Klimaschutz an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden in Hamburg, Teil 3

Stephan Jersch

Was dabei herauskommt, wenn man den Klimaschutz an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden Senator*innen überlässt.

20. Dezember 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Jersch und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 12.12.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/19345 -


Betr.:    Klimaschutz an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden in Hamburg, Teil 3

In der Ausgabe des Hamburger Abendblatts vom 22.11.2019 kritisiert der Architektur-Historiker Gert Kähler den Sparzwang bei „Schulbau Hamburg“ und meint: „Den Schulbau darf man nicht den Senatoren überlassen“. Dies war eine Replik auf die Aussage von Schulsenator Rabe einige Tage vorher, dass Hamburg „VW-Qualität“ beim Schulbau habe, billig baue und damit Vorbild in Deutschland sei (siehe Hamburger Abendblatt vom 11.11.2019).

Im neuen „Klimaplan“ bekennt sich der Senat unter der Rubrik „Stadt als Vorbild“ dazu, öffentliche Neubauten ab 2022 mindestens im Standard „Effizienzhaus 40“ errichten zu lassen.

Diese sich anscheinend konträr gegenüberstehenden Positionen werden in ihrer Widersprüchlichkeit noch verstärkt durch Antworten des Senats auf unsere vorangehenden SKAs (Drs. 21/18458 und 21/18699 und Anlagen), aus denen hervorgeht, dass immer noch mehr als die Hälfte (52,1%) der Schulgebäude einen (witterungsbereinigten) Heizenergieverbrauch von mehr als 130 kWh/m² haben und sogar 36% einen höheren als 150 kWh/m². Damit kann man mehr als ein Drittel der Schulgebäude in der Rubrik „Energieschleudern“ unterbringen.

Außerdem wurde offenbar, dass selbst die einzige „Passivhausschule“ in Hamburg (Tor-zur-Welt-Schule) den Passivhausstandard nicht annähernd erreicht, sondern regelmäßig um mehr als 50% überschreitet.

Das in Hamburg eingeführte und praktizierte Schulbaumodell hat in den vergangenen Jahren viel Beachtung und positive Resonanz in ganz Deutschland hervorgerufen, da es klare Strukturen schafft und gute Qualität auf Basis einheitlicher Baustandards mit Kostenstabilität verbindet. Dass dies kein Widerspruch ist, zeigen die Nachhaltigkeitszertifikate und Architekturpreise, die eine Reihe von Hamburger Schulgebäuden in den letzten Jahren erhalten hat. Siehe dazu ausführlich Drs. 21/19010.  

Bisher wurden die Schulgebäude nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen einschließlich der Energieeinsparverordnung (EnEV) errichtet und saniert. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2019 die Fortschreibung des Hamburger Klimaplans sowie den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes beschlossen, die der Bürgerschaft zugeleitet worden sind (vgl. Drs. 21/19200). Dazu gehört mit Blick auf die öffentlichen Gebäude der Freien und Hansestadt Hamburg insbesondere, dass Neubauten ab 2022 im Effizienzhaus 40-Standard errichtet und Sanierungen im Portfolio-Durchschnitt zukünftig auf Effizienzhaus 70-Niveau vorgenommen werden. Dies gilt auch für die Hamburger Schulgebäude. Für den Sanierungsfahrplan wird dabei der politisch abgestimmte Schulentwicklungsplan zugrunde gelegt, der neben verschiedenen anderen Kriterien, wie wachsenden Schülerzahlen und Gesamtgebäudezustand, auch energetische Faktoren berücksichtigt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:


Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Was genau meint der Senator, wenn er von „VW-Qualität“ im Schulbau spricht?

