SKA: Planten un Blomen und die Erweiterungspläne der Bucerius Law School

Stephan Jersch

Könnte die geplante Erweiterung der Bucerius Law School auf Kosten der innerstädtischen Grünfläche 'Planten un Blomen' bzw. des Gartendenkmals 'Wallring-Park' gehen? Angeblich nicht, antwortet der Senat, zumal die Feinplanungen noch nicht abgeschlossen seien.

24. November 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Heike Sudmann und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 16.11.17

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/11013 -

 

Betr.: Planten un Blomen und die Erweiterungspläne der Bucerius Law School

„„Zwischen Congress Center Hamburg (CCH) und Millerntor schlägt Hamburgs grünes Herz: Planten un Blomen. Der traditionsreiche Park beherbergt verschiedene Themengärten, darunter den Alten Botanischen Garten Hamburg und einen der größten Japanischen Landschaftsgärten Europas. Planten un Blomen bietet weit mehr als die namensgebenden „Pflanzen und Blumen““. Diese passende Beschreibung findet sich auf der offiziellen Homepage der Freien und Hansestadt Hamburg (http://plantenunblomen.hamburg.de).

Während einerseits die Erweiterung von Planten un Blomen um 1,4 Hektar durch die Nutzung der bisherigen Marseiller Straße geplant ist, gibt es andererseits Planungen, die an dem Herz von Planten un Blomen nagen. Der Bucerius Law School (BLS) wurde durch den Senat eine Erweiterungsmöglichkeit am Standort Jungiusstraße mit 8.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche zugesichert. Diese Planung hat viel Kritik in der Stadt hervorgerufen.

Aus Sorge um den Park haben etliche Verbände und Vereine (Architekten- und Ingenieurverein Hamburg e.V., Hamburgische Architektenkammer, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)- Landesverband Hamburg, Freundeskreis Planten un Blomen e.V., Botanischer Verein zu Hamburg e.V., Gesellschaft der Freunde des Botanischen Gartens, BUND, Denkmalrat Hamburg, Denkmalverein Hamburg, Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur – Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein, Gesellschaft zur Förderung der Gartenkultur e.V. – Zweig Hamburg) auf eine – sehr gut besuchte – Veranstaltung am 20. September 2017 im Museum für Hamburgische Geschichte organisiert. Auf der öffentlichen Veranstaltung wurden viele Befürchtungen und Forderungen geäußert. Kritik bezog sich vor allem auf die Erweiterungspläne der BLS, die auf der Veranstaltung von Herrn Michael Göring, ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, vorgestellt wurden.

Die BLS hat die früheren Gebäude des Botanischen Instituts bezogen, ein Erweiterungsbau wurde bereits vor Längerem fertiggestellt. Mit der nun geplanten Erweiterung sollen laut Senat Wohnraum für Studierende (100 Apartments, auch für Studierende anderer Hochschulen), Raum für weitere Lehrstühle sowie Seminarräume geschaffen werden (siehe Drs. 21/9922).

Auf der Veranstaltung am 20.September wurde darauf hingewiesen, dass Bauten in Planten un Blomen immer öffentliche Bauten waren. Spätestens mit der Wohnnutzung sei dieser Charakter nicht mehr gegeben.

Am 01. Oktober veröffentlichten mehrere Fachverbände und Vereine das nachfolgende

"Statement Wallringpark/Planten un Blomen

Wir fordern die Freie und Hansestadt Hamburg auf, das Gartendenkmal Wallringpark vor weiteren Verlusten zu schützen:

  • Es dürfen keine Eingriffe in den Park mehr zugelassen werden, die nicht denkmalgerecht sind.
  • Es dürfen innerhalb des Parks nur noch Bauten erhalten oder entwickelt werden, die dem Park dienen.
  • Das Gartendenkmal muss durch ein Parkpflegewerk gesichert undgestärkt werden.

Diese Forderungen sollen sobald wie möglich per Senatsbeschluss festgeschrieben werden. Die Beschädigung der Marke Planten un Blomen wäre auch eine Beschädigung der Marke Hamburg. Hamburg muss gerade als wachsender Stadt daran gelegen sein, diesen ökologischen, sozialen und kulturellen Freiraum als herausragende Qualität des Stadtbildes zu stärken!" (Vollständiger Wortlaut nachzulesen unter www.denkmalverein.de/gefaehrdet/gefaehrdet/statement-wallringpark-planten-un-blomen.)

