionsbaggerung im Köhlfleet, Kurzzeitausbreitung. GKSS-Forschungszentrum, Geesthacht, Januar 1998 (unveröffentlicht*)

5. Ein Vergleich der Baggermengen aus Tabelle 1 (Seite 5) des Teilberichts für 2005 stimmt nicht mit den Angaben der Baggermengen für 2005 in Spalten B und C des Dokumentes „HPAUnterhaltungsbaggermengen im Zeitraum 1965 – 2013“ überein (https://www.portaltideelbe.de/Projekte/StromundSediTideelbe/anlagen/Unterhaltungsbaggermengen_HPA_ab_1965.pdf).

    a. Wie sind diese Diskrepanzen zu erklären, und welche Werte sind korrekt?
    b. Welche Arten des Verbleibs (so wie in Tabelle 1 des Teilberichtes angegeben) sind in Spalte B („Unterhaltung ohne Tonne E3“) mit inbegriffen?

Die Werte des Teilberichts sind korrekt. Die entsprechenden Angaben „HPAUnterhaltungsbaggermengen im Zeitraum 1965 – 2013“ sind fehlerhaft und werden korrigiert werden. In der zum Zeitpunkt der Fragestellung vorliegenden fehlerhaften Form umfasst die Spalte B für das Jahr 2005 folgende Verbleibarten: Sediment zur Umlagerung bei Neßsand, Sediment zur Umlagerung in die Nordsee bei Tonne E3, Mischboden zur Behandlung und Verwertung/Deponierung, Sand für Baumaßnahmen der Baggergutbehandlung und -unterbringung sowie Mineralöl-verunreinigte Böden zur Entsorgung.

6. Bei den Mengenangaben für „Sand aus der Stromelbe“, die in Anlage 2 unter „Sand für Baumaßnahmen der Baggergutbehandlung und -unterbringung“ wiederzufinden sind, zeigt eine Untersuchung in Anlage 2, dass auch gebaggerte Mengen vom Elbufer, Kuhwerder Vorhafen, Waltershofer Hafen und Blumensandhafen mit einbezogen wurden.
    a. Gehören die vier oben genannten Herkunftsorte mit zur Stromelbe?
    Wenn nein, warum sind sie unter „Stromelbe“ mit aufgeführt?


Nein, diese Bereiche gehören nicht zur Stromelbe. Sie wurden jedoch darunter zusammengefasst, zumal es sich um naturgemäß unbelasteten Sand handelt, der nicht vom Sand aus der Stromelbe zu unterscheiden ist.

b. Wo genau liegt die Grenze zwischen Hamburger Hafen und Stromelbe auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der Delegationsstrecke? Bitte eindeutig per Karte(n) darstellen.

Die Delegationsstrecke entspricht der Stromelbe in Hamburg. Im Übrigen siehe Anlage 1.

7. Die zu entsorgenden Mengen an Mineralöl-verunreinigtem Boden von 2012 bis 2014 wurden beziffert mit 9.500 m3 (Mittlerer Reiherstieg, Seehafen 4), 400 m3 (Südlicher Reiherstieg) und 7.800 m3 (Nördlicher Reiherstieg, Steinwerder Hafen).
    a. Wo, von wem und wie wurden und werden die Mineralöl-verunreinigten Böden entsorgt?

Die 400 m³ (Südlicher Reiherstieg) wurden von der Poldergemeinschaft „Hohe Schaar“ zwecks Behandlung im Jahr 2013 angeliefert und danach selbständig entsorgt. Alle weiteren benannten Mengen wurden in den dafür vorgesehenen speziell gedichteten Entwässerungsfeldern Moorburg Ost von der HPA behandelt und anschließend auf den HPA-eigenen Deponien entsorgt.

    b. Wie hoch sind die Kosten hierfür?
    c. Sind für diese Verunreinigungen die Verursacher/-innen bekannt?
    Wenn ja, werden die Kosten hierfür von diesen übernommen?
    Wenn ja beziehungsweise bei teilweiser Übernahme, in welcher Höhe jeweils?
    Wenn nein, warum nicht?

    d. Im Falle einer negativen Antwort zu 7.c.: sind Veränderungen in den Vereinbarungen mit den anliegenden Unternehmen geplant?
    Wenn ja, wann und welche?
    Wenn nein, warum nicht?

Die Kosten lagen im üblichen Rahmen der landseitig behandelten und entsorgten Baggergutmengen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2995.

Zu den Behandlungskosten für die von der HPA gegenüber der Poldergemeinschaft erbrachte Leistung, kann keine Angabe gemacht werden, da diese dem Wettbewerb unterliegt und hierdurch bei zukünftigen Preisverhandlungen der HPA Nachteile erwachsen könnten. Ebenso können keine Angaben zu Entsorgungskosten erfolgen, da die Entsorgung (Deponierung) durch die Poldergemeinschaft selber erfolgte.

