SKA: Fluglärm durch Kleinflugzeuge, Hubschrauber und Rundflüge

Stephan Jersch

Zu den Lärmimmissionen durch Kleinflugzeuge, Hubschrauber und Rundflüge kann der Senat nichts sagen, denn die werden »nicht separat gemessen«.

17. November 2017

 

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 09.11.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/10925 -

 

Betr.: Fluglärm durch Kleinflugzeuge, Hubschrauber und Rundflüge

Die Belastungen durch Fluglärm bestehen nicht nur aus den Flugbewegungen vom und zum Flughafen Hamburg, sondern auch durch zahlreiche Kleinflugzeuge, Hubschrauber und Rundflüge, besonders über innerstädtischen Stadtteilen. Zusätzlich sind auch Flugbewegungen durch Kleinflugzeuge mit Werbebannern zu beobachten.

Wie der Senat bereits auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 21/665 antwortete, werden die Zahlen dieser Rundflüge und möglicher Unternehmen, die solche Rundflüge anbieten, nicht erfasst. Diese Flugbewegungen führen aber weiterhin zu Fluglärmbeschwerden durch Bürgerinnen und Bürgern, bei denen u.a. auch Unterschreitungen von Mindestflughöhen kritisiert werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Bestimmungen gelten hinsichtlich der Mindestflughöhen bei Flugbewegungen durch Kleinflugzeuge, Hubschrauber und Rundflügen? Wie und von wem wird das Einhalten dieser Bestimmungen überwacht?

Es gelten die Durchführungsverordnung (EU) 923/2012 (Standardised European Rules of the Air) SERA.3105 sowie SERA.5005 f): www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/Rechtsvorschriften/VO_923_2012.pdf

Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Luftaufsicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) stichprobenartig überwacht. Dabei nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Radardaten der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), die auf einem Bildschirm in der Dienststelle am Flughafen Hamburg angezeigt werden. Zudem können Flughöhen und Entfernungen mit Hilfe eines vorhandenen Laser-Messfernglases vor Ort bestimmt werden.

Dadurch, dass sich der überwiegende Teil des Stadtgebietes von Hamburg aufgrund des Flugbetriebs an den Flugplätzen Fuhlsbüttel und Finkenwerder innerhalb eines kontrollierten und freigabepflichtigen Luftraums (sog. Kontrollzone) befindet, entscheiden die Fluglotsen der DFS am Tower Hamburg über die Nutzung dieses Luftraums. Ein- und Durchflugerlaubnisse werden nur erteilt, wenn es der Flugbetriebsumfang innerhalb der Kontrollzone erlaubt. Insofern erfolgt auch von dieser Stelle eine Überwachung der Flughöhen und Gefahrenabwehr gemäß § 29 LuftVG.

2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über das Unterschreiten von vorgeschriebenen Mindestflughöhen durch Kleinflugzeuge, Hubschrauber und Rundflüge, besonders über innerstädtischen Stadtteilen, vor? Bitte die Zahlen ab 2013 bis aktuell hinsichtlich der gemeldeten Verstöße nach deren Arten und betroffenen Stadtteilen auflisten.

Im Januar des Jahres 2014 gab es einen festgestellten Verstoß wegen Unterschreitung der Mindesthöhe eines Hubschraubers im Bereich Kleiner Grasbrook / Steinwerder. Ansonsten liegen für den erfragten Zeitraum keine Erkenntnisse vor, für die eine Einleitung z.B. eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens erforderlich gewesen wäre.

Hubschrauber der Polizei dürfen die Mindesthöhen nach § 30 LuftVG zur Erfüllung ihrer Aufgaben unterschreiten.

Gemäß § 37 Luftverkehrs-Ordnung kann die BWVI für Flüge zu besonderen Zwecken für einzelne Flüge oder eine Reihe von Flügen Ausnahmen von den in Anhang SERA.5005 Buchstabe f der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vorgeschriebenen Mindestflughöhen zulassen, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und dadurch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt. Diese Ausnahmen werden unter Berücksichtigung der o.g. Punkte und des Fluglärmschutzes restriktiv erteilt. Zudem wird inzwischen der überwiegende Teil dieser Vorhaben mit unbemannten Luftfahrtsystemen (sog. Drohnen) durchgeführt, die weitaus weniger Lärm verursachen.

3. Welche Lärmemissionen (gemessen am Boden) wirken durch Kleinflugzeuge, Hubschrauber und Rundflüge auf die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Stadtteile ein?

Der Lärm durch Kleinflugzeuge, Hubschrauber und Rundflüge wird nicht separat gemessen.