SKA: Will der Senat die Planung des Ersatzes für das Heizkraftwerk Wedel Vattenfall überlassen?

Stephan Jersch

Was steckt hinter der auffälligen Übereinstimmung der Umweltbehörde und Vattenfall im Hinblick auf die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21 . Wahlperiode

Drucksache 21/6098 | 30.09.16

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 19.09.16 und Antwort des Senats

Betr.:
Will der Senat die Planung des Ersatzes für das Heizkraftwerk Wedel Vattenfall überlassen?

Bei der Sitzung des Energienetzbeirats am 1.9.2016 wurden von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) sechs Szenarien für den Ersatz des Heizkraftwerks (HKW) Wedel vorgestellt. Beim Ersatz des HKW Wedel ist der Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze in Hamburg zu beachten. Dieser fordert als Zielsetzung den Einsatz erneuerbarer Energien.

Beim aufwendigen „Gutachtenprozess Wedel“, der im Dezember 2015 seinen Abschluss fand, landete nach der Beurteilung durch das Beratungsunternehmen BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH ein Ersatz des HKW Wedel mit Fernwärme vom Vattenfall-Kraftwerk Moorburg weit abgeschlagen auf dem letzten Platz.

Dennoch befinden sich unter den sechs Szenarien, die die BUE nun genauer bewerten lassen will, drei, bei denen Fernwärme aus dem Vattenfall-Kraftwerk Moorburg eingesetzt werden soll. Diese Tatsache wurde allerdings weitgehend dadurch verschleiert, dass fast ausschließlich von Fernwärme aus der Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm (MVR) gesprochen wird.

Die Präsentation des „Vattenfall Szenarios“ am 1.9.2016 zeigte jedoch, dass von Moorburg aus sowohl eine neue Dampfleitung als auch eine neue Fernwärmeleitung zur MVR errichtet werden soll. Weiter soll von der MVR aus eine neue lange Fernwärmeleitung nach Bahrenfeld gebaut werden. Die MVR produziert gegenwärtig fast ausschließlich Dampf für das Industriegebiet Neuhof. Mit der Dampfleitung aus Moorburg zur MVR soll offensichtlich in Zukunft das Industriegebiet Neuhof mit Kohle-Fernwärme versorgt werden, während die Wärme der MVR in das westliche Netz der Vattenfall Wärme Hamburg (VWH) „umgeleitet“ werden soll. Zusammen mit direkt aus Moorburg gelieferter Fernwärme würden so etwa zwei Drittel der Wedelersatzwärme faktisch vom Kraftwerk Moorburg kommen, ein weiteres Drittel käme aus neuen Erdgas-KWK-Anlagen.

In der CO2-Verursacherbilanz Hamburgs würde sich beim „Vattenfall Szenario“ gegenüber der bisherigen Fernwärme-Versorgung durch das Steinkohle-HKW in Wedel fast nichts ändern (Basisgutachten des arrhenius-Instituts, 2010). Während die BUE diesem „Vattenfall Szenario“ einen „Anteil grüner Wärme“ bescheinigt, ist der Anteil „grüner Wärme“ gleich null. Die biogene Hälfte der von der MVR schon jetzt produzierten Fernwärme aus Müll würde lediglich umetikettiert werden. Bei zwei weiteren Varianten des „Vattenfall Szenarios“ wird ähnlich verfahren.

Die Beurteilung der industriellen Abwärme von Aurubis durch BET im Gutachtenprozess Wedel war in jeder Hinsicht positiv. Sie ist besonders umweltfreundlich und besonders preisgünstig, wenn sie ganzjährig eingesetzt wird. Sie kann schneller zur Verfügung gestellt werden als Fernwärme von alternativen neuen Versorgungsanlagen. Sie bietet langfristige Planungssicherheit. Lokale industrielle Arbeitsplätze werden gesichert.

Dazu kommt, dass von enercity ohnehin eine Fernwärmeleitung von Aurubis bis zur Zweibrückenstraße gebaut werden soll, sodass bis zu möglichen Anschlusspunkten an das VWH-Netz nur noch zwei Kilometer fehlen.

Die Förderbedingungen durch den Bund sind laut Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) zurzeit besonders günstig, da mit dem raschen Einsatz der gesamten Aurubis-Abwärme ein Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele 2020 geleistet werden könnte.