Bei den mit Mineralöl verunreinigten Böden handelt es sich bis auf die genannte Menge der Poldergemeinschaft „Hohe Schaar“ um Altsedimente, deren Belastung nicht im Zusammenhang mit den anliegenden Unternehmen steht. Folglich sind keine Veränderungen in den Vereinbarungen mit den Unternehmen geplant.

8. Innerhalb eines jeden Teilberichtes werden in Tabellen 1 und 2 in unterschiedlicher Reihenfolge und Formulierung die verschiedenen Arten von „Verbleib“ aufgelistet.

Sind die Arten des „Verbleibs“ in beiden Tabellen identisch? Wenn nein, welche Unterschiede gibt es?

Ja.

Regelwerke, Richtwerte für Probenbewertung und Handlungsanweisungen

Im Überblick der Teilberichte wird versichert, dass „vereinbarte Begrenzungen“, die sich aus „Schadstoffbelastung des Sediments ...“ ergeben, eingehalten  wurden. Details zu diesen Begrenzungen werden nicht dargestellt. Im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien (05. Januar 2016; Drs.  21/2995) wurde von uns erfragt, „ob es möglich sei, die Schadstoffwerte des Hafenschlicks zusammen mit den Richtwerten und dem entsprechenden Regelwerk zu veröffentlichen, sodass sie nicht nur vor Ort, sondern auch über das Internet für alle einsehbar und interpretierbar wären“. Diese Frage wurde nicht beantwortet. Stattdessen wurde sinngemäß wiederholt, was schon oben aus dem Teilbericht zitiert wurde.

Die Übergangsregelung, die sich letzten Endes auf drei maßgebende Baggergut-Regelwerke bezieht, gibt teilweise keine eindeutigen Informationen zu den gültigen Richtwerten an. Dies ist zum Beispiel der Fall bei den Richtwerten für PAKs (= Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Mineralölkohlenwasserstoffe. Die „Baggergutempfehlung der ARGE Elbe“ von 1996 (http://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2012/15553/pdf/96Baggergut.pdf) selbst nennt auch keine Richtwerte für diese Substanzen, sondern listet ohne weitere Klärung Werte von einem Regelwerk von 1992 auf (Kapitel 9, Anlage 1). Des Weiteren gibt es Inkonsistenzen innerhalb der Übergangsregelung. So stimmen die Richtwerte für die Organozinnverbindung TBT (Tributylzinn) in Kapitel 6 nicht mit denen im vorhergehenden Text (Abschnitt 4.1.4) über neue Richtwerte laut Baggergut-Regelwerk „GÜBaK“ von 2009 überein (http://www.bafg.de/Baggergut/DE/04_Richtlinien/guebag.pdf?__blob=publicationFile). Details zu weiteren Richtwerten bleiben ungeklärt beziehungsweise unkommentiert.

Im Bezug zur „HABAB-WSV“ von 2000, das heißt dem dritten relevanten Baggergut-Regelwerk, steht in der Übergangsregelung: „Neben physikalischsedimentologischen sowie gewässermorphologischen Kriterien werden für die chemische Bewertung drei Fälle unterschieden. Grundlage ist das 3-Jahresmittel des Schwebstoffs im Bereich der Umlagerungsstelle” (Seiten 24, 25; http://www.bafg.de/Baggergut/DE/04_Richtlinien/HABAB-08-2000.pdf?__blob=publicationFile). Die Messwerte des umzulagernden Sedimentes dürfen diesen Mittelwert im Bereich der Umlagerungsstelle nur bis zu einem bestimmten Faktor überschreiten. Die Handlungsanweisungen hängen von diesem Faktor ab.

9.
    a. Welche gültigen und relevanten Richtwerte für die Umlagerung nach Neßsand gab es für die Jahre 2012 – 2014 neben jedem gemessenen Parameter, der in Anlage 4 des Teilberichtes für 2014 aufgelistet ist?

Die entsprechenden Werte finden sich in dem Empfehlungen der ARGE Elbe, einsehbar unter: http://www.htg-baggergut.de/Downloads/ARGE%20Elbe%20Baggergut.pdf.
Für den Umgang mit dem Parameter Tributylzinnhydrid (TBT) verweist die Übergangsregelung auf das Konzept zur Handhabung von TBT-belastetem Baggergut im Küstenbereich (http://www.htg-baggergut.de/Downloads/BLABAK-TBTKonzept_2001.pdf).

    b. Was sahen dazugehörige Handlungsanweisungen bei Überschreitung der Richtwerte vor?
Nach der Handlungsanweisung wäre für dieses Material im Vorfeld eine Auswirkungsprognose zu erstellen.

In Hamburg wird Material oberhalb der oben genannten Richtwerte nicht nach Neßsand verbracht, sondern gesichert an Land deponiert.

c. In welchem Dokument beziehungsweise welchen Dokumenten finden sich die Richtwerte und Handlungsanweisungen?

In der Übergangsregelung zum „Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe“.

d. Wie werden bei der Bewertung des Sediments die Messresultate jener Parameter genutzt, für die es keine absoluten Richtwerte gibt?

Der Umgang mit diesen Parametern ist im „Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die Stromelbe“ nicht geregelt.

