Schriftliche Kleine Anfrage Was macht die Umsetzung des Koalitionsvertrags... bei der Bewirtschaftung der Waldflächen der FHH?

Stephan Jersch

Die hamburgischen Revierförstereien pflegen und bewirtschaften rund 5.200 ha Wald. Diese Waldflächen dienen vorrangig der Naherholung und dem Naturschutz. Allerdings erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung auch eine umfangreiche Entnahme von Holz, u. a. für die Gewinnung von Holz für den Garten- und Landschaftsbau sowie für Brenn- und Kaminholz, deren Vermarktung auch vom zentralen Forstdienst unterstützt wird. Die Revierförstereien und der Zentrale Forstdienst sind nach FSC zertifiziert.

Die hamburgischen Revierförstereien pflegen und bewirtschaften rund 5.200 ha Wald. Diese Waldflächen dienen vorrangig der Naherholung und dem Naturschutz. Allerdings erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung auch eine umfangreiche Entnahme von Holz, u. a. für die Gewinnung von Holz für den Garten- und Landschaftsbau sowie für Brenn- und Kaminholz, deren Vermarktung auch vom zentralen Forstdienst unterstützt wird. Die Revierförstereien und der Zentrale Forstdienst sind nach FSC zertifiziert.

Der Naturschutzrat hat in seinem Bericht an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vom 28.04.2015 mehr Naturwaldflächen gefordert. Im aktuellen rot-grünen Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass 10 Prozent der Waldflächen im Eigentum der FHH aus der Bewirtschaftung herausgenommen und der Totholzanteil im Hamburger Staatswald gesteigert wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Unter Verweis auf die Antworten zur Drs. 21/1134 beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. In welcher Höhe konnten je für die Jahre 2013 bis 2015 Einnahmen aus der Bewirtschaftung der hamburgischen Waldflächen erzielt werden?

JahrGesamteinnahmen der Revierförstereien
2013869.078 €
2014950.443 €
2015888.996 €

2. Gab es seit der Zertifizierung nach FSC dokumentierte Verstöße in Hamburg?

Im Rahmen der regelmäßigen Forest Stewardship Council (FSC)-Überprüfungen des Forstbetriebes Hamburg werden die Einhaltung der Kriterien und Indikatoren des FSC-Standards überprüft , auftretende Abweichungen identifiziert und im weiteren Verlauf korrigiert. Festgestellte Abweichungen gab es in der Vergangenheit auch im Rahmen der Zertifizierungen des Forstbetriebes Hamburg. Die Dokumentation der entsprechenden Auditberichte einschließlich der Abweichungen ist unter:
http://fsc.force.com/PublicCertificateDetails?id=a0240000005sVkeAAE einzusehen.

3. Welche Anstrengungen unternimmt die BUE in Absprache mit der BWVI, um mehr Naturwaldflächen zu erhalten?

Für die Einrichtung und Ausweisung von speziellen Naturwaldflächen ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern, in deren Anlagevermögen sich die Hamburgischen Waldflächen befinden, und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) zuständig.

Die Wälder der Freien und Hansestadt Hamburg werden seit dem Jahr 1982 naturnah bewirtschaftet. Die Waldbauliche Rahmenrichtlinie benennt folgendes waldbauliches Handlungsziel: „Der Wald soll als Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren einschließlich natürlich ablaufender ökosystemarer Prozesse erhalten, entwickelt und genutzt werden. Dieses wird in möglichst hoher Naturnähe bei Erhaltung besonderer Pflanzen- und Tierarten sowie der Vielfalt und Eigenart der Waldlandschaft angestrebt.“ Im Rahmen dieser Zielsetzung erfolgt permanent und kontinuierlich eine Ausgestaltung der Hamburger Waldflächen hin zu einem naturnahen Wald. Die vielfältigen anthropogenen Einwirkungen auf und Ansprüche an den Wald setzen einer solchen Naturnähe allerdings Grenzen.

4. Wie hoch ist der Anteil an Waldflächen im Eigentum der FHH, die mit Stand 31.12.2014 aus der Bewirtschaftung genommen waren? Bitte mit Angabe der Fläche und deren jeweiliger Größe aufschlüsseln.

Eine Analyse der derzeit gültigen Forsteinrichtung zeigt, dass bereits jetzt mindestens 9,5 Prozent an Waldfläche der Hamburger Wälder aufgrund eines generellen Nutzungsverzichtes de facto die Wirkungen einer Flächenstilllegung erfüllen. Es handelt sich um etwa 80 Einzelflächen zwischen 0,3 und 39,8 Hektar, verteilt über fast alle Revierförstereien. Für diese Flächen sind keine Maßnahmen vorgesehen. Sie sollen gegebenenfalls der natürlichen Sukzession überlassen werden. Diese Flächen sind hinsichtlich der Repräsentativität, der Eignung vor dem Hintergrund der Erholungswaldfunktion und weiterer Parameter vor einer rechtlich bindenden Stilllegung zusammen mit den Bezirksämtern zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.

5. Welche Aktivitäten haben die zuständigen Fachbehörden bislang unternommen, um den Auftrag im Koalitionsvertrag (10 Prozent Waldflächen aus der Nutzung) umzusetzen?

Zur Prüfung, Abschätzung und Wertung der Rahmenbedingungen ist die in § 2 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) vorgesehene Waldfunktionenkartierung eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Diese wird derzeit erstellt und im Jahr 2017 vorliegen. Anschließend wird im Zusammenhang mit der anstehenden Erneuerung der Forsteinrichtung über eine Festlegung der zukünftig dauerhaft nicht mehr zu nutzenden Waldflächen und die Form der rechtlichen Bindung entschieden. Die Identifizierung der in der Antwort zu 4. genannten Flächen zeigt schon jetzt, dass die im Koalitionsvertrag geforderten 10% Nutzungsstilllegungsflächen innerhalb der Legislaturperiode erreicht werden.