SKA: Statusbericht zur Trinkwasserversorgung in Hamburg

Stephan Jersch

Eine Bedrohung von Hamburgs Trinkwasser durch Fracking ist "theoretisch" gegeben.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Drucksache 21/6292 | 18. Oktober 2016

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 10.10.16 und Antwort des Senats

Betr.: Statusbericht zur Trinkwasserversorgung in Hamburg

Trinkwasser für die Versorgung Hamburgs wird in Hamburg und in den angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein gewonnen, berichtet der Senat in seinem Statusbericht zur Trinkwasserversorgung in Hamburg (Drs. 21/5404). Dabei existieren mehrere Risiken für eine gesicherte Trinkwasserversorgung Hamburgs, darunter der Bohrlochbergbau zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl und Erdgas) sowie Erdwärme mit hydraulischem Aufbrechen des Untergrundes („Fracking“).

Bezüglich „Fracking“ erklärt der Senat (Kap. 4.4), gegenwärtig bestünden „keine bergrecht­liche Aufsuchungserlaubnisse mehr, dessen Gebiete in Einzugsgebiete von Trinkwassergewin­nungsanlagen hineinreichen.“ Weiterhin erklärt der Senat, dass zukünftig "nicht mehr mit Fracking-Vorhaben in den Einzugsgebieten der von Hamburg genutzten Trinkwassergewinnungsanlagen zu rechnen" sei.

Auf dem NIBIS-Kartenserver (http://nibis.lbeg.de/cardomap3/) des für Hamburg zuständigen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sind aktuell auf hamburgischen und auf niedersächsischem Gebiet diverse Erlaubnis- bzw. Bewilligungsfelder zur Aufsuchung bzw. Gewinnung von Kohlenwasserstoffen bzw. Erdwärme verzeichnet, die im Abgleich mit hydrologischen Geodaten eine Berührung oder eine zumindest teilweise Überlagerung der bergbaulichen Felder mit Wasserschutzgebieten aufweisen.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und von HAMBURG WASSER wie folgt:

1. Wo genau liegen die Trinkwassergewinnungsanlagen Hamburgs und deren Einzugsgebiete? Bitte eine Kartendarstellung beifügen.

Die Lage der aktuellen Gewinnungsanlagen (Brunnen) sowie der dazugehörigen Grundwassereinzugsgebiete ist in Anlage 1 dargestellt.

2. Welche Einzugsgebiete der von Hamburg genutzten Trinkwassergewin­nungsanlagen sind aktuell von Bergbauberechtigungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, Altverträge) zur Aufsuchung bzw. Gewinnung von Kohlenwasserstoffen bzw. Erdwärme berührt bzw. ganz oder teilweise überlagert? Bitte die Namen der betroffenen Einzugsgebiete mit den Namen der jeweiligen Erlaubnis-/Bewilligungsfelder bzw. Altverträge und den jeweiligen Rechteinhabern sowie der Laufzeit der Bergbauberechtigungen aufführen.

3. Bei welchen der unter 2. genannten Feldern ist „Fracking“ rechtsverbindlich ausgeschlossen?

Die durch bergrechtlich genehmigte Flächen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und Erdwärme berührten bzw. überlagerten Grundwassereinzugsgebiete von HAMBURG WASSER sind in Anlage 2 tabellarisch aufgeführt. Lediglich bei den in den Zeilen 12, 13 und 14 der Tabelle aufgeführten Aufsuchungsgebieten kommt die Erschließung unkonventioneller Lagerstätten seitens des Genehmigungsinhabers theoretisch in Betracht.

Mit Wirkung zum 11. Februar 2017 werden Fracking-Maßnahmen generell als erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingestuft. Damit stehen die entsprechenden Tätigkeiten unter dem wasserrechtlichen Erlaubnisvorbehalt. Darüber hinaus sieht das WHG mit der Änderung vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972 (Nr. 40)) vor, dass eine diesbezügliche wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 13 a Absatz 1 zu versagen ist, wenn Fracking-Maßnahmen in oder unterhalb eines festgesetzten Wasserschutzgebietes bzw. einem Einzugsgebiet einer Wasserentnahmestelle für die öffentliche Wasserversorgung vorgesehen sind.

4. Wie erklärt der Senat diese Angabe im Statusbericht: „Gegenwärtig bestehen zudem keine bergrechtliche Aufsuchungserlaubnisse mehr, dessen Gebiete in Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen hineinreichen.“?

Die zitierte Aussage bezieht sich auf die Einzugsgebiete innerhalb Hamburgs.

5. Wird der Statusbericht zur Trinkwasserversorgung entsprechend an die aktuellen Tatbestände angepasst?

Der Senat behält sich eine Fortschreibung des Statusberichts vor, sofern sich wesentliche Grundlagen zur Trinkwasserversorgungssicherheit gegenüber dem jetzigen Sachstand geändert haben sollten.

6. Wer sind die Anteilseigner der 'Geothermie Wilhelmsburg GmbH', Inhaberin der Aufsuchungserlaubnis für das Erlaubnisfeld 'Hamburg-Wilhelmsburg'?

Die Anteile an der Geothermie Wilhelmsburg GmbH befinden sich zu 51 % bei HAMBURG ENERGIE und zu 49 % bei einer privatrechtlichen GmbH.

7. Gab bzw. gibt es seit dem Auslaufen der Aufsuchungserlaubnis 'Vierlande' am 31.12.2015 einen bzw. mehrere Anträge auf neue bzw. verlängerte bergrechtliche Erlaubnisse oder Bewilligungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen, bei der bzw. denen Trinkwassergewinnungsanlagen Hamburgs und/oder deren Einzugsgebiete berührt oder überlagert werden?

Laut Auskunft des LBEG liegen keine Anträge auf neue bergrechtliche Erlaubnisse oder Bewilligungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen für das Stadtgebiet von Hamburg vor.

     a) Wenn ja: Welches Feld bzw. welche Felder wurden beantragt und welche Trinkwasseranlagen/-einzugsgebiete sind davon betroffen?

     b) Wer hat diesen Antrag/diese Anträge wann gestellt?

Entfällt.

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