Material, dessen Belastung bei den Parametern für die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (16 EPA-PAK**) und für Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) höher ist als zu Beginn der Umlagerung (1995), würde durch HPA als nicht umlagerfähig eingestuft werden. Für MKW gilt zusätzlich, dass Material, das beim Baggervorgang auf MKW hindeutende olfaktorische oder sensorische Auffälligkeiten zeigt (das heißt aufschwimmendes Öl oder Ölgeruch), an Land verbracht werden muss.

10. Welche Richtwerte, also die absoluten der ARGE-Elbe beziehungsweise der GÜBaK oder die relativen der HABAB-WSV, waren und sind unter welchen Umständen anzuwenden? Ist diese Information veröffentlicht oder öffentlich einsehbar?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?

Die Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABABWSV) findet in Hamburg keine Anwendung. Der Geltungsbereich der Gemeinsamen
Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern (GÜBAK) beginnt stromabwärts ab dem Freiburger Hafenpriel. HPA berücksichtigt die GÜBAK bei Verbringung von Baggergut aus Hamburg in die Nordsee zur Tonne E3. Für die Umlagerstelle Neßsand siehe Antwort zu 9.a.

11. Wie wurde und wird über die fachgemäße Verwertung des Baggerguts für die Jahre 2012 – 2014 entschieden, das heißt welche Umwelt-Auflagen (bitte Richtwerte, deren Regelwerke und die jeweiligen Quellen angeben) müssen für die unterschiedlichen Formen des „Verbleibs“ berücksichtigt werden im Fall von Freigaben für:
    a. Sand für Aufhöhungen?

Sand ist naturgemäß unbelastet und bedarf keiner Freigabe.

    b. Boden zur Verklappung bei Strombaumaßnahmen?

Böden für Strombaumaßnahmen sind entweder Sande oder entstammen dem natürlich gewachsenen Untergrund. Die Verwertung bedarf daher keiner Freigabe.

    c. Mischboden zur Behandlung und Verwertung/Deponierung?

Siehe Antwort zu 12.

12. Welche Richtwerte und Regelwerke finden Anwendung bei der Beurteilung des Verbleibs des „in der METHA und Entwässerungsfeldern klassierten Schlicks“ (siehe Anlage 6 der Teilberichte) und zudem bei Wasser, welches beim Entwässern anfällt? Sind diese veröffentlicht oder öffentlich einsehbar?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?


Der in der METHA und in den Entwässerungsfeldern behandelte Schlick wird in den HPA-eigenen Monodeponien für Baggergut der Deponieklasse I beseitigt oder für den  Bau der mineralischen Oberflächenabdichtung auf der Deponie selbst verwertet. Baggergut, das aufgrund spezieller Belastungen (zum Beispiel Mineralöl) nicht in der Baggergutbehandlungsanlage METHA oder in konventionellen Entwässerungsfeldern behandelt werden kann, wird in besonders gedichteten Entwässerungsfeldern behandelt. Maßgeblich für die Beseitigung und auch die Verwertung im Dichtungsbau sind die im Planfeststellungsbeschluss nach § 31 Absatz 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für die Schlickdeponie Feldhofe Gz M 310 – 1/99 vom 3.8.2001 der Deponie Feldhofe (gilt analog für die Deponie Francop) festgelegten Zulassungswerte. Das auf den Entwässerungsfeldern anfallende Wasser wird, wie auch das in der METHA anfallende Wasser, der Spülfeldabwasserreinigungsanlage (SARA) zugeführt und dort behandelt. Das gereinigte Wasser wird gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis zurück in die Elbe geleitet. Die Daten, einschließlich der Abwasserabgabenerklärung, werden jährlich in einem der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) zu übermittelnden Bericht dargestellt. Die Berichte sind auf Anfrage einsehbar.

Methoden: Probenahmen und Schadstoffanalysen in den Jahren 2012 bis 2014
Laut Text in den Teilberichten gibt es drei Gruppen von Untersuchungen für die Schadstoffbewertung:
    (A) „Referenzbeprobungen“, das heißt „Oberflächenproben“ des frischen Sediments an festgelegten Probenahmepunkten in jedem Frühsommer (Mai, Juni, Juli) und gegebenenfalls auch später im Jahr;
    (B) „Sedimentkerne“ über die Baggerungsschnitttiefe zur Bewertung von Umlagerungsmaßnahmen aus Bereichen, die grundsätzlich für Umlagerungen in Betracht kommen sowie aus jenen mit besonderem Untersuchungsbedarf; diese wurden laut Teilbericht für 2012 in
der „zweiten Jahreshälfte 2011 und in 2012“ entnommen (entsprechend 2012/2013 im Teilbericht für 2013, und 2013/2014 im Teilbericht für 2014); und
    (C) Untersuchungen „des an Land aufgearbeiteten Schlicks aus Entwässerungsfeldern sowie der METHA“.

13. Zu (A) „Referenzbeprobungen“:
    a. Wie viele festgelegte Probenahmepunkte gab es und wo? Bitte genaue Geodaten angeben.


