SKA: PCB & Nachmessungen im Strandhafen

Stephan Jersch

Um Ausmaß und Entwicklung der Welle mit erhöhten Konzentrationen von Polychlorierten Biphenylen (PCB) aus Tschechien und dessen Konsequenzen für Baggergutumlagerungen aus Hamburg bewerten zu können, sind aktuelle Messdaten und Details über eindeutige Richtwerte und Messprotokolle notwendig. Aktuelle Messdaten liegen der Öffentlichkeit momentan nicht vor.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/7250 | 20.12.16

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 13.12.16 und Antwort des Senats

Betr.:
PCB & Nachmessungen im Strandhafen

Um Ausmaß und Entwicklung der Welle mit erhöhten Konzentrationen von Polychlorierten Biphenylen (PCB) aus Tschechien und dessen Konsequenzen für Baggergutumlagerungen aus Hamburg bewerten zu können, sind aktuelle Messdaten und Details über eindeutige Richtwerte und Messprotokolle notwendig. Aktuelle Messdaten liegen der Öffentlichkeit momentan nicht vor. Die Berichterstattung über Richtwerte und Messprotokolle von Schadstoffen in Sedimenten erlaubt es weiterhin nicht, die Entscheidungen über die Behandlung des Baggerguts nachvollziehbar zu verfolgen. Dies ist zutreffend für Umlagerungen nach Neßsand und Verklappung in der Nordsee unweit des Weltkulturerbes Wattenmeer.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:

I. PCB: Messdaten und Richtwerte

1. Abgesehen von den neun momentan veröffentlichten Analyseberichten von 2016 für die Umlagerung in die Nordsee1 , welche PCB-Werte der einzelnen sieben Kongenere sind 2016 wann an welchen Orten im Rahmen folgender Beprobungen gemessen worden? Bitte mit Geodaten:

    a. Referenzbeprobungen;

Siehe Anlage 1.

    b. Sedimentkernbeprobungen zur Freigabe für Umlagerungen nach Neßsand;

Siehe Anlage 2.

    c. Weitere bisher unveröffentlichte Beprobungen.

Siehe Anlage 3.

2. Wurde oder wird aufgrund der zu erwartenden beziehungsweise eingetroffenen PCB-Spitze(n) ein Extra-Monitoring-Programm in die Wege geleitet?

Wenn ja, in welcher Form und welchem Ausmaß?

Siehe Webseite der HPA unter Studien und Berichte.

Hinsichtlich der Beurteilung der stofflichen Qualität von Baggergut ist kein zusätzliches Monitoringprogramm erforderlich, da die individuelle Freigabe von Baggergut vor einer Umlagerung die vollständige Polychlorierten Biphenylen (PCB) Analytik beinhaltet. Im Übrigen siehe Antworten zu 1.

Bereits im August des Jahres 2015 wurde zur Dokumentation der zeitlichen und räumlichen Verfrachtung der PCB-haltigen schwebstoffbürtigen Sedimente eine Beprobung von Feinsedimenten an insgesamt 43 Standorten im Elbeverlauf zwischen Schmilka und Hamburg durch das Projekt „Schadstoffsanierung Elbsedimente“ (ELSA) veranlasst. Siehe auch ELSA Bericht „PCB in der Elbe – Eigenschaften, Vorkommen und Trends sowie Ursachen und Folgen der erhöhten Freisetzung im Jahr 2015“ vom Juli 2016: elsa-elbe.de/massnahmen/fachstudien-neu/bericht-pcb-in-der-elbe.html.

Des Weiteren hat der Elberat der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe auf seiner 27. Sitzung am 3. November 2016 die umgehende Aufsetzung eines PCB-Sondermessprogrammes beschlossen, um die ökologischen Auswirkungen dieses erheblichen Umweltschadens umfassend zu dokumentieren. Eine entsprechende Umsetzung erfolgt durch den FGG-Elbe Koordinierungsrat, dem fachlichen Entscheidungsgremium der FGG.

3. Wie schnell bekommt die zuständige Behörde nach den Probenahmen Rückmeldung von den beauftragten Laboren über die PCB-Konzentrationen?

