SKA: Atomtransporte durch Hamburg (VII)

Stephan Jersch

Die Transporte atomarer Stoffe durch Hamburg nehmen nicht ab. Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke vor Jahren, einem grünen Energiesenator und der Ankündigung für einen freiwilligen Umschlagverzicht im Hafen im Koalitionsvertrag! Dabei ist die Anzahl der festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel rapide gestiegen. Gab es 2014 bei Atomtransporten durch Hamburg ca. 20 und 2015 23 solcher Mängel, sind in den ersten elf Monaten 2016 bereits fast 80 solcher Mängel festgestellt worden. Hamburg bleibt Drehscheibe für die Ver- und Entsorgung von Atomkraftwerken in aller Welt.

6. Dezember 2016


Schriftliche Kleine Anfrage


der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 30.11.16


und Antwort des Senats


- Drucksache 21/6924 -



Betr.: Atomtransporte durch Hamburg (VII)


Bis heute ist die dauerhafte Lagerung hoch radioaktiver Abfälle ungelöst. Im Juli 2016 hat nach zweijähriger Arbeit die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren Abschlussbericht zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes und zu den geo-/wissenschaftlichen Kriterien der (unterirdischen) Lagerung vorgelegt. Die Umsetzung dieser Empfehlungen im Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Gesetz und Ergebnisse der Kommissionen sind von großen Teilen der Anti-Atom-Bewegung abgelehnt und kritisiert worden.


Hamburgs Hafen bleibt nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft – unter anderem zur Versorgung der AKWs. Der Senat teilte in der vorletzten Drucksache zum Thema (21/4565) mit, dass nach rechtlicher Prüfung von Hamburger Seite keine Möglichkeit bestehe, Transporte von radioaktiven Stoffen generell zu untersagen.

Trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von 2011 im japanischen Fukushima gibt es absehbar also wohl keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten. Mehrfach pro Woche finden weiterhin Transporte radioaktiver Stoffe durch Hamburg statt. Haben letztes Jahr schon wieder mindestens rund 160 Transporte stattgefunden, darunter unter anderem zwei Transporte mit Mischoxidbrennelementen (MOX), so sind dieses Jahr schon wieder weit mehr als 120 durch die Stadt gegangen. Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert.


Über die Ankündigung im Koalitionsvertrag des sogenannten rot-grünen Senates hinaus, auf freiwilligen Verzicht von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, hat der Senat in der Drs. 21/5719 ausgeführt, dass die zuständige Behörde „bis Ende des Jahres Gespräche mit allen Beteiligten“ bezüglich des freiwilligen Verzichts auf den seeseitigen Transport und Umschlag von atomaren Stoffen aufnehmen wird.


Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der Drs. 21/5719 im August, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.


Die Vorgänge im Hafen und auf der Elbe werden laufend von Anti-Atom-Aktivisten/-innen, beobachtet. Um allerdings weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum 25. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex
gestellt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat,

bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 25.08.2016 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:

(Bitte die Tabellen in den Anlagen 1 und 2 zur Drs. 21/5719 für alle Transporte entsprechend fortführen, das heißt die Antworten auf die Fragen 1. bis 11. tabellarisch auflisten und nach Datum sortieren.)


1. Wann erfolgten Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen (bitte Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs soweit vorhanden)?

2. Um welche beförderten Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei jeweils?

3. In welchem Umfang und welcher Menge sind Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?

4. Wie hoch war die jeweilige Aktivität der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe (bitte Angabe im passenden Maß)?

5. Wie wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils klassifiziert?

6. Welche Art von Behältern wurde zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben)?

7. Welche Beförderungsmittel (zum Beispiel Schiff, Bahn oder Lkw) wurden zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet?

8. Wo wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils umgeladen?

9. Wie lange wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils gelagert?

10. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe?

11. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und welcher (bei sonstigen radioaktiven Stoffe) der Zielhafen?


Die Angaben zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 25. August 2016 bis zum 1. Dezember 2016 sind in der Anlage 1 zusammengestellt (zur Legende siehe Anlage 6).


Daten über die im Gefahrgut-Informations-System der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 1. Dezember 2016 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden im Gefahrgut-Informations-System GEGIS nicht erfasst.