2. Der Senat plant angesichts der wachsenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren bis zu 40 neue Schulgebäude zu errichten. Außerdem sollen weiterhin ältere Schulgebäude durch SBH saniert werden. In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

a) Sollen die neuen Schulgebäude nach dem jeweils aktuell gültigen ENEV-Standard errichtet werden oder soll der „Effizienzhaus 40“-Standard evtl. sogar der Passivhausstandard erreicht werden?

b) Soll bei der Sanierung der älteren Schulgebäude auch weiterhin nach „VW-Standard“ saniert werden oder soll auch hier ein höherer Standard angepeilt werden?

c) Werden bei der Sanierung älterer Schulgebäude die „Energieschleudern“ prioritär behandelt, oder ist der hohe Energieverbrauch nur einer der zu berücksichtigenden Punkte bei der Reihenfolge der Sanierungen?

Siehe Vorbemerkung.


3. Angesichts der hohen Anzahl von Schulgebäuden, die mehr als 100 kWh/m² verbrauchen, stellt sich die Frage: Ergreifen SBH oder die Schulbehörde besondere Maßnahmen, um deren Verbrauch zu senken? Wenn ja, welche sind es?

Der Senat erneuert und saniert seit 2010 systematisch den Bestand der Hamburger Schulgebäude. Dieser Prozess wird auch in kommenden Jahren konsequent fortgesetzt. Ziel ist es, bis 2028 sämtliche Schulgebäude auf einen guten Gesamtzustand zu bringen. Dabei wird der Gebäudebestand auch energetisch aufgewertet, was gerade bei älteren, energetisch ungünstigen Gebäuden zu einer Reduktion des Wärmeverbrauchs führen wird.
Zusätzlich wird der Betrieb der technischen Anlagen, insbesondere der Heizungsanlagen, schrittweise optimiert. Für die Schulhausmeisterinnen und -hausmeister gibt es regelmäßige Fortbildungen zu effizienter Anlagenführung. Das bestehende Energiecontrolling mit monatlichen Verbrauchsdaten dient dabei der Identifikation von erhöhten Verbräuchen und ermöglicht gezielte Optimierungen und Instandhaltungsmaßnahmen im energetischen Bereich (z.B. Heizungsmodernisierung, hydraulischer Abgleich, Fenstertausch).

Um das Nutzerverhalten zu verbessern, besteht seit 1994 das Prämienprogramm fifty/fifty, das viele Schulen motiviert hat, aktiv beim Energiesparen mitzuwirken. Das System wurde inzwischen weiterentwickelt und wird 2020 unter dem neuen Namen „Energie4“ an den Start gehen. Energie4 soll neue Impulse für den Klimaschutz an Schulen setzen, die aufgrund einer stärkeren umweltpädagogischen Ausrichtung weit über das Energiesparen in den Schulgebäuden hinausgehen sollen. Siehe dazu ausführlich Drs. 21/13332.


4. Auch beim Stromverbrauch der Schulen (siehe Anlage 2, Drs.21/18699), werden Ergebnisse genannt, die einer Begründung bedürfen. Der Durchschnittsverbrauch aller Schulen liegt bei 19,1kWh/m² NRF, aber die folgenden, willkürlich herausgegriffenen Gymnasien weisen folgende spezifischen Verbräuche für Strom aus:

Buckhorn (Im Regestall) 8,82 kWh/m²; Lise-Meitner (Knabeweg) 11,13 kWh/m²; Grootmoor (Am Damm) 17,26 kWh/m², Hummelsbüttel (Hummelsb. Hauptstr.) 26,51 kWh/m² und Rahlstedt (Scharbeutzer Str.) sogar 37,17 kWh/m².
Angesichts dieser Spreizung von Stromverbräuchen beim gleichen Schultyp stellen sich folgende Fragen:

a. Was sind die Ursachen für die z.T. außerordentlich niedrigen und z.T außerordentlich hohen Verbräuche dieser Schulen? (Bitte konkret pro Schule ausführen.)