Beim Einsatz der verfügbaren Aurubis-Abwärme bei der Ersatzlösung Wedel könnte in Verbindung mit den Planungen der SRH im Stellinger Moor ein Anteil von echter „grüner Wärme“ von etwa 60 Prozent erreicht werden. Die Nutzung der Aurubis-Abwärme bei der Ersatzlösung Wedel wäre darüber hinaus auch ein Beitrag zur Kostenbegrenzung der Fernwärme im VWH-Netz.

Trotz all dieser Vorteile wurde die Aurubis-Abwärme am 1.9.2016 in den sechs Szenarien der BUE überhaupt nicht eingesetzt. Bei der Sitzung des Energienetzbeirats am 30.6.2016 sollten noch 18 Prozent der Wedelersatz-Wärme von Aurubis kommen.

Vattenfall gibt als Begründung für die Ablehnung des Einsatzes der Aurubis-Abwärme bei der Ersatzlösung Wedel an, die Nutzung dieser Abwärme im westlichen Teil des Fernwärmenetzes würde wegen hydraulischer Restriktionen eine höhere dreistellige Millioneninvestition erfordern. Als Anschlusspunkt nennt Vattenfall die Spaldingstraße mit einer Trasse, die nach Meinung von unabhängigen Experten wesentlich teurer wäre als die Alternativen zur HafenCity oder nach Tiefstack. Vattenfalls Aussagen zu hydraulischen Restriktionen werden von Mitgliedern des Energienetzbeirats stark angezweifelt.

Dass Vattenfall die Nutzung der Aurubis-Abwärme bei der Ersatzlösung Wedel ablehnt, ist nachvollziehbar, da in einem Szenario mit der Aurubis-Abwärme eine Nutzung von Fernwärme aus Moorburg hoffnungslos unwirtschaftlich wäre. Außerdem wären sommerliche Lieferungen von fossiler Fernwärme vom HKW Tiefstack und vom GuD Tiefstack ins westliche Fernwärmenetz, die gegenwärtig offenbar ganz ohne Netzrestriktionen erfolgen können, nicht mehr notwendig.

Die BUE hat mitgeteilt, Aurubis-Abwärme könne nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zur jetzt anstehenden Ersatzlösung für das alte Kohlekraftwerk in Wedel beitragen (Drs. 21/5864). Von Senator Kerstan wurde mehrfach erklärt, dass stattdessen ein späterer Einsatz beim künftigen Ersatz des HKW Tiefstack oder in neuen für die Fernwärme zu erschließenden Stadtvierteln wie Rothenburgsort oder dem Billegebiet vorgesehen werde.

Zur Frage einer Verwendung der Aurubis-Abwärme in einzelnen Stadtvierteln hat BET bei der Abschlussveranstaltung zum „Gutachtenprozess Wedel“ am 7.12.2015 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „60 MW Grundlastleistung grundsätzlich nicht in einem kleinräumigen Fernwärmenetz sinnvoll genutzt werden“ können. Im östlichen VHW-Netzteil würde sie schon heute in den vier sommerlichen Monaten auf Fernwärme aus der Müll- und Altholzverwertung Borsigstraße treffen, die bei einer bevorstehenden besseren Verwertung der Altholzverbrennung ohnehin schwer unterzubringen ist. Das wird auch in zehn oder 15 Jahren der Fall sein.

Die BUE lässt sich bisher offenbar von den Angaben von Vattenfall zu Netzrestriktionen leiten (Drs. 21/5864, Antwort auf Frage 2.). Sie hat diese Angaben von Vattenfall bisher nicht durch unabhängige Gutachter überprüfen lassen. Das ist mindestens aus drei Gründen erstaunlich: Die früheren Auseinandersetzungen um die Standorte Wedel und Stellinger Moor haben gezeigt, dass Vattenfall konsequent seine eigenen Partialinteressen verfolgt und nicht die der Stadt Hamburg. Während die HGV ein Plausibilitätsgutachten zu den von Vattenfall beim HKW Wedel vorgesehenen Ertüchtigungsmaßnahmen einholte, hat die BUE bisher bei der Aurubis-Abwärme hierauf verzichtet.

Ich frage den Senat:

Wie bereits in Drs. 21/5864 ausgeführt, begrüßt der Senat das Angebot von Aurubis, industrielle Abwärme aus der Kupferhütte für die Wärmeversorgung zur Verfügung zu stellen und verfolgt dieses mit großem Interesse. Vor dem Hintergrund, dass Abwärme grundsätzlich den erneuerbaren Energien gleichgestellt ist, kann sie zu einer ökologischen Verbesserung insbesondere der leitungsgebundenen Wärmeversorgung führen. Ob sie zukünftig einen Beitrag für die Wärmeversorgung der östlichen Hafen-City leisten und darüber hinaus ein Baustein im Gesamtsystem Fernwärme der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH sein kann, wird derzeit geprüft.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von
Auskünften der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) wie folgt.