Die ausgewerteten Ergebnisse der Schadstoffanalytik liegen in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Beauftragung vor.

4. Wann wurde das letzte Monitoring von PCB-Konzentrationen in der Delegationsstrecke und den Hafengebieten Hamburgs durchgeführt?

Das PCB-Monitoring wird durch die unter den Antworten zu 1. genannten Beprobungen abgedeckt. Ein eigenständiges PCB-Monitoring ist daher nicht erforderlich.

5. Sind schon erhöhte PCB-Werte im Hamburger Gebiet, wo Baggergut anfällt, identifiziert worden?

Wenn ja:

    a. Welche PCB-Konzentrationen sind an welchen Orten gemessen worden?

    b. Genau welche Vergleichswerte werden hierbei als Kontrollwerte benutzt, zumal es natürliche Schwankungen innerhalb und zwischen den Jahren gibt?

    c. Gibt es stromaufwärts beim Monitoring schon Signale, dass für die Welle erhöhter PCB-Werte, abgesehen von Remobilisierung durch Extremwettersituationen und Hochwasser, ein Ende absehbar ist?
       i. Wenn ja: Für welchen Zeitraum wird besten- und schlimmstenfalls das Ende der PCB-Welle erwartet?
      ii. Wenn nein: Mit welchen Entwicklungen bei den PCB-Konzentrationen im Baggergut kann man bestenfalls beziehungsweise muss man schlimmstenfalls rechnen?

Im Bereich der Baggerstellen innerhalb des Hamburger Hafens sind bisher keine erhöhten PCB-Gehalte nachgewiesen worden.

6. In Drs. 21/6858 (Punkt 1) wird nach dem Grenzwert von PCB für eine Umlagerung in die Nordsee gefragt. In der Antwort erscheint uns die Herleitung der SD (Standardabweichung) und die Relevanz dieser Angaben in Bezug auf die angegebenen Richtwerte für Σ7-PCB² nicht eindeutig.

    a. In wie vielen Jahren wurde von 2005 bis 2015, also innerhalb dieses Elfjahreszeitraums, Baggergut von Hamburg in die Nordsee verklappt?

In acht der genannten Jahre wurde Baggergut aus Hamburg in die Nordsee verbracht.

    b. Entspricht die Jahresanzahl aus a. der Anzahl von Σ7-PCB-Mittelwerten, mit denen der „Bereich“-spezifische PCB-Grenzwert, und somit auch die Standardabweichung, errechnet wurde?
        i. Wenn nein: Aus welchen Σ7-PCB-Werten wurde der jeweilige Wert und die SD errechnet?
       ii. Wenn ja: Wurde in den Σ7-PCB-Werten über den genannten Zeitraum ein signifikant ansteigender beziehungsweise absteigender Trend verzeichnet? Bitte Richtung und Ausmaß angeben.

Nein. Es liegen alle im Rahmen der jeweiligen Freigabebeprobung für die Verbringung in die Nordsee ermittelten PCB-Einzelwerte aus den Jahren 2005 bis 2015 zugrunde.

    c. Hat die SD eine erhöhende Wirkung auf den absoluten Grenzwert für Σ7-PCB, das heißt, wird die SD noch zum angegebenen Wert hinzuaddiert, um den tatsächlichen Grenzwert zu errechnen?

Nein.

7. Werden in 2017 dieselben Grenzwerte für Σ7-PCB für die Verklappung in die Nordsee gelten wie in Drs. 21/6858 angegeben, oder werden die Werte aus Messwerten von 2006 bis 2016 errechnet werden?

Ja. Es gelten dieselben Werte, entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis beziehungsweise dem Einvernehmen für die Verbringung von Baggergut in die Nordsee.

8. Hebeln die Grenzwerte für Verklappung in der Nordsee bei Tonne E3, welche auf den Daten von 2005 – 2015 basieren, die Richtwerte aus der GÜBaK komplett aus?

Nein.

    a. Wenn nein: Für welche Schadstoffe oder Schadstoffgruppen gelten die Richtwerte der GÜBaK3?