Grundsätzlich gibt es viele Einflussfaktoren, welche zu Verbrauchsunterschieden bei gleichem Schultyp führen können. Dazu gehören z.B. Baumaßnahmen, Produktionsküchen, die auch andere Schulen versorgen, oder die technische Ausstattung im Beleuchtungsbereich (LED versus konventionelle Beleuchtung). Somit ist ein Vergleich der Verbräuche nicht immer ohne weitere Analyse aussagekräftig. Die vom Durchschnitt abweichenden Stromverbräuche der genannten Schulen beruhen im Wesentlichen auf folgenden Ursachen:

Im Regestall:
Der Standort wird hauptsächlich von der Nachbarschule am Volksdorfer Damm 74 mit elektrischer Energie versorgt. Nur ein kleiner Verbrauchsanteil wird am Standort selbst über einen Zähler erfasst. Es handelt sich somit aus energetischer Sicht um einen Doppelstandort. Betrachtet man beide Standorte zusammen, ergibt sich ein spezifischer Verbrauch von 17 kWh/(m²*a), welcher nur knapp unter dem Durchschnitt liegt.

Knabeweg 3:
Der niedrige Stromverbrauch hat mehrere Gründe:
- Die Schule verfügt über eine vergleichsweise kleine Küche (Aufwärmküche).
- Die große Sporthalle wurde auf eine LED-Beleuchtung umgerüstet.
- Die Schule verfügt über keine nennenswerten Kapazitäten an Lüftungsanlagen.
- Die Schule ist mit Laptops ausgestattet, welche im Vergleich zu Standrechnern einen erheblich niedrigeren Stromverbrauch aufweisen.
- Die Schule ist seit Jahren erfolgreich bei fifty/fifty aktiv.

Am Damm 47:
Der spezifische Verbrauch weicht nur geringfügig vom Mittelwert aller Schulen ab. Gründe sind eine kleine Aufwärmküche sowie eine sukzessive Beleuchtungsumrüstung auf LED.

Hummelsbüttler Hauptstraße 107:
Auch diese Schule ist ein Doppelstandort, welcher jedoch den Hauptverbrauch über den eigenen Stromzähler erfasst. Die mitversorgte Schule ist die Grundschule im Grützmühlenweg 38. Werden beide Schulen zusammen betrachtet, ergibt sich ein spezifischer Verbrauch von ca. 15 kWh/(m²*a), der unter dem Durchschnitt liegt. Ursächlich dafür sind insbesondere die beiden auf LED umgerüsteten Sporthallen sowie die über einen Dämmerungssensor und eine Zeitschaltuhr betriebene Außenbeleuchtung.

Scharbeutzer Str. 36:
An diesem Standort finden seit dem Jahr 2012 umfangreiche Baumaßnahmen statt. Somit ist der spezifische Verbrauch nicht aussagekräftig. Zudem befindet sich auch die Regionalsporthalle auf dem Gelände der Schule, welche energetisch mitversorgt wird und aufgrund der intensiven Nutzung durch Dritte einen im Vergleich zu anderen Schulen erheblichen Mehrverbrauch verursacht.

b. Was unternehmen Schulbau Hamburg SBH und/oder die Behörde für Schule und Berufsbildung im technisch/baulichen wie im Verhaltensbereich bei den Schulen mit sehr hohen Stromverbräuchen, um die hohen Verbräuche abzusenken?

Im Zuge des laufenden Neubau- und Sanierungsprogramms werden die Schulen zunehmend auf LED-Beleuchtung umgerüstet, Präsenzmelder in Fluren, Treppenhäusern und WCs eingesetzt sowie ineffiziente Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen ersetzt. Hinzu kommt ein verstärkter Einsatz von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken zur Eigenstromversorgung. Zur Optimierung des Anlagenbetriebs werden mechanische Lüftungen und die Beleuchtungssteuerung nachjustiert.
Zur Verbesserung des Nutzerverhaltens siehe die Antwort zu 3.


5. Mit moderner Datenhaltung (webbasierte Datenbanken) gibt es heutzutage leichte Möglichkeiten für Nutzer, ihre Energieverbräuche permanent zu überwachen. Werden solche Möglichkeiten seitens SBH oder der Schulbehörde den Schulen zur Verfügung gestellt? Wenn ja, bitte das Verfahren darstellen. Falls nein, gibt es Überlegungen, im Rahmen des neuen Energiesparmodells „Energie hoch 4“ den Schulen solche dauerhaften Verbrauchsüberwachungsmöglichkeiten eingerichtet werden?