Darüber hinaus hat die Wasserschutzpolizei bei Kontrollen Sendungen von sogenannten Zinnschlacken in Containern mit Löschhafen Hamburg sowie ein nicht ordnungsgemäß deklariertes Messgerät festgestellt. Bei den Zinnschlacken handelt es sich aufgrund der überschrittenen Klassifizierungsgrenzwerte um gefährliche Güter der Klasse 7 im Sinne der Gefahrguttransportvorschriften (sonstige radioaktive Stoffe, Klasse 7/UN2910), bei dem Messgerät um sonstige radioaktive Stoffe der Klasse 7/UN2910 und UN/2911. Diese festgestellten Transporte erreichten den Hamburger Hafen vom Abgangsort, ohne als Gefahrgut deklariert zu sein. Aus diesem Grund sind zu diesen Transporten keine Daten im GEGIS eingetragen. Die Sendungen wurden unter Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Vorschriften zum Empfänger weiterbefördert. Diese sind in der Anlage 3 aufgeführt.



12. Zuletzt in der Drs. 21/5719 gab der Senat Überblick über Mängel bei der Kontrolle von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang unter anderem mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 für Schiffe und Lkw bis zum Ende August.

Sind dem Senat für die Zeit danach solche bekannt?

Wenn ja, bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zur Drs 21/2132 aufführen.

In der Drs. 20/13644 führt der Senat aus, Umschlag von mit Luftfracht transportierten Kernbrennstoffen habe es in Hamburg seit vielen Jahren nicht gegeben. Über den Transport von sonstigen radioaktiven Stoffen per Luftfracht lägen dem Senat keine Informationen vor, da die Zuständigkeit für die Aufsicht für diesen Transportweg beim Luftfahrtbundesamt liegt. In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt. Vor diesem Hintergrund fragen wir, ob dem Senat über den Schifftransport hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt sind?

Wenn ja, bitte in der Tabelle mit angeben.

Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:


Daten über bei Kontrollen festgestellte Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 30. August 2016 bis zum 1. Dezember 2016 sind in der Anlage 4 zusammengestellt. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 143 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 84 Kontrollen ohne Beanstandungen, 58 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu 51 Mängeln formaler und 20 Mängeln sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt. Im Schienenverkehr im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg wurden keine Mängel festgestellt.


Ein großer Anteil von als sicherheitsrelevant eingestuften Mängeln ist auf die Beförderung von sogenannten Zinnschlacken und einem nicht ordnungsgemäß deklariertem Messgerät zurückzuführen (7 von 21 insgesamt festgestellten sicherheitsrelevanten Mängeln); siehe auch Antwort zu 1. bis 11.



13. Hat es seit Ende August bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.


Ja. Es ist am 22. November 2016 eine Genehmigung für das DESY (Deutsches Elektronen Synchrotron) erteilt worden.



14. Wie viele und welche gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe liegen der Umweltbehörde derzeit vor? Bitte auflisten mit Genehmigungsnummer, Beginn und Ende der Genehmigungsdauer, maximal zulässiger Transportzahl und Menge (in Kilogramm oder Tonnen), Absender und Empfänger, Transportmittel und Art des Stoffes
sowie der Behälterbezeichnung.


In der Anlage 5 (zur Legende siehe Anlage 6) sind die zum Zeitpunkt dieser Anfrage der zuständigen Behörde vorliegenden Genehmigungen für Kernbrennstofftransporte aufgelistet. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Auf die vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (seit 30. Juli 2016 zuständig, die Liste enthält auch die Genehmigungen des davor zuständigen Bundesamtes für Strahlenschutz) regelmäßig aktualisierte Liste aller gültigen Transportgenehmigungen wird verwiesen: http://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.html.



15. In der Antwort auf die Drs. 21/5719 hat der Senat ausgeführt, dass „die zuständige Behörde bis Ende des Jahres Gespräche mit allen Beteiligten führen“ wird bezüglich des freiwilligen Verzichts auf den seeseitigen Transport und Umschlag von atomaren Stoffen. Gibt es Anfang Dezember 2016 einen neuen Sachstand? Haben diese Gespräche mittlerweile stattgefunden beziehungsweise sind Termine vereinbart?

Wenn ja, wann mit wem?

Wenn nein, warum nicht?


Im Dezember 2016 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) mit Vertretern eines Umschlagsunternehmens sowie einer Reederei das Thema Selbstverzicht gesprochen. Weitere Gespräche werden folgen.