1. Entspricht die von der MVR gegenwärtig in das Industriegebiet Neuhof gelieferte Menge an Dampf nach ihrem energetischen Gehalt im Wesentlichen der im „Vattenfall-Szenario“ aus der MVR vorgesehenen Wärmelieferung ins westliche VWH-Netz von 520 GWh pro Jahr?

Die im Energienetzbeirat am 1. September dargestellten Szenarien stellen einen allgemeinen Zwischenstand der Überlegungen zum Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel auf Grundlage der vorliegenden Informationslage dar. Die Bearbeitung ist nicht abgeschlossen. Änderungen können sich im weiteren Prozess jederzeit ergeben.

In einem von der Firma Vattenfall vorgestellten Szenario richtet sich die Wärmelieferung aus der MVR nach dem jeweiligen Wärmebedarf im Fernwärmenetz. Die verbleibende Wärmemenge wird weiterhin als Dampf in das Industriegebiet Neuhof geliefert.

2. Soll im „Vattenfall-Szenario“ die gegenwärtige Lieferung von Dampf nach Neuhof durch Dampf aus dem Kraftwerk Moorburg ersetzt werden?

Der Zwischenstand der Überlegungen von Vattenfall sieht die Teilversorgung der Industriekunden in Neuhof aus dem Kraftwerk Moorburg vor. Dies betrifft im Wesentlichen die kalte Jahreszeit.

3. Würden sich durch das „Vattenfall-Szenario“ in der CO2-Verursacherbilanz Hamburgs eine nennenswerte Verminderung des CO2-Ausstoßes und eine Erhöhung der „grünen Wärme“ ergeben?

Alle im Energienetzbeirat am 1. September dargestellten Szenarien ergeben gegenüber der derzeitigen Versorgung aus dem Heizkraftwerk Wedel eine nennenswerte Verminderung des CO2-Ausstoßes und bis auf das Referenzszenario auch eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

4. Bleibt die BUE bei ihrer Bewertung des „Vattenfall-Szenarios“ mit einem „Anteil grüner Wärme“ von 23 Prozent?

Im Vattenfall-Szenario sind auch die Überlegungen zum Standort Stellinger Moor und der MVR enthalten, die anteilig als grüne Wärme zu werten sind.

5. Hält der Senat Szenarien wie das „Vattenfall-Szenario“ für die Ersatzlösung Wedel für vereinbar mit den Forderungen des Netze-Volksentscheids (Ziel erneuerbare Energien)?

Wenn ja: mit welcher Begründung? (Bitte ausführlich darstellen.)

6. Hält der Senat Szenarien wie das „Vattenfall-Szenario“ für die Ersatzlösung Wedel für vereinbar mit dem Klimaschutzziel Hamburgs für das Jahr 2030 (50 Prozent CO2-Reduzierung gegenüber 1990)?

Wenn ja: mit welcher Begründung? (Bitte ausführlich darstellen.)

Eine endgültige Bewertung des von Vattenfall vorgelegten Szenarios haben die zuständigen Behörden noch nicht vorgenommen.

7. Im BET-Gutachten wurden für die „Moorburg-Trasse“ Investitionskosten von 250 Millionen Euro angesetzt. Welche Investitionskosten schätzt der Senat für das umfangreichere neue Fernwärmeleitungssystem des „Vattenfall-Szenarios“ von Moorburg bis Bahrenfeld, eine Art „Moorburg-Trasse 2.0“?

Die der zuständigen Behörde vorliegenden Kostenschätzungen liegen zwischen 60 und 160 Millionen Euro.

8. Gegen die „Moorburg-Trasse“ entstand ein so heftiger politischer Widerstand Hamburger Bürgerinnen und Bürger, dass schließlich auf sie verzichtet werden musste. Wie beurteilt der Senat die Gefahr mangelnder Akzeptanz für die zu den „Vattenfall-Szenarien“ gehörenden Trassenplanungen, die letztlich auch ein großes Risiko für einen rechtzeitigen Ersatz des HKW Wedel bilden würde?

Siehe Antwort zu 5. und 6.

