SKA: Einsatz von LED-Lampen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Stephan Jersch

Die Strahlenschutzkommission sieht derzeit keine Veranlassung für besondere Empfehlungen hinsichtlich des Gebrauchs von LED-Lampen und das Robert-Koch-Institut begnügt sich mit Kann-Empfehlungen, um Gesundheitsrisiken von LED-Lampen zu minimieren. Der Senat folgt diesen Empfehlungen.

26. Oktober 2018

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 18.10.2018
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/14669 -

Betr.:    Einsatz von LED-Lampen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Im Rahmen der Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen war das vom EU-Parlament beschlossene schrittweise Verbot von Glühlampen ein Schritt, um den Energieverbrauch signifikant zu senken und obendrein die Kosten für die Privathaushalte zu senken. Für den Ersatz der Glühlampen wurden vor allem LED-Lampen propagiert und vermarktet.

Mehrere Studien und Reviews in den letzten Jahren¹ weisen darauf hin, dass LED-Lampen mit einem hohen Blaulichtanteil (< 2.700 Kelvin) bei dauerhaftem Einsatz zu Schädigungen der Augen führen könnten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Ist oder sind dem Senat die einschlägigen Studien bekannt und welche Bedeutung räumt er ihnen ein?

Zur Bewertung von modernen Lichtquellen wird auf die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission von Juli 2010 (https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse_PDF/2010/2010_06.pdf?__blob=publicationFile) und die Empfehlung der Kommission Umweltmedizin am Robert Koch-Institut zu modernen Lichtquellen vom 15. August 2015 (https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/UmweltKommission/Stellungnahmen_Berichte/Downloads/empfehlungen_lichtquellen.pdf?__blob=publicationFile) hingewiesen. Die Empfehlungen werden aus gesundheitlicher Sicht geteilt. Weitergehende Studien wurden nicht ausgewertet.

 

2.    Sind beim Austausch von Glühlampen in den Behörden und Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg LED-Lampen als Ersatz zum Einsatz gekommen?
Wenn ja:
a.    Wie viele Glühlampen wurden bisher durch LED-Lampen ersetzt und welche Energie- beziehungsweise CO2-Einsparungen wurden dadurch realisiert?
b.    Wie hoch ist der Anteil der dabei eingesetzten LED-Lampen mit
hohem Blaulichtanteil (< 2.700 Kelvin)?

Zur Beleuchtung von Flächen in den Gebäuden von Behörden und Unternehmen der FHH werden in der Regel keine Glühlampen eingesetzt. Bei Gebäudesanierungen werden vorwiegend LED-Leuchtmittel eingesetzt. Eine umfassende statistische Erfassung von Bestand und Austausch der eingesetzten Lampen und Leuchtmitteln erfolgt nicht.

Insbesondere in Sonderbereichen wie z.B. dem Rathaus, der Hamburg Messe oder einigen kulturellen Einrichtungen werden Glühlampen in geringem Umfang eingesetzt. In diesen Bereichen sind seit 2009 ca. 8.500 Glühlampen durch LED-Leuchten ersetzt worden. Die Energie- bzw. CO2-Einsparungen dabei wurden nicht erfasst und sind im Nachhinein nicht zu rekonstruieren.

Hier ist der noch vorhandene Anteil von Glühlampen mit bis zu maximal 5% sehr gering. Diese Reststücke sollen in den nächsten Jahren sukzessive auf andere Leuchtkörper umgestellt werden.
Es wurden durchweg keine LED-Lampen mit hohem Blaulichtanteil eingesetzt.

c.    Sofern LED-Lampen mit hohem Blaulichtanteil (< 2.700 Kelvin) im Einsatz in den Behörden und Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg sind: Ist ein Austausch dieser Leuchtkörper geplant?
i.    Wenn ja: bis wann?
ii.    Wenn nein: warum nicht?

Entfällt.

d.    Gibt es Vereinbarungen (zum Beispiel mit Personal- oder Betriebsräten) oder Anweisungen über die Beschaffenheit anzuschaffender LED-Beleuchtungskörper, insbesondere bezüglich deren Blaulichtanteil?

Nein.

Wenn ja:
i.    Was sehen diese Vereinbarungen vor und zwischen welchen Parteien wurden sie abgeschlossen?
Wenn nein:
ii.    Gibt es Gespräche oder die Absicht, solche Vereinbarungen zu treffen?
Wenn ja: wann und zwischen wem?

Entfällt.

 

3. Wie hoch ist der noch verbliebene Anteil von Glühlampen in den Behörden und Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und bis wann soll die Umstellung auf andere Leuchtkörper erfolgen?

Siehe Antwort zu 2a – b.

 

4. Ist geplant, den „Leitfaden Umweltverträgliche Beschaffung“ entsprechend anzupassen?

Der Leitfaden Umweltverträgliche Beschaffung basiert auf technischen, gesetzlichen oder anderen übergeordneten Vorgaben wie z.B. Vorgaben der Generaldirektion Umwelt, des Umweltbundesamtes, Siegelvorgaben oder Zertifizierungen (Blauer Engel, EcoTopTen oder International Institut für Normung (ISO), Umwelt Typ I, II, III). Der Leitfaden wird diesbezüglich kontinuierlich angepasst und fortgeschrieben.

5.    Hat es bei Augenuntersuchungen der Beschäftigten Auffälligkeiten in Richtung der in der Studie geäußerten möglichen Folgen einer dauerhaften Exposition zu LED-Licht mit hohem Blaulichtanteil gegeben?
a.    Wenn ja: welche?

Der Arbeitsmedizinische Dienst hat bei Augenuntersuchungen keine Hinweise auf Auffälligkeiten infolge einer dauerhaften Exposition zu LED-Licht feststellen können.

6.    Hat es in Hamburg ebenfalls Studien zum Thema einer möglichen Schädlichkeit von LED-Licht für die Augen gegeben?
a.    Wenn ja: wann und von wem?

Solche Studien sind dem Senat nicht bekannt.

7.    Wurden Behörden beziehungsweise städtische Einrichtungen oder städtische Unternehmen durch externe Organisationen bei der Anschaffung von LED-Leuchtkörpern beraten?
a.    Wer beziehungsweise welche Stelle hat diese Organisationen nach welchen Kriterien ausgewählt und um welche Organisationen oder Unternehmen handelt es sich?

Die Behörden, städtischen Einrichtungen und städtischen Unternehmen haben sich in eigener Entscheidung z.T. von Lieferanten (Rahmenvertragspartner), Leuchtenherstellern, Fachplanern, Lichtberatern und Fachkräften für Arbeitssicherheit extern beraten lassen. Kriterien zur Auswahl wurden nicht erfasst.

¹ Zum Beispiel The possible ocular hazards of LED dental illumination applications (J Tenn Dent Assoc. 2013).