Antrag: Keine Ein-Euro-Jobber/-innen bei der Stadt Hamburg und deren städtischen Betrieben als Reinigungskräfte am Nobistor

Stephan Jersch

Die Räumung am 9. Juni 2016 von Obdachlosen am Nobistor durch das Ordnungsamt Altona und durch die Polizei sorgte medial und in der Bevölkerung für Aufsehen. Kritik kam unter anderem vom Hamburger Caritasverband, der das Vorgehen von Bezirksamt und Polizei stark verurteilte.

 

Wie nun bekannt wurde, plant das Bezirksamt Altona die Einführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) als regelmäßige „Park-Patrouille“ und für zusätzliche Reinigungsarbeiten im Park an der Königstraße.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/5079 | 29.06.16

Antrag
der Abgeordneten Inge Hannemann, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Christiane Schneider, Cansu Özdemir, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

Betr.:
Keine Ein-Euro-Jobber/-innen bei der Stadt Hamburg und deren städtischen Betrieben als Reinigungskräfte am Nobistor

Die Räumung am 9. Juni 2016 von Obdachlosen am Nobistor durch das Ordnungsamt Altona und durch die Polizei sorgte medial und in der Bevölkerung für Aufsehen. Kritik kam unter anderem vom Hamburger Caritasverband, der das Vorgehen von Bezirksamt und Polizei stark verurteilte.

Wie nun bekannt wurde, plant das Bezirksamt Altona die Einführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) als regelmäßige „Park-Patrouille“ und für zusätzliche Reinigungsarbeiten im Park an der Königstraße. In einer Aussage gegenüber Hinz & Kunzt vom 24. Juni 2016 bestätigte ein Sprecher des Bezirksamts Altona, dass es dazu bereits Verhandlungen mit Beschäftigungsträgern gebe.

Als eine der größten Arbeitgeber/-innen kommt der Stadt Hamburg nicht nur ein politischer Auftrag, sondern ebenso eine Vorbildfunktion gegenüber anderen Arbeitgebern/-innen zu. Dieses ist nicht nur aus arbeitsmarktpolitischer Sicht zu berücksichtigen, sondern auch aus dem sozialen Auftrag, Obdachlose menschenwürdig zu behandeln und unterzubringen. Insofern kann es nicht angehen, dass die Stadt Hamburg in ihren Bezirken Menschen zu Armutslöhnen beschäftigt, während sie dies bei anderen Unternehmen kritisiert und gleichzeitig in ihren Behörden einen strikten Personalabbau durchführt. So gibt der Senat in der Drs. 21/4936 zu, dass die Stadtreinigung Hamburg (SRH) Personen in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II beschäftige, um die Sauberkeit der Stadt zu verbessern. Gleichzeitig reduzierte sich der Personalbestand beim Bezirk Altona in den Abteilungen „Stadtgrün“ und beim Bauhof in den letzten drei Jahren um rund 14 Prozent.

Zugleich kommt der Stadt Hamburg eine besondere Schutzfunktion gegenüber den bei ihr beschäftigten und lebenden Menschen zu. Diese wahrzunehmen, bedeutet zum einen, den Ein-Euro-Jobbern/-innen eine sichere Zukunftsperspektive zu bieten. Das ist jedoch nur mit gesicherten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen möglich. Zum anderen bedeutet es, schutzbedürftigen Menschen – hier Obdachlosen – eine menschenwürdige Alternative und Unterbringung zu bieten. Der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern/-innen verhindert auf diese Weise die Schaffung und Erhaltung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmöglichkeiten und birgt gleichzeitig die Gefahr einer Eskalation vor Ort. Es darf nicht die Aufgabe von Ein-Euro-Jobbern/-innen sein, wohnungslose Menschen zu vertreiben und parallel kommunale Tätigkeiten im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit auszuführen.

Ein-Euro-Job bedeutet: Arbeiten ohne Arbeitsvertrag und arbeitsrechtlichen Schutz. Bürger-/-innenrechte, Würde, Respekt und die Grundwerte unseres Grundgesetzes gelten für alle – unabhängig von ihrer Nationalität.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

  1. keine Ein-Euro-Jobs als „Park-Patrouille“ und Parkreinigung am Nobistor und im Park an der Königstraße durch das Bezirksamt Altona oder durch die Stadt Hamburg und ihre städtischen Eigenbetrieben zuzulassen.
  2. zukünftig bei der Stadt Hamburg und in den städtischen Eigenbetrieben keine EinEuro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) zu schaffen.
  3. die bestehenden Ein-Euro-Jobs bei der Stadt Hamburg und ihren sämtlichen städtischen Eigenbetrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Die Eingruppierung dieser Stellen erfolgt anschließend nachdem TV-AHV oder dem gültigen TV-L.