9. Ist dem Senat bekannt, dass Aurubis die vollständige Abwärme mit einer Leistung von etwa 60 MW bis spätestens zum Frühjahr 2021 liefern könnte, möglicherweise je nach den Erfahrungen mit der ersten Umbaphase sogar schon im Herbst 2019?

Ja. Der zuständigen Behörde liegen Informationen vor, dass eine vollständige Auskoppelung bis Mitte 2021 möglich ist.

10. enercity und Aurubis benötigen zum Bau des Fernwärmeleitungsstücks von Aurubis bis zur Zweibrückenstraße eine Genehmigung der Hamburger Behörden bis zum Oktober 2016. Wird diese Genehmigung rechtzeitig erteilt werden beziehungsweise wann ist sie erteilt worden?

11. Bis wann ist gegebenenfalls mit einer entsprechenden Genehmigung zu rechnen?

Der zuständigen Behörde liegen derzeit noch keine Anträge für die Errichtung einer Fernwärmeleitung Aurubis bis zur Zweibrückenstraße vor.

12. Ist dem Senat bekannt, dass der Bund einen möglichst baldigen vollständigen Einsatz der Aurubis-Abwärme als Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutz-Ziele wünscht? Steht der Senat im Informationsaustausch in dieser Angelegenheit mit den entsprechenden Institutionen des Bundes?

Wenn ja: mit welchen?

Auf Initiative der Aurubis AG wurde der Einsatz von Aurubis-Abwärme für die Versorgung der östlichen HafenCity in die Projektliste „Leuchttürme der Abwärme“ der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) aufgenommen.

Es hat unter Beteiligung der zuständigen Behörde ein Gespräch zu Fördermöglichkeiten des Bundes mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der dena gegeben.

13. Mit welchen Fördergeldern für den Umbau bei Aurubis zur Bereitstellung von Abwärme mit einer Temperatur von etwa 100°C und für neue Fernwärmeleitungen zum Anschluss an das Netz der VWH ist gegenwärtig zu rechnen? (Bitte die Quellen und Beiträge einzeln beschreiben.)

Der zuständigen Behörde liegen zurzeit keine Förderanträge für den Umbau und die Errichtung einer Fernwärmeleitung vor.

14. Bei der Abschlussveranstaltung zum „Gutachtenprozess Wedel“ am 7.12.2015 äußerte Senator Kerstan laut Protokoll: „Der Stadt sei es wichtig, die von Vattenfall vorgelegten Szenarien fundiert zu prüfen. BET wird die Netzdaten fachlich prüfen ...“. Hat BET daraufhin die Angaben von Vattenfall zur Nichtverwendbarkeit der Abwärme von Aurubis im westlichen Netz fachlich geprüft?

Wenn ja: mit welchen Resultaten? (Bitte ausführlich darstellen.)

Siehe Drs. 21/5758.

15. Bei der gleichen Veranstaltung erklärte Senator Kerstan laut Protokoll, „außerdem werde es eine weitere Expertise zum Thema „Technische Integration erneuerbarer Energien in das Fernwärmesystem“ geben.“ Wurden oder werden im Rahmen dieser Expertise die Angaben von Vat-
tenfall zur Nichtverwendbarkeit der Abwärme vom Aurubis beim Wedelersatz fachlich geprüft?

Wenn ja: mit welchen Resultaten? (Bitte ausführlich darstellen.)

Nein. Die Expertise „Erneuerbare Energien im Fernwärmenetz“ beinhaltet keine fachliche Prüfung der Einsatzmöglichkeiten für die Abwärme von Aurubis beim Wedelersatz.

16. Welche anderen unabhängigen Überprüfungen der von Vattenfall behaupteten angeblichen Netzrestriktionen für die Verwendung der Abwärme von Aurubis beim Wedelersatz wurden vorgenommen und durch wen?

Keine.

17. Bei der gleichen Veranstaltung wurde berichtet, die VWH habe zugesagt, umfassende Informationen und Daten zum Fernwärmenetz zu liefern. Welche Untersuchungen wurden in welchen Zeiträumen seither durchgeführt, für die Vattenfall die Daten zum Fernwärmenetz zur Verfügung stellte?

Siehe Drs. 21/5758.

18. Welche Gründe sprechen, abgesehen von angeblichen hydraulischen Netzrestriktionen, aus Sicht des Senats gegen eine Weiterführung der Fernwärmeleitung von der Zweibrückenstraße zum Heizwerk HafenCity, dem ursprünglich im Gutachtenprozess Wedel vorgeschlagenen Anbindungspunkt, von dem aus eine Hauptleitung in den Mittelteil des VWH-Netzes führt?

