Atomtransporte durch Hamburg (XVII)

Stephan Jersch

Weil Hamburg unverändert Drehkreuz für atomare "Güter" ist und die Situation sich entgegen anderslautender Absichtsbekundungen nicht bessert: Zum 17. Mal fragt Die LINKE Hamburgs Regierung nach Atomtransporten durch Hamburgs Hafen und über Hamburgs Straßen.

12. Juli 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 04.07.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/17740 -


Betr.: Atomtransporte durch Hamburg (XVII)

2019 sind lt. Senatsauskünften bisher mehr als 25 Kernbrennstofftransporte nachweisbar durch unsere Stadt gegangen, also zumindest nicht viel weniger als in den Vergleichszeiträumen der beiden Jahre zuvor. Und das trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke vor Jahren und der Verkündung des freiwilligen Verzichts auf den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen durch die letzten dabei tätigen Unternehmen am 2. April.

Diese Zahl zeigt immer noch: Hamburgs Hafen ist nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vgl. Bürgerschafts