Die Referenzbeprobung basiert auf einer am 10. August 1990 getroffenen Vereinbarung zwischen den beiden, damals jeweils für Umwelt und Hafen zuständigen Behörden über eine jährlich durchzuführende Referenzbeprobung des Schlicks im Hamburger Hafengebiet. In diesem Rahmen wurden zwölf Beprobungspunkte festgelegt und mit Koordinaten beschrieben. Seit dem Jahr 1994 wurde der Probenumfang auf 15 erhöht. Die Referenzprobe Ref2 im Mühlenberger Loch entfiel anschließend mit der Teilverfüllung, sodass sich der Probenumfang auf 14 reduzierte. Seit dem Jahr 2011 wurde der Umfang, zunächst testweise, auf 20 Proben erhöht. Eine Berücksichtigung der zusätzlichen sechs Proben in den Jahresberichten erfolgte dann ab dem Jahr 2014. Zur Lage der Punkte siehe Anlage 2.

    b. Nach welchen Kriterien wurde über die Standorte der „Referenzbeprobung“ entschieden?

Die Probenahmepunkte repräsentierten die Hauptbaggergebiete im Hafengebiet sowie zwei Stellen, an denen selten gebaggert wurde.

    c. Wann wurden wie viele „Oberflächenproben“ pro Probenahmepunkt entnommen?

Es wurden je Probenahmepunkt zwischen drei und sechs Greiferproben (Van-Veen-Greifer) entnommen und zu einer Mischprobe vereinigt. Die Beprobung erfolgt mindestens einmal jährlich im Frühsommer.

    d. Wie viele Teilproben wurden pro Oberflächenprobe genommen und analysiert, und wie wurde die Anzahl der Teilproben hergeleitet?

Es wurden keine Teilproben genommen.

    e. Wie ergibt sich die in Anlage 3 dargestellte „Anzahl“ der Referenzbeprobungen von jeweils 14 (für 2012 und 2013) und von 20 (für 2014)?

Siehe Antwort zu 13. a.

    f. Wie werden „Oberflächenproben“ in diesem Kontext genau definiert, das heißt wie „tief“ wurde geprobt, und wie wurden sie genommen?

Es wurde die obere frische Sedimentschicht (circa 5 cm) von dem Greiferinhalt entnommen.

    g. Für die jeweils 14 Referenzbeprobungen (für 2012 und 2013) und 20 Referenzbeprobungen (für 2014) wurden individuelle Messresultate aller Parameter der Referenzbeprobungen benutzt, um die „Statistische Auswertung der Referenzproben“ in Anlage 3 der Teilberichte durchzuführen. Wie sahen die individuellen Messresultate aller Parameter der Referenzbeprobungen aus? Bitte tabellarisch angeben, jeweils mit

  • Datum und genauen Geodaten der Probenahme;
  • Anzahl der Teilproben, auf denen die Resultate basieren und deren Standardabweichung;
  • Begründung für Lücken bei den Messresultaten.

    h. Falls neben den in 13.g. genannten Referenzbeprobungen weitere Referenzproben genommen und analysiert wurden, bitte Resultate wie unter 13.g. darstellen.

Aufgrund der Menge der zu verarbeitenden Daten ist die zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichend.

    i. Warum werden bei den Referenzproben keine Messungen zum Sauerstoffhaushalt angegeben? Bitte für jede Referenzbeprobung die Resultate angeben mit erläuternden Angaben zu den Gründen, wenn Daten fehlen.

Untersuchungen zum Sauerstoffhaushalt im Hamburger Hafengebiet werden im Rahmen der Hafenmessfahrten und Gewässergütemessstellen des Instituts für Hygiene und Umwelt durchgeführt. Eine zusätzliche Messung bei den Referenzproben ist daher entbehrlich und wird nicht durchgeführt.

    j. Gehören die TBT-Resultate von Abbildung 6 in den Teilberichten für 2012 und 2013 (beziehungsweise Abbildung 7 für 2014) mit zu den Referenzbeprobungen?

Nein.

    Wenn ja:
        i. Warum werden hier nur die Resultate von zwölf Probenahmepunkten dargestellt, wenn Anlage 3 Resultate von einer höheren Anzahl von Proben angibt, und welche Resultate gibt es für die nichtgenannten Probenahmepunkte?
        ii. Warum spricht man von „Sedimentkernen“ wenn es doch Oberflächenproben sein sollen?
        iii. Warum werden die Resultate noch gemäß des ungültigen ARGE-Elbe-Bewertungsschemas angezeigt?
    Wenn nein:
        iv. Zu welcher der oben genannten Gruppen von Untersuchungen gehören diese Beprobungen?

Es sind Kernproben, die im Rahmen der Prüfung der Umlagerfähigkeit von Material zu Neßsand entnommen und untersucht wurden.

        v. Ist der Hintergrund zu diesen Untersuchungen per Dokument beschrieben? Ist dies oder sind diese veröffentlicht oder öffentlich zugänglich?
        Wenn ja, wo?
        Wenn nein, warum nicht?