Laut VWH müsse, abgesehen von den hydraulischen Netzrestriktionen, die Abwärme der Aurubis für das VWH-System aufbereitet werden. Die fluktuierende Abwärme müsse auf eine gleitende Vorlauftemperatur von 90 bis 130 Grad Celsius angehoben werden. Am Standort HafenCity könnte dies ausschließlich mit Erdgas realisiert werden. Dieser Standort wäre dann kontinuierlich (ganzjährig) im Zwangseinsatz. Energiewirtschaftlich und aus Sicht der Versorgungssicherheit sei diese Variante nicht sinnvoll.

19. Welche Gründe sprechen, abgesehen von angeblichen hydraulischen Netzrestriktionen, aus Sicht des Senats gegen eine Weiterführung der Fernwärmeleitung von der Zweibrückenstraße zum Energiestandort Tiefstack?

Die Einbindung der Abwärme am Energiestandort Tiefstack wäre laut VWH technisch komplex. Darüber hinaus würde die Wärme von Tiefstack ohnehin über den Knotenpunkt „Spaldingstraße“ wieder zurück Richtung Innenstadt transportiert werden müssen. Der Standort biete außerdem heute schon mehr Wärmeerzeugungsleistung, als er in das Netz abführen könne.

20. Welche anderen Gründe als angebliche Netzrestriktionen sprechen aus der Sicht des Senats gegen eine Verwendung der Aurubis-Fernwärme im Rahmen der Ersatzlösung Wedel?

Siehe Drs. 21/5864.

Unter den gegebenen Bedingungen kann die Abwärme der Aurubis aus Sicht der zuständigen Behörde eine für die Wärmeversorgung im Hamburger Osten wichtige Rolle spielen.

21. Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats für eine Anbindung der Fernwärmeleitung von der Zweibrückenstraße an die Spaldingstraße, bei welcher nach Angaben von Vattenfall bei der zweiten Sitzung des Energienetzbeirats ein Düker eingesetzt werden müsste?

Laut VWH bietet die Anbindung der Abwärme von Aurubis an den Knotenpunkt „Spaldingstraße“ den Vorteil, dass die Aufbereitung der Abwärme mit Dampf aus den Erzeugern HKW-Tiefstack, GuD-Tiefstack, MVB Linie 1 – 3 und AVG erfolgen könnte. Dies biete insgesamt das beste Optimierungspotenzial.

Nach Angaben der VWH ist der Einsatz eines Dükers nicht erforderlich.

22. Nach einem bei der zweiten Sitzung des Energienetzbeirats präsentierten Zeitplan sah die BUE eine Entscheidung über die Ersatzlösung für das HKW Wedel für Anfang Dezember 2016 vor. Welcher Entscheidungstermin wird gegenwärtig geplant?

Ein endgültiger Entscheidungstermin und Details zum Entscheidungsprozess für die Ersatzlösung Wedel sind über den Konsortialvertrag Wärme hinausgehend zwischen den Gesellschaftern nicht vereinbart worden.

23. Den am 1.9.2016 aus den Reihen der Beiratsmitglieder kommenden Vorschlag an die BUE, ein unabhängiges Gutachten zu den angeblichen Netzrestriktionen einzuholen, beantwortete Senator Kerstan mit dem Gegenvorschlag, der Beirat könne dies ja selbst mit den Finanzmitteln tun, die ihm zur Verfügung stehen.

    a. Würden in diesem Fall die technischen Daten des VWH-Fernwärmenetzes in ähnlicher Art und Weise zur Verfügung gestellt werden, wie wenn die BUE selbst Auftraggeberin wäre?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

    b. Kann unter Einhaltung der notwendigen Regularien zur Beauftragung eines externen Gutachtens ein vom Beirat in Auftrag gegebenes unabhängiges Gutachten noch vor dem geplanten endgültigen Entscheidungstermin für die Ersatzlösung Wedel fertiggestellt werden und außerdem im Entscheidungsprozess durch den Senat noch Berücksichtigung finden?

Grundsätzlich ist der zeitliche Ablauf bei öffentlichen Vergaben vom zu wählenden Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen und den Wertgrenzen abhängig.

Im Übrigen siehe Antwort zu 22.

       Wenn ja: bei welchem zeitlichen Ablauf?

       Wenn nein: aufgrund von welchem zeitlichen Ablauf?

Entfällt.