Siehe Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern
(GÜBAK): http://www.bafg.de/Baggergut/DE/04_Richtlinien/guebag.pdf?__blob=publicationFile.

9. Wie lauten die Richtwerte für die anderen Schadstoffe, welche auf den Daten von 2005 – 2015 basieren? Bitte für alle gemessenen Parameter, für die es Richtwerte gibt, in einer Liste angeben und zwischen unteren und oberen Richtwerten differenzieren. Bitte nicht auf andere Quellen verweisen.

Die Richtwerte sind ausschließlich in der GÜBAK definiert.

10. Sind die Details und die dazugehörenden Schadstoffdaten für die Berechnung der Grenzwerte für Verklappung in der Nordsee publiziert?

    a. Wenn ja, wo?

    b. Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Ableitung der Grenzwerte ist Bestandteil des Einvernehmens mit Schleswig-Holstein, das nicht veröffentlicht ist. Die Umsetzung der Einvernehmensregelung beziehungsweise der wasserrechtlichen Erlaubnis und die dafür erforderlichen Grundlagen werden jedoch regelmäßig im Rahmen der Beprobungsergebnisse und derMonitoringberichte veröffentlicht.

11. In der Senatsantwort auf die Frage nach dem PCB-Grenz3wert für Umlagerungen nach Neßsand wird der Grenzwert für individuelle PCB-Kongenere mit 25 μ g/kg Trockensubstanz (TS) beziffert (Drs. 21/6858: Punkt 7). Laut „Übergangsregelung“4 sind die PCB-Richtwerte der ARGE Elbe (1996)5 entliehen. Diese wiederum spezifiziert zwei Richtwerte für PCB-Kongenere, nämlich einen unteren von 25 μg/kg TS und einen oberen von 50 μg/kg TS. Der vom Senat genannte Grenzwert entspricht also dem unteren Richtwert der Übergangsregelung. Wie sich in unseren Nachfragen (Drs. 21/3926, 21/4912) jedoch herausgestellt hat, wurden Überschreitungen von unteren Richtwerten vom Senat beziehungsweise der HPA nicht immer als Überschreitungen angesehen, somit Auswirkungsprognosen nicht für notwendig erachtet und folglich dennoch nach Neßsand umgelagert. Hat die Übergangsregelung in Bezug auf untere und obere Richtwerte für PCB noch Gültigkeit?

Wenn nein:

    a. Wie lauten die neuen Regelungen für untere und obere Richtwerte?

    b. Wo sind diese veröffentlicht? Bitte Quelle angeben.

Wenn ja:

    c. Wird man sich an den Richtwert von 25 μg/kg TS für individuelle PCB-Kongenere ohne Einschränkungen halten, wenn in individuellen Freigabebeprobungen dieser Wert überschritten wird, oder wird man sich dann an dem Ort der Kernbeprobung auf den oberen Richtwert von 50 μg/kg TS berufen, um einer Umlagerung nach Neßsand Legitimation zu verleihen?

Ja. Der untere Richtwert der ARGE Elbe von 25 μg/kg TS für individuelle PCB-Kongenere wird von der HPA faktisch als Grenzwert für die Umlagerung bei Neßsand genutzt.

12. Auf welcher wissenschaftlichen Basis wurde in der GÜBaK von Richtwerten für einzelne PCB-Kongenere abgesehen und die Bewertungsbasis stattdessen auf Σ7-PCB-Richtwerte umgestellt?

In den Empfehlungen der Convention for the Protection of the Marine Environment of the North-East Atlantic (OSPAR) für den Umgang mit Baggergut im Küsten- und Meeresraum wird zur Beurteilung der chemischen Belastung der Summenparameter PCB7 empfohlen. Eine Bewertung der einzelnen Kongenere ist in der GÜBAK nicht vorgesehen. Die in der GÜBAK zugrunde gelegten Werte basieren auf ermittelten Hintergrundwerten in den Watten der Nordsee beziehungsweise der Ostsee.