Die Beprobung erfolgt zur Prüfung der Umlagerfähigkeit von Sedimenten bei Neßsand. Der Hintergrund zu diesen Untersuchungen ist im Handlungskonzept dargestellt. Die Untersuchungsergebnisse sind in den Jahresberichten veröffentlicht.

        vi. Bitte Details zu Geodaten, Zeitpunkt der Probenahme und Resultate für die individuellen Sedimentkerne in jenen Fällen angeben, bei denen lediglich ein TBT-Mittelwert angegeben wurde.

Aufgrund der Menge der zu verarbeitenden Daten ist die zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichend.

14. Zu (B) „Sedimentkernen“

Anlage 4 in den Teilberichten zeigt die „statistische Auswertung der Kernproben des vor Neßsand umgelagerten Materials“. Hierbei fällt auf, dass innerhalb eines Jahresberichts für verschiedene Parameter die statistischen Berechnungen auf einer unterschiedlichen Anzahl von „N“ beruhen. So wurde zum Beispiel in 2012 der Median von „Trockensubstanz“ aus 89 „N“ berechnet, bei Mineralkohlenwasserstoffen jedoch nur aus 78 „N“. Die statistische Größe „N“ wird weder in der Anlage noch im Text genau definiert. Eine Erklärung für die Inkonsistenz von „N“ fehlt.
    a. Was genau ist mit „N“ gemeint?

„N“ ist der in der Statistik übliche Begriff für die Grundgesamtheit der Stichproben.

    b. Wie viele Sedimentkerne wurden genau wo wann genommen?

Siehe Anlage 3.

    c. Wenn mehr als eine Teilprobe pro Sedimentkern genommen wurde, wie viele Teilproben waren es jeweils?

Es wurden keine Teilproben pro Sedimentkern genommen.

    d. Wenn die Anzahl der Teilproben nicht konsistent war, nach welchen Kriterien wurde die Anzahl bestimmt?

Entfällt.

    e. Hinsichtlich des nach Neßsand umgelagerten Materials: Wie sahen für jede einzelne Teilprobe (beziehungsweise jeden Sedimentkern, falls es nur 1 Teilprobe gab) in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils

  • Messresultate für alle in Anlage 4 angegebenen Parameter;
  • Datum und genaue Geodaten und Tiefe des Sedimentkerns;
  • Begründung für Lücken bei den Messresultaten aus?

Bitte tabellarisch angeben.

Aufgrund der Menge der zu verarbeitenden Daten ist die zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichend.

    f. Wie sehen die unter 14.e. abgefragten Daten zu Beprobungen von Material von der Delegationsstrecke und dem Hamburger Hafen aus, welches weder nach Neßsand noch zu Tonne E3 umgelagert wurde? Darstellung bitte wie unter 14.e., ergänzt um die Angaben, ob die Sedimente per Bagger- oder Wasserinjektionsverfahren entfernt wurden.

Die Beprobung von Sedimenten, die mit Wasserinjektionsverfahren entfernt werden sollen, erfolgt im Rahmen der Prüfung der Umlagerfähigkeit der Sedimente bei Neßsand. Es existiert hierfür kein gesonderter Datensatz.

Nicht umlagerfähiges Material wird an Land verbracht. Für die Beprobung und Beurteilung des Materials siehe Antworten zu 15.

    g. In der Beschreibung der Schadstoffuntersuchungen im Teilbericht für 2012 (und entsprechend für 2013 und 2014) steht: „Von den in der zweiten Jahreshälfte 2011 und in 2012 entnommenen Sedimentproben...“. Welche Zeitspanne ist hier jeweils gemeint? Bitte genaue Daten angeben.

Die Jahresberichte umfassen immer die Daten aus zwei Umlagerungszeiträumen, vom Januar bis März sowie ab November bis zum Ende des jeweiligen Jahres. Die Sedimentuntersuchungen für den Berichtszeitraum Januar bis März werden ab dem Sommer des Vorjahres durchgeführt. Entsprechend werden die Sedimentuntersuchungen für den im November beginnenden Umlagerungszeitraum ab dem Sommer des Berichtsjahres durchgeführt. Die Baggeraktivitäten finden dann ab November bis März statt, dementsprechend werden die Ergebnisse der Sedimentuntersuchungen in beiden Jahresberichten angeführt.

15. Zu (C) Untersuchungen „des an Land aufgearbeiteten Schlicks...“:
    a. Wo, in METHA oder Entwässerungsfeldern (im Falle des Letzteren, welche/s?), wurden wann, wie und aus welchem Anlass an Proben die Schadstoffbelastungen gemessen?