Zurzeit gibt es diese Möglichkeit noch nicht. Es ist jedoch beabsichtigt, die Energiedatenerfassung an den Schulen schrittweise umzustellen, sodass die Verbräuche einer jeden Abnahmestelle in zeitlich kurzen Abständen automatisch erfasst, übertragen und visualisiert werden können. Ein entsprechendes Pilotprojekt in Zusammenarbeit verschiedener städtischer Unternehmen hat bereits begonnen. Unter Verwendung der LoRaWAN-Funktechnologie werden dabei an den Bergedorfer Schulen die Strom-, Gas- und Wasserzähler auf stündlicher Basis automatisch ausgelesen. Im Zuge der weiteren Umsetzung sollen die Energieverbräuche auch den Schulen zur Verfügung gestellt werden.


6. Falls die webbasierten Datenbanken nicht zur Verfügung gestellt werden sollen, wohin sollen die Schulen ihre pädagogischen Aktivitäten im Rahmen von „Energie hoch 4“ denn besonders lenken? (Bitte Vorschläge aus den Schulungen zur Einführung von „Energie hoch 4“ unter Nennung der Schule, Schulform, des Sozialindexes und des Energieverbrauchs in einer Excel-Tabelle aufführen.).

Entfällt.


7. Im Rahmen des neuen Klimaplans des Senats sollen auch mehr Gebäude aus Holz als aus Beton und Glas errichtet werden. Plant der Senat dies auch im Bereich von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden umzusetzen? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

Die Verwendung von Holz als Baustoff ist eine von mehreren Möglichkeiten, die „graue Energie“ von Gebäuden und die damit verbundenen CO2-Emissionen zu reduzieren. Im Rahmen des Klimaplans soll daher neben einer allgemeinen Strategie zum Umgang mit „Grauer Energie“ bei Gebäuden eine Holzbau-Strategie für Hamburg entwickelt werden.

Ziel des Senats ist es daher, auch bei öffentlichen Gebäuden verstärkt Holz für die Baukonstruktion und tragende Bauteile zu verwenden (siehe Drs. 21/19200). In den vergangenen Jahren wurden bereits mehrere Schulgebäude, öffentlich-rechtliche Unterkünfte sowie eine Kita in Holzbauweise errichtet. Aktuell befinden sich Holzgebäude für eine weitere Kita, ein Haus der Jugend und ein Haus der Begegnung in Planung. Die bauvorbereitenden Maßnahmen und der Baubeginn werden in 2020 erfolgen. Darüber hinaus sind die Planungen des Senats noch nicht abgeschlossen.


8. Im Klimaschutzplan wurde vom Senat beschlossen, dass ab 2023 bei Neubauten der Einbau von Solaranlagen – bis auf Ausnahmen – verpflichtend sein soll. Auch nur bei „vollständiger Erneuerung der Dachhaut“ soll dies schon verpflichtend sein. Gilt diese Vorschrift auch für alle öffentlichen Gebäude?

Ja.

 

9. Viele Landkreise, Kommunen, darunter auch Großstädte wie Frankfurt haben das Thema Klimaschutz institutionell hoch angesiedelt, quasi zur Chefsache erklärt. Das ist z.B. an jährlich herausgegebenen Klimaberichten erkennbar, die geplante Maßnahmen für die nächsten Jahre, Berichte über die Umsetzung dieser Maßnahmen und ihre Erfolge berichten. Ebenfalls ist die hohe Priorität an Behördenstellen, die zentralisiert Aufgaben für Controlling und Monitoring übernehmen, erkennbar. Im Hamburger Abendblatt (Ausgabe vom 30.11.2019) wird von der Kritik des vom Hamburger Senat eingesetzten „Nachhaltigkeitsforums“ berichtet: „Wir sind es leid, dass eine untergeordnete Stelle in der Umweltbehörde für die Nachhaltigkeitspolitik der ganzen Stadt zuständig sein soll“, heißt es dort. Um Nachhaltigkeit zur „Chefsache“ zu machen fordert das Forum eine eigene Stabsstelle in der Senatskanzlei. Wie bewertet des Senat/die zuständige Behörde die Einrichtung einer solchen Stabsstelle?