In der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde ein Antrag (Drs. 21-3632 vom 12.10.2017) beschlossen, der den Senat unter anderem auffordert, Alternativen für die BLS-Erweiterung zu suchen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Mit dem Rückbau der Marseiller Straße wird die Chance genutzt, eine neue innerstädtische Erholungs- und Freifläche anzubieten, die die vorhandenen Parkteile stärker verbindet. Insgesamt wird Planten un Blomen sich damit um ca. 1,4 ha vergrößern. Eine von der ZEIT-Stiftung angestrebte Erweiterung der Bucerius Law School durch einen Neubau, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einer Teilfläche auf der verfüllten Marseiller Straße, soll unter Wahrung der in der Drucksache 21/9204 dargestellten Belange erfolgen, also insbesondere der Beachtung des freiraumplanerischen Gestaltungs- und Nutzungskonzepts, der Sicherstellung einer durchgehenden und nicht unterbrochenen Wegeführung für den Fuß- und Radverkehr sowie der Berücksichtigung des Denkmalschutzes der Gewächshäuser und des gesamten Parks. Um diese Anforderungen bestmöglich in Form einer hochwertigen und geeigneten Gestaltung umzusetzen, plant die ZEIT-Stiftung, einen Architektenwettbewerb auszuloben.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der ZEIT-Stiftung wie folgt:

1. Hat der Senat seit Juni 2017 mit Vertreter/-innen der BLS, ZEIT-Stiftung oder anderen Gespräche über die geplante Erweiterung der BLS geführt?

Wenn ja: wie viele Gespräche, mit wem und zu welchen Inhalten haben stattgefunden?

Über die Modalitäten, wie zukünftig die räumliche Nachbarschaft von Park und Hochschulgelände im Detail gestaltet wird, hat am 1. März 2017 ein Gespräch stattgefunden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der ZEIT-Stiftung, der Bucerius-Law-School, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, hier auch dem Oberbaudirektor, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Behörde für Kultur und Medien, des Planungsstabs der Senatskanzlei und dem Staatsrat der Behörde für Umwelt und Energie.

Am 11. Oktober 2017 hat ein weiteres Gespräch stattgefunden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der ZEIT-Stiftung, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und des Planungsstabs der Senatskanzlei.

Darüber hinaus finden laufend Gespräche auf verschiedenen Ebenen der behördlichen Fachressorts und mit der ZEIT-Stiftung statt, die nicht im Einzelnen dokumentiert und daher nicht rekonstruierbar sind.

2. Welche Alternativen zu den bisherigen Plänen der BLS kommen aus Sicht des Senats in Betracht?

a. Hält der Senat die bisher von der Universität Hamburg genutzten Gebäude an der Jungiusstraße, die bald leerstehen werden, für eine Nutzung durch die BLS geeignet? Herr Göring sagte auf der oben genannten Veranstaltung, eine Nutzung sei schwierig, aber machbar. Wenn der Senat das nicht so sieht, weshalb nicht?

b. Hält der Senat eine andere Nutzung der bisherigen circa 30 Parkplätze für möglich?

Wenn nein, weshalb nicht?

c. Hält der Senat die Unterbringung der Studierenden der BLS an einer anderen Stelle für machbar?

Wenn nein, weshalb nicht?

Als Alternativen zu den bisherigen Plänen für eine Erweiterung der BLS sind das UHH-Gelände an der Jungiusstraße und die ebenfalls an der Jungiusstraße gelegenen Parkplatzflächen der BLS betrachtet worden. Die Diskussion hierüber ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1.

3. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat um eine Prüfung gebeten, ob eine Reduzierung der avisierten 8.000 qm BGF möglich sei. Wie ist der Stand dieser Prüfung?

Die ZEIT-Stiftung geht nach eigenem Bekunden davon aus, dass die skizzierten 8.000 qm BGF nicht in Gänze erforderlich sind.

4. Der Senat spricht davon, dass die BLS den Denkmalschutz des gesamten Parks zu beachten habe. Welchen Stellenwert hat für den Senat der Denkmalschutz des Parks in Abwägung mit den Erweiterungsplänen der BLS?

Die Berücksichtigung des Denkmalschutzes von Parkanlage und umliegenden Gebäuden ist, wie bereits in der Vorbemerkung dargestellt, eine bindende Voraussetzung für jegliche Neubauplanung in diesem Bereich. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/9204.