SKA: Einwegwindeln

Stephan Jersch

Der Senat geht von einem jährlichen Anfall von rund 18 Tausend Tonnen Einwegwindeln im Hausmüll pro Jahr aus. Ob in dieser Hochrechnung nur die Windeln aus der Kinderpflege oder auch die Einwegwindeln und sog. Vorlagen aus der Pflege von Erwachsenen eingeflossen sind, ist unklar. Stoffwindeln zu fördern findet der Senat nicht erforderlich, weil die Öko-Bilanz dieser wieder verwendbaren Pflegemittel nach seiner Auffassung fraglich sei.

5. Februar 2019

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 07.02.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/16113 -

Betr.:    Einwegwindeln

In verschiedenen Städten Deutschlands gibt es Anreizprogramme zur Nutzung von Stoffwindeln oder getrennte Entsorgungsbeutel für Einwegwindeln. Sucht man im Internetauftritt der Stadtreinigung Hamburg nach dem Begriff „Windeln“, wird man auf die Seite „Perfekter Umweltschutz durch Abfallvermeidung“ geleitet, wo man lesen kann, dass Einwegwindeln „reichlich Restmüll“ verursachen. Neben einer kurzen Darstellung und dem Link zur Waschanleitung von Stoffwindeln sind die Informationen allerdings kurz ausgefallen.
Neben der althergebrachten Stoffwindel und den zumeist genutzten Einwegwindeln gibt es mittlerweile auch umweltfreundlichere, zu größeren Anteilen aus nachhaltigen Ressourcen hergestellte Varianten beziehungsweise als kompostierbar deklarierte Einwegwindeln.
Neben der Thematik der Windelnutzung für Kleinkinder entsteht durch die älter werdende Gesellschaft ein neuer Bereich, in dem „Windeln“ aus altersbedingten Gründen stärker genutzt werden dürften.
Ich frage daher den Senat vor diesem Hintergrund:

1. Gibt es seitens des Senats Erkenntnisse über die Menge des jährlich anfallenden Mülls durch Einwegwindeln beziehungsweise von welcher Menge geht der Senat aus?

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) lässt regelmäßig Hausmüllanalysen durchführen. Die Hochrechnung aus der Hausmüllanalyse 2016 ergab einen Anteil von rund 18.000 t an Einwegwindeln im Hausmüll.

 

2. Wie schätzt der Senat die Nutzung von als kompostierbar deklarierten Einwegwindeln ein und wo sollen diese entsorgt werden, da zum Beispiel kompostierbare Biomüllbeutel aufgrund der kurzen Kompostzeit des Biomülls nicht im Biomüll entsorgt werden dürfen?

Kompostierung von Windeln ist derzeit kein gangbarer Weg, da auch vermeintlich abbaubare Kunststoffe nicht kompostierbar sind und somit nicht über den Biomüll entsorgt werden dürfen. Für Privathaushalte ist die Restmülltonne der richtige Entsorgungsweg.

 

3. Wie hoch ist nach Einschätzung des Senats die zusätzliche Müllmenge für Haushalte, in denen Einwegwindeln genutzt werden, und welche zusätzlichen Kosten fallen dadurch für die Müllentsorgung des Haushalts/des Mehrfamilienhauses an?

In der Annahme, dass pro Kind vier bis sechs Windeln täglich anfallen, dürfte wöchentlich ein Mehrvolumen für Restmüll von ca. 30 – 60 Liter benötigt werden. Abhängig von der Ausgangssituation des Restmüllvolumens und Leerungsrhythmus würden unterschiedliche Mehrkosten an Entsorgungsgebühren anfallen:
Beispielsweise würde eine Erhöhung von 80 Liter auf 120 Liter wöchentlich zu 2,35 Euro monatlich an zusätzlichen Müllgebühren führen. Im Mehrfamilienhausbereich mit größeren Restmüllgefäßen, z.B. 1.100 Liter, sind Änderungen am Restmüllvolumen in der Regel erst bei größeren Mehrbedarfen erforderlich.

 

4.    Gibt es seitens des Senats die Absicht, ein Förderprogramm, wie es dies in anderen Städten Deutschlands gibt, zur Nutzung von Stoffwindeln zu initiieren beziehungsweise die Belastung durch zusätzlich anfallende Müllgebühren, zum Beispiel durch die Bereitstellung separater Sammelbeutel, zu begrenzen?

Einwegwindeln führen zwar neben erheblichem Ressourcenverbrauch (Kunststoff, Zellstoff, Aufsaugmittel) zu nennenswerten Abfallmengen pro Kleinkind in der Windelphase. Auf der anderen Seite wird bei der Nutzung von Stoffwindeln eine nicht unerhebliche Menge an Wasser, Waschmittel und Energie für das Waschen und ggf. Trocknen benötigt. Eine belastbare Aussage zur ökologischen Nachhaltigkeit ist somit schwierig, da der Umgang mit diesen Gütern individuell stark variiert und dies zu unterschiedlichen Auswirkungen auf die Wasser-, Abwasser- und Energiebilanz führt. Bei dieser Unklarheit sieht die zuständige Behörde keine Veranlassung, eine Förderung von Stoffwindeln in Erwägung zu ziehen. Auch Sondermaßnahmen zur Minderung der Abfallgebühren hält die zuständige Behörde angesichts der geringen Mehrkosten nicht für erforderlich.