In der METHA erfolgt die Schadstoffanalytik regelmäßig im Rahmen der Qualitätskontrolle. Je Betriebsschicht wird eine Probe am Stapelbehälterabzug vor dem Prozessschritt der Eindickung entnommen und gelagert. Nach zehn Tagen werden alle Proben zu einer Mischprobe vereinigt (sogenannte Dekadenmischprobe) und in einem Handelslabor analysiert. Bei den Entwässerungsfeldern erfolgt die Schadstoffanalytik je Feld nach Abschluss der Behandlung und vor der Freigabe zur Deponierung/Verwertung.

    b. Ähnlich wie bei den „Referenzbeprobungen“ wurden die statistischen Analysen der verschiedenen Parameter an unterschiedlichen Anzahlen von „Proben“ durchgeführt. So wurde für 2012 die Trockensubstanz von 28 Proben hergeleitet, die von einigen anderen Parametern jedoch nur von fünf Proben. Welche Begründung gibt es hierfür?

Bei der Schadstoffanalytik gibt es unterschiedliche Parameterumfänge. Parameter aus der Genehmigung beziehungsweise Regelwerken wie der Deponieverordnung werden an jeder Dekadenmischprobe analysiert. Parameter, die zur besseren Charakterisierung des Materials von HPA zusätzlich analysiert werden, werden nur an jeder dritten beziehungsweise sechsten Probe durchgeführt. Daraus resultiert die unterschiedliche Analysenanzahl pro Parameter.

    c. Sind mit „Proben“ Probenahmen oder verschiedene Analysen von einer Probenahme gemeint?

Siehe Antwort zu 15. a.

16. In der Übergangsregelung werden keine Angaben zur Dichte der Beprobungen als Funktion von Baggermenge und Fläche, länglicher Ausdehnung, Heterogenität des Herkunftsgebiets des umzulagernden Sediments gemacht. Das gleiche gilt für die Teilberichte von 2012 – 2014. In der ARGE-Elbe (1996) steht unter Behandlungsverfahren: „Grundlage für die Auswahl einer geeigneten Verwendung oder Entsorgung ist eine umfassende Kenntnis der physikalischen und chemischen Beschaffenheit des Baggergutes. ... Dafür muss das potentielle Baggergut über die Fläche und Tiefe des Baggerbereiches repräsentativ beprobt werden. ... Erst nach Ermittlung aussagekräftiger und genauer Eingangsdaten aus der Voruntersuchung kann entschieden werden, ob eine sinnvolle Verwendung bzw. Entsorgung möglich ist und wie der nicht verwertbare Reststoff beseitigt werden kann.“ (Seite 12.)
   

    a. Für jede „Herkunft“, die in den Anlagen 2 der Teilberichte genannt wird: Wie viele Teilproben wurden dort wann und wo genommen? Bitte Datum und genaue Geodaten angeben.

Die entnommenen Proben sind mit Datum und den Lagekoordinaten in Anlage 3 aufgeführt. Bei dem hier untersuchten Baggergut handelt es sich um Baggergut aus Unterhaltungsmaßnahmen. Eine weitere Zuordnung zur „Herkunft“ erfolgt nicht.

    b. Auf welcher Basis wurde über die Anzahl und Verteilung der Teilproben entschieden?

Die Sedimente im Hamburger Hafen werden seit dem Jahr 1991 im Zuge der Referenzbeprobung und seit dem Jahr 1995 zur Prüfung auf Umlagerfähigkeit in ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften untersucht. Die räumliche und zeitliche Variabilität der Sedimentbelastung im Hamburger Bereich ist bekannt.

Die Probenanzahl und die Probenahmepunkte werden daher so festgelegt, dass sie als repräsentativ zur Beurteilung der Belastung des bei Neßsand umzulagernden Materials angesehen werden können, eine regelhafte Vorgabe ist aus diesem Grunde nicht geeignet.

17. Eine weitere Lücke in den Teilberichten besteht in den Untersuchungen und Resultaten, welche laut HABAB in der Übergangsregelung notwendig sind, um eine Umlagerung von Sediment vor Neßsand zu legitimieren (siehe Abschnitt „Regelwerke, Richtwerte für Probenbewertung und Handlungsanweisungen“).

    a. Was ist unternommen worden, um den in der HABAB-WSV genannten Auflagen in den Fällen 2 und 3 zu entsprechen, und was waren die Resultate?

    b. Wo sind die Messungen beschrieben, die einen Vergleich der ursprünglichen oder Basis-Werte bei Neßsand mit den Messwerten des umzulagernden Sedimentes ermöglichen, und wo sind hierfür die Ergebnisse der jeweiligen Grundlagen-Studien für 2012 – 2014 publiziert (bitte genaue Quellen angeben)?
Wenn diese nicht veröffentlicht sind, warum nicht?

    c. Wenn die für den Vergleich notwendigen Untersuchungen nicht durchgeführt wurden, warum nicht?

Die HABAB-WSV findet in ihrer derzeit vorliegenden Fassung in Hamburg keine Anwendung. Zum Vorgehen bei der Beurteilung der Sedimentqualität von Baggergut in Hamburg siehe Antwort zu 10.

18. In den Teilberichten und der Übergangsregelung werden die zu benutzenden Analysemethoden nicht spezifisch benannt und beschrieben beziehungsweise wird nicht auf entsprechende Quellen mit Beschreibungen verwiesen.

    a. Welche Analysemethoden wurden angewendet (bitte detailliert beschreiben) beziehungsweise wie lauten die Quellen der veröffentlichten Dokumente? Falls die Dokumente nicht veröffentlicht oder öffentlich einsehbar sind, warum nicht?

