Nutria in der Stadt: Wo bleibt das Gutachten der BUKEA?

Seit Monaten wird besonders im Bezirk Bergedorf über die steigende Population von Nutria und der daraus resultierenden Schäden diskutiert. Regelmäßig steht das Thema in der dortigen Bezirksversammlung oder im Regionalausschuss für die Vier- und Marschlande auf der Tagesordnung. In der Presse finden sich etliche Meldungen dazu, auch um das Ausloben der so genannten „Schwanzprämie“ in Höhe von 30.000 Euro durch das Bezirksamt Bergedorf für das Erlegen von Nutria.

Die öffentliche Diskussion um die Nutria verläuft polarisierend: Während die einen auf eine Bestandsregulierung durch Abschuss beharren, machen andere auf Aspekte hinsichtlich des Tierschutzes aufmerksam. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse ursprünglich bis Juni vorliegen sollten.

Das Gutachten soll Aufschluss über mögliche Maßnahmen zur Begrenzung der Nutria-Population geben und umso dringender muss es jetzt als Diskussionsgrundlage verfügbar sein. Das „Wann“ sollte die Anfrage „Wo bleibt das Gutachten zu den Nutrias?“ (Drs. 22/12840) klären. Der Senat antwortet, dass der Entwurf des Gutachtens seit dem 21.08.2023 vorliegt und behördenintern geprüft werde, was „noch einige Wochen“ dauern wird.

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage "Wo bleibt das Gutachten zu den Nutrias?" (Drs. 22/12840) ist hier als PDF online.

Derweil wird deutlich, dass die „Schwanzprämie“ auch bei Jägerinnen und Jägern Probleme bereitet. Das Erlegen von Muttertieren ist nach dem Bundesjagdgesetz strafbewährt und wäre möglicherweise justiziabel. Der Bezirk Bergedorf hat bisher 630 Euro für 63 erlegte Nutria ausgezahlt, wobei noch Anträge für 153 weitere Abschüsse oder Fänge mit Fallen vorlägen.

In der Zeit von September 2022 bis August 2023 wurden nach Angaben des Senats für den Bezirk Bergedorf insgesamt 65 Nutria über ein Internetportal aus der Bevölkerung gemeldet. Das sind im Durchschnitt 5,4 Nutria monatlich. Eine Wertung dieser Zahlen fällt ohne das Gutachten schwer.

Die Behörde ist nun aufgefordert, schnellstmöglich das Gutachten zu veröffentlichen, damit auf Basis von Fakten Entscheidungen zu dem weiteren Umgang mit den Tieren vor Ort getroffen werden können.