SKA: Harley Days 2017: Bilanz und wie weiter?

Stephan Jersch

Auch dieses Jahr haben die vielfach kritisierten Harley Days in Hamburg stattgefunden. 2020 läuft der Vertrag über die Ausrichtung dieser lauten, schadstoffreichen Veranstaltung in Hamburg aus. Wie soll es nach Auffassung des Senats nach 2020 mit den Harley Days weitergehen?

1. September 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 24.08.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/10169 -

Betr.: Harley Days 2017: Bilanz und wie weiter?

Auch dieses Jahr haben die vielfach kritisierten Harley Days in Hamburg stattgefunden. 2020 läuft der Vertrag über die Ausrichtung dieser lauten, schadstoffreichen Veranstaltung in Hamburg aus. Das bedeutet, dass vermutlich in absehbarer Zeit Gespräche über die Ausrichtung der Harley Days nach 2020 stattfinden werden.

Dies voraus geschickt frage ich den Senat:

1. Bis wann genau sind die Harley Days in Hamburg genehmigt und wann werden Gespräche über den Zeitraum nach der bestehenden Genehmigung aufgenommen?

2. Wer führt diese Gespräche?

Der Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen hat Flächen für die Harley Days vertraglich bis einschließlich des Jahres 2020 zur Verfügung gestellt, ist jedoch nicht Genehmigungsbehörde. Genehmigungen zur Nutzung des öffentlichen Raums werden anlassbezogen erteilt, und nicht über mehrere Jahre hinweg. Gespräche über eine mögliche Vertragsverlängerung am Großmarkt wurden bisher nicht geführt.

3. Wer entscheidet über die Genehmigung weiterer Harley Days und ist dafür Abstimmung mit weiteren Stellen notwendig?

Für Genehmigungen unter Beanspruchungen öffentlichen Raums sind die hamburgischen Bezirksämter zuständig.

   a) Wenn ja: wer ist darüber hinaus in die Entscheidung eingebunden?

Der sogenannte Eventausschuss, in dem u.a. das Bezirksamt Hamburg-Mitte, die Polizei und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vertreten sind, gibt ergänzend eine fachliche Empfehlung ab, hat jedoch keine Entscheidungskompetenz.

4. 2013 hat der Bezirk Mitte für das Gelände des Großmarkts Lärmgrenzwerte festgelegt. Über die Einhaltung dieser Werte soll es Messberichte geben. Trifft dies zu?

Wenn ja: Bitte die Messberichte für den Zeitraum der Harley Days beifügen.

Ja. Diese Lärmdokumentation eines unabhängigen Ingenieursbüros über die Harley Days 2013 ist online abrufbar unter www.hamburg.de/bwvi/9430598.

5. Welche Beschwerden sind dieses Jahr mit Bezug auf Motorradfahrer bzw. Motorradfahrerinnen im Zeitraum der Harley Days eingegangen? Bitte die Anzahl der Beschwerden, den Ort der Beschwerdeursache und den Grund der Beschwerde aufführen.

Im Zeitraum der Harley Days 2017 sind insgesamt sechs Beschwerden bei den Behörden und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte eingegangen. Gegenstand der Beschwerden waren die wahrgenommene Lärmbelästigung durch die Motorräder, der Wunsch nach mehr Kontrolle der Motorräder seitens der Polizei, die empfundene Belästigung durch Abgase, das Parken auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Als Ort der Beschwerdeursache wurden die Straßen Pepermölenbek, Reeperbahn, Breite Straße und Hopfenstraße genannt.

Zusätzlich ging am Polizeikommissariat 15 am 23. Juni 2017 eine Beschwerde über eine Geruchsbelästigung in der Reeperbahn durch einen so genannten „Burn Out“ von einem Kradfahrer ein. Gegen den Kradfahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

6. Welche Überprüfungen zur Einhaltung der Auflagen bzw. grundsätzlicher verkehrsrechtlicher Bestimmungen wurden durch wen an welchen Orten in Hamburg und mit welchen Ergebnissen durchgeführt?

Die Auflagen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte zur Ride-In-Bike-Show auf der Mönckebergstraße wurden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Bezirksamtes überprüft.

Die Polizei hat am Sonntag, den 25. Juni 2017 festgestellt, dass alle straßenverkehrsbehördlichen Auflagen entlang der Strecke der Harley-Parade eingehalten wurden. Der Veranstalter stellte die geforderte Zahl an Ordnerinnen und Ordnern und plakatierte die geforderten Hinweise auf die Veranstaltung inklusive des Appells an die Kradfahrerinnen und Kradfahrer, unnötigen Lärm zu vermeiden.

In Hamburg St. Pauli hat die Polizei anlassbezogene Einsatzmaßnahmen durchgeführt und dabei auch das Einhalten verkehrsrechtlicher Bestimmungen mit überprüft. Hierbei wurden 18 Ordnungswidrigkeiten und zwei Verkehrsstraftaten festgestellt. Darüber hinaus wurden insgesamt 18 Mängelverfahren eingeleitet, die in sechs Fällen zur Stilllegung des jeweiligen Kraftfahrzeugs führten.

7. Gab es Lärm- bzw. Schadstoffmessungen im Rahmen der Parade der Harley Days?

    a. Wenn ja: Wo und Wann wurden die Messungen durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?

    b. Wenn nein: Warum nicht?

8. Gab es Lärm- und Emissionsauflagen für die Parade der Harley Days?

    a. Wenn Ja: Welche waren dies?

    b. Wenn nein: Warum nicht?

Grundsätzlich sind die allgemeinen rechtlichen Vorgaben zu beachten. Lärmmessungen sind nicht erfolgt und nicht sachgerecht, da es keine gesetzlichen Lärmgrenzwerte gibt. Im Übrigen wird die gemäß den Vorgaben der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (BImSchV) zu ermittelnde Luftqualität in Hamburg an den Messstationen des Hamburger Luftmessnetzes (HaLM) kontinuierlich gemessen. Die Standorte der Messeinrichtungen und Ergebnisse dieser Messungen sind online abrufbar unter luft.hamburg.de/.

9. Im Rahmen der Harley Days werden regelhaft bestehende Lärm- und Schadstoffgrenzwerte überschritten. Wie viele Anwohnerinnen und Anwohner sind von diesen Überschreitungen betroffen?

Das Überschreiten von Luftqualitätsgrenzwerten, aufgrund der Harley Days, kann aus den gemessenen Daten der  Luftmessstationen des HaLM nicht herausgelesen werden.

Da es keine Lärmgrenzwerte für die Parade der Harley Days und keine Anhaltspunkte für Überschreitungen der Schadstoffgrenzwerte durch die Harley Days gibt, lassen sich durch die zuständige Behörde keine Betroffenenzahlen ermitteln