Die angewendeten Analysemethoden entsprechen den in der GÜBAK (2009) im Anhang 3 für die einzelnen Parameter angegebenen Methoden. Die GÜBAK ist im Internet einsehbar. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.

    b. Welche Labore führten und/oder führen die jeweiligen Schadstoffanalysen durch?

Die Analysen werden von Handelslaboren durchgeführt, die nach DIN EN ISO 17025:2005 akkreditiert sind beziehungsweise notifiziert wurden. Wenn möglich, werden Labore beauftragt, die von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) empfohlen wurden.

Interpretation der veröffentlichten Resultate von Schadstoffanalysen

Wie schon oben genannt, wurden keine Resultate in Bezug auf die Vorgaben der HABAB-WSV präsentiert. Aufgrund dieser Informationslücke ist es nicht möglich, auf dieser Basis die Resultate der Schadstoffanalysen zu bewerten und die Entscheidungen und Handlungen der HPA nachzuvollziehen.
Des Weiteren scheinen die in den drei Teilberichten zur Verfügung gestellten Daten von gemessenen Schadstoffwerten zu zeigen, dass
    (i) bei den Beprobungen der nach Neßsand umgelagerten Sedimente die bekannten unteren Richtwerte im Falle einiger analysierter Substanzen überschritten wurden und
    (ii) im Falle der Referenzbeprobungen zudem auch obere Richtwerte überschritten wurden.


19. Welche Proben genau waren dies? Bitte in den folgenden Fällen, bei denen eine Überschreitung der relevanten oder vermuteten Richtwerte gemessen wurde, für jede individuelle Probe jeweils Datum der Probenahme, genaue Geodaten und Messwerte des relevanten Parameters angeben:

a. Arsen (Referenzbeprobung 2012)

b. Cadmium (Referenzbeprobung 2012 und 2014)

c. Quecksilber (Referenzbeprobung 2012 und 2014)

d. Zink (Referenzbeprobung 2012 und 2014)

e. Zink (Umlagerung nach Neßsand 2012, 2013, 2014)

f. Mineralöl (Umlagerung nach Neßsand 2012-2014)

g. TBT (Referenzbeprobung 2012, 2013, 2014)

h. TBT (Umlagerung nach Neßsand 2012, 2013, 2014)

i. PAK-Summe 6 (Umlagerung nach Neßsand 2012 – 2014)

j. gegebenenfalls weitere Richtwerte übersteigende Messungen

Aufgrund der Menge der zu verarbeitenden Daten ist die zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichend.

20. Trotz der oben genannten Überschreitungen der Richtwerte wird in den Teilberichten nicht auf die damit laut Regelwerken erforderlichen Auswirkungsprognosen und deren Ergebnisse eingegangen.

    a. Wurden die Auswirkungsprognosen in allen oben genannten Fällen durchgeführt?

Im Rahmen der Referenzbeprobung werden nur die obersten 5 cm der jeweiligen Sedimentschicht beprobt. Diese Werte dienen nicht der Feststellung der Umlagerfähigkeit des Materials, sodass eine etwaige Überschreitung der Werte aus der Handlungsanweisung für eine Umlagerung irrelevant ist.

Wenn die Werte der Kernproben die Richtwerte der Handlungsanweisung überschritten, wurde das entsprechende Material nicht bei Neßsand umgelagert.

Die Durchführung von Auswirkungsprognosen war daher nicht erforderlich.

    b. Wenn ja, wann und wie waren für jeden individuellen Fall, das heißt jede individuelle Probe, die Ergebnisse? Wo ist diese Information veröffentlicht oder öffentlich einsehbar?
Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

Messungen von Wassertemperatur und Sauerstoffgehalt

21. Abbildung 2 in den Teilberichten für 2012 – 2014 zeigt an, dass Messungen für Wassertemperatur und Sauerstoffgehalt fehlen, insbesondere in Zeitphasen, in denen die Wassertemperatur eher hoch und der Sauerstoffgehalt eher niedrig waren, also an für Umlagerung „kritischen“ Tagen.

    a. Warum gibt es diese Lücken?

In der Datenbank des Wassergütemessnetzes Hamburg werden Tagesmittelwerte nur gebildet, wenn mindestens 66 Prozent der möglichen Zehn-Minutenmittelwerte (1.440 Werte/Tag) vorliegen. Das ist eine Vorgabe aus Gründen der Qualitätssicherung. Datenausfälle treten als Folge von technischen Problemen in den Messstationen auf. Diese Ausfälle von bis zu fünf Tagen entstehen, wenn das technische Problem nicht ohne Weiteres lösbar ist oder die Störung am Wochenende auftritt.
Dies steht in keinem Zusammenhang mit der Entwicklung von Sauerstoffgehalt und Temperatur des Gewässers.

    b. An wie vielen Tagen hat es deswegen keine Messdaten gegeben?