13. Entspricht die Höhe der Richtwerte für einzelne PCB-Kongenere von 1996, die laut Übergangsregelung von 2012 weiterhin Bestand haben, noch den wissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf deren Toxizität?

Ja. die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OGewV) vom 20. Juni 2016 bestätigt grundsätzlich die Höhe der PCB-Richtwerte der Übergangsregelung aus dem Jahr 2012 – sowie damit verbunden – die der Arge-Elbe von 1996

II. Nachmessungen im Strandhafen: Es fehlt die Begründung

Im Sommer 2016 war der Presse zu entnehmen, dass in der Norderelbe beim Strandhafen zu hohe organische Schadstoffwerte gemessen worden waren. Daher konnte nicht, wie geplant, das anfallende Baggergut in der Nordsee verklappt werden. Später wurde der HPA-Bericht über „Analysen der Sedimente aus der Norderelbe Blatt 6/Strandhafen“6 veröffentlicht. In der Einleitung steht: „Am 20.6.2016 wurde im Teilgebiet „Norderelbe Blatt 6/Strandhafen“ das zur Verbringung in die Nordsee vorgesehene Sediment beprobt („Freigabebeprobung“). ... Insgesamt wurden 10 Kernproben über die gesamte Sedimenttiefe entnommen und entsprechend den Vorgaben der GÜBAK analysiert. Weitere 10 Proben wurden im Rahmen einer Nachbeprobung analysiert. Die Ergebnisse sind vollständig in dieser Zusammenstellung enthalten.“ Die Tabellen zeigen, dass es sich bei den organischen Schadstoffen um Kohlenwasserstoffe handelte und dass es zwei Probenahmen und drei Messungen gab. Hierbei fällt auf, dass für die 2. und 3. Messung keine Angaben zu der Mineralölfraktion C21-C40 gemacht werden. Somit ist die Datentabelle unvollständig und es wird nicht erklärt, auf welcher wissenschaftlichen Basis die Nachmessungen und Nachprobungen durchgeführt und gerechtfertigt wurden. Das Baggergut vom Strandhafen wurde letzten Endes in der Nordsee verklappt. Laut Pressemitteilung des Förderkreises „Rettet die Elbe“ e.V. sei die HPA der Forderung nach Aufklärung des Falls nicht nachgekommen.

14. Warum wurde nach der ersten Beprobung eine „Nachmessung“ durchgeführt?

Eine Überprüfung von Messwerten gehört zum regelhaften Vorgehen der HPA.

15. Warum wurde nach drei Wochen eine „Nachprobung“ durchgeführt?

Der Zeitraum bis zum Vorliegen der Analysenbefunde betrug drei Wochen. Daher erfolgte nach drei Wochen die Nachbeprobung zur Überprüfung der Ergebnisse.

16. Gab es einen Unterschied in der Methodik der Probenahmen zwischen der ersten und zweiten Probenahme? Bitte für beide Probenahmen Details angeben.

Nein. Die Probenahme wurde mittels Frahmlot nach der gleichen Methodik nach den Vorgaben der GÜBAK durchgeführt.

17. Wurden bei den zwei Beprobungen die Analysen für Kohlenwasserstoffe an den gleichen Segmenten der Proben entnommen? Bitte auch die Tiefe der analysierten Segmente im Kern angeben.

Bei der Probenahme wurde jeweils der obere Meter der Sedimentschicht analysiert. Die Entnahme des Probenmaterials erfolgt über die gesamte Länge des Sedimentkerns.

18. Wurde für alle drei Messungen von Kohlenwasserstoffen und der Probenvorbereitung immer das gleiche analytische Protokoll eingehalten?

    a. Wenn nein: Bei welchen Messungen wurde wie vom Protokoll abgewichen?

Ja.

19. Welches Labor/welche Labore wurden für die Messungen herangezogen? Bitte für jede Messung den Namen des Labors nennen.

Alle durch HPA an Sedimenten durchgeführten chemischen Analysen erfolgen durch akkreditierte und zertifizierte Handelslabore, welche im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt werden. Für die Messungen wurden die Labore Nowak und GBA beauftragt.