Der Senat hat mit der Drs. 21/9700 einen Fahrplan beschlossen, wie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in den nächsten Jahren erreicht werden soll – ganz konkret mit Projekten vor Ort in den Schwerpunktbereichen Umwelt und Stadtentwicklung, nachhaltige Wirtschafts- und Finanzpolitik, Teilhabe und sozialer Zusammenhalt sowie Bildung und Wissenschaft. Mit dieser Senatsentscheidung wird Nachhaltigkeit als „Chefsache“ zum Ausdruck gebracht. Zur Koordinierung des Prozesses wurde in der BUE die Stabsstelle Nachhaltigkeit eingerichtet. Die behördenübergreifende Abstimmung erfolgt in der ebenfalls mit der Drs. 21/9700 eingerichteten behördenübergreifenden Arbeitsgruppe SDGs (Sustainable Development Goals), in der alle Ressorts vertreten sind. Diese Struktur hat sich bewährt.


10. Gibt es bei den Behörden eine zentrale Stelle/Institution, die die Energieverbräuche für alle öffentlichen Gebäude sammelt und überwacht? Wenn ja, gibt diese Institution mindestens jährlich einen Bericht heraus, der die Entwicklung der (witterungsbereinigten) Verbräuche zeigt? Gibt diese Institution auch den Nutzern eine Rückmeldung über ihre (witterungsbereinigten) Energieverbräuche? Wenn ja, sind diese Rückmeldungen jährlich, vierteljährlich oder evtl. sogar monatlich?

In der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) werden für sämtliche Abnahmestellen, für die vertragliche Vereinbarungen mit einem Energieversorgungsunternehmen bestehen, Energieverbräuche zusammengestellt. Zur Dokumentation der mittel- und langfristigen Entwicklung der Energieverbräuche werden daraus Energieberichte in einem Rhythmus von zwei Jahren erstellt und den Nutzern zugänglich gemacht.


11. Gibt es bei den Behörden eine zentrale Stelle/Institution, die das Monitoring von durchgeführten Maßnahmen übernimmt und über die Erfolge o. Misserfolge periodisch Bericht erstattet?

a) Wenn ja, wem werden diese Berichte zugänglich gemacht? Werden sie auch den betroffenen Nutzern zugänglich gemacht? Wenn ja, wie?

Nein.


12. In dem Bericht wird beklagt, dass zwar durch die Umweltbehörde Indikatoren für die Bemessung der Nachhaltigkeitsentwicklung genannt werden, diese aber „ohne quantitative nachprüfbare Zielsetzungen und ohne Fristen“ seien. Und deshalb fordert das Nachhaltigkeitsforum: „Herzstück der Nachhaltigkeitsstrategie müssen messbare Ziele und Fristen sein.“ Beabsichtigt der Senat den Forderungen des Forums nachzukommen und eine Stabsstelle einzurichten? Wenn ja, wann?  Beabsichtigt der Senat den wesentlichen Forderungen nachzukommen und messbare Ziele und einzuhaltende Fristen zu benennen?

Die behördenübergreifende Arbeitsgruppe SDGs hat einen Entwurf für ein Monitoringsystem mit Zielen und Indikatoren erarbeitet und dem Nachhaltigkeitsforum übermittelt. Um den partizipativen Prozess der Erstellung eines geeigneten Monitoringsystems zu stärken, wurde dem Nachhaltigkeitsforum vorgeschlagen, die Weiterentwicklung in einem gemeinsamen Workshop von behördenübergreifender Arbeitsgruppe SDGs und Nachhaltigkeitsforum zu betreiben. Hierbei soll auch das Statistikamt Nord beteiligt werden. Die Aspekte der messbaren Ziele sowie der Fristen sollen hierbei aufgegriffen werden. Es ist beabsichtigt, weitere Details zum Workshop im nächsten regelmäßigen Austauschtermin zwischen Stabsstelle Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsforum noch im Dezember 2019 abzustimmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 9.