Die Verfügbarkeit der Messstationen ist im Vergleich zu anderen Güte-Messstationen in Deutschland als sehr gut einzustufen.
Zusammenstellung der Datenausfälle in Blankenese und Seemannshöft 2012 – 2014:

 

StationMessgrößeTage ohne TagesmittelwertVerfügbarkeit der Messgröße
(insgesamt für den Zeitraum
2012 – 2014 bezogen auf die
10-Minutenmittelwerte) (%)
BlankeneseSauerstoffkonzentration2697,7
BlankeneseWassertemperatur2697,7
SeemannshöftSauerstoffkonzentration6094,9
SeemannshöftWassertemperatur6594,6

    c. Wie sind diese fehlenden Daten bei der Summierung der „kritischen“ Tage gehandhabt worden?

Die fehlenden Daten wurden interpoliert und bei der Summierung der kritischen Tage mitgezählt.

22. Die Messungen der Gewässergüte bei „Seemannshöft oder Blankenese“ werden bei der Entscheidung benutzt, ob eine Umlagerung des Sediments bei Neßsand in Bezug auf die Gewässergüte, und somit ein gesundes Ökosystem, tragbar ist.

    a. Welche Untersuchungen von Wassertemperatur und Sauerstoffgehalt gibt es, die beweisen, dass die Messwerte bei Seemannshöft oder Blankenese repräsentativ für die Werte an den tatsächlich betroffenen Umlagerungs-„Flächen“ bei Neßsand sind?

Keine.

    b. Sind diese Untersuchungen veröffentlicht oder öffentlich zugänglich?
    Wenn ja, wo?
    Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

23. Die Übergangsregelung legt im Falle von „Umlagerungen“ nach Neßsand fest: „Im Zeitraum 1. April bis 6. November erfolgen keine Umlagerungen  nach Neßsand. Eine Ausnahme gilt in der Zeit vom 01. Oktober bis 6. November, sofern der Sauerstoffgehalt ≥ 6 mg O2/l und die Wassertemperatur ≤ 10ºC betragen (Messstation Seemannshöft oder Blankenese)“. Hierzu werden keine Ausnahmeregelungen genannt. Laut Drs. 21/2995 erläuterte der Senat: „...der Vereinbarung lägen entscheidende Messgrößen wie Temperatur und Sauerstoffgehalt zugrunde, welche entscheidenden Einfluss auf den Lebensraum Elbe hätten. Im letzten Jahr hätten entsprechende Messungen das Baggern aber bereits fünf Wochen vorher zugelassen.““ Dies scheint im Widerspruch zu den Daten des Instituts für Hygiene und Umwelt zu stehen (https://gateway.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/Application/DienstEinstieg.aspx?fid=37 ; abgerufen am 23. Februar 2016), die anzeigen, dass sich die Wassertemperatur Anfang Oktober 2015 noch bei über 15ºC und selbst am Ende des Monats noch bei über 10ºC befand.

    a. Wann wurde seit 2012 bis einschließlich 2015 innerhalb des Zeitraums vom 1. April bis 6. November Sediment nach Neßsand umgelagert, und welche Werte für Wassertemperatur und Sauerstoffgehalt wurden täglich bei den Messstationen Seemannshöft und Blankenese an den Tagen dieser Umlagerungen gemessen? Bitte für alle vier Jahre die erbetenen Informationen auflisten.

Angesichts der Sedimentsituationen im Hamburger Hafen in den Sommern 2014 und 2015, die maßgeblich auf den historisch niedrigen Oberwasserabfluss zurückzuführen waren, sind Umlagerungen durchgeführt worden, obgleich die Wassertemperaturen höher als 10 Grad C lagen.

Vor dem Hintergrund des dringenden Handlungsbedarfs im Hafen und der relativ hohen Sauerstoffgehalte wurde diese Abweichung von der in der Fragestellung zitierten Regelung als vertretbar eingestuft.

Die Wassertemperatur und die Sauerstoffkonzentration der Elbe an Tagen mit Umlagerungsaktivitäten nach Neßsand in der Zeit von 2012 – 2015, jeweils vom 1. April bis zum 6. November, sind Anlage 4 zu entnehmen.

    b. Wie lauten Titel, Inhalt, Unterzeichnende und Datum des offiziellen Dokuments, welches Umlagerungen nach Neßsand im Zeitraum vom 1. April bis 6. November zulässt, obwohl die Messwerte von Wassertemperatur und/oder Sauerstoffgehalt laut Übergangsregelung keine Ausnahmen zulassen?

Siehe Drs. 21/1379.

    c. Ist das Dokument aus 23.b. veröffentlicht oder öffentlich zugänglich?
Wenn ja, wo, wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

 

* Die Dokumente können nach Terminabsprache bei der HPA eingesehen werden.
** 16 EPA-PAK: Von der US-Amerikanischen Bundesumweltbehörde (US-Environmental Protection Agency) zusammengestellte Liste mit 16 polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), die als prioritäre Umweltschadstoffe eingestuft sind und häufig stellvertretend für die Gruppe der PAK in Umweltproben untersucht werden.