20. Welche unerwarteten Probleme ergaben sich bei den Probenahmen?

Keine.

21. Welche unerwarteten Probleme ergaben sich bei den drei Messungen und Vorbereitungen hierzu?

Keine.

22. Warum fehlen in den Resultatstabellen des HPA-Berichts 6 die Messresultate für Mineralöl C21-C40 bei der Nachmessung und bei der Nachbeprobung?

Von dem Labor wurden nur diese Befunde im Prüfbericht aufgeführt. Für die Prüfung der Einhaltung des Freigabekriteriums 2.11 sind nur die Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) Gesamtgehalte erforderlich. Die langkettigen Kohlenwasserstoffe liegen als Datensatz vor.

23. Warum wurde in dem HPA-Bericht 6 nicht über die Gründe für die Notwendigkeit einer Nachmessung und einer Nachprobung berichtet?

Bei der genannten Veröffentlichung handelt es sich nicht um einen Bericht. Die Daten der Freigabebeprobung werden aus Gründen der Transparenz des Handelns auf der Internetseite der HPA in unkommentierter Form veröffentlicht.

24. Warum ist der Forderung des Förderkreis „Rettet die Elbe“ e.V. bisher nicht nachgekommen worden?

Die Gehalte an Mineralöl-KW lagen im Bereich des Richtwerts 1 der GÜBAK und damit im Bereich der üblichen Schwankungen der Hintergrund-Schwebstoffbelastung.

Es lag kein auslösendes Ereignis wie zum Beispiel eine Havarie vor. Rettet die Elbe e.V. hat keine konkrete Forderung zu diesem Sachverhalt an die HPA gerichtet.

25. Welcher Richtwert wird für Mineralöl bei der Verklappung bei Tonne E3 in der Nordsee angewendet? Bitte Wert angeben und die Ableitung erklären, falls diese anders ist als für PCB oben.

Für die statistische Betrachtung von Kohlenwasserstoffen werden aus den einzelnen Teilbereichen folgende Werte zugrunde gelegt:

 

BereicheKohlenwasserstoffe bezogen
auf < 63 μm TS
Norderelbe161,7 mg/kg TS
Köhlbrand, Köhlfleet, Köhlfleethafen, Parkhafen, Walter-
shofer Hafen, Vorhafen, Kaiser-Wilhelm Hafen, Süd-
westhafen, Hansahafen, Strandhafen
178,6 mg/kg TS
Süderelbe, Sandauhafen, Rethe260,1 mg/kg TS

26. Wann wurde bei „Norderelbe Blatt 6/Strandhafen“ in diesem Jahr zwecks Verklappung bei Tonne E3 gebaggert beziehungsweise wann wurden Sedimente entfernt? Bitte Daten für den Zeitraum angeben.

Im Bereich Norderelbe Blatt 6/Strandhafen wurde im Zeitraum 12. August 2016 bis 21. August 2016 im Rahmen der Gewässerunterhaltung gebaggert und das Material bei Tonne E3 verbracht. Zweck dieser Baggerung war die Gewässerunterhaltung und nicht die Verklappung bei Tonne E3.

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Fußnoten:

1 Siehe Webseite der HPA unter Studien und Berichte.

2 Summe der 7 PCB-Kongenere (PCB-28, -52, -101, -118, -138, -153, -180).

3 GÜBaK 2009. Gemeinsamen Übergangsbestimmung zum Umgang mit Baggergut in Küstengewässern. Webseite der Bafg.

4 Hier: Übergangsregelung zum Handlungskonzept Umlagerungen von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe. 2012. Webseite der HPA.

5 Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe (ARGE Elbe) 1996. Umgang mit belastetem Baggergut an der Elbe – Zustand und Empfehlungen. Webseite der BfG.

6 HPA Sommer 2016. Umgang mit Baggergut aus dem Hamburger Hafen. Analyse der Sedimente aus der Norderelbe Blatt 6/Strandhafen zur Verbringung in die Nordsee. Webseite der HPA.

 

Anlagen siehe unten verlinkte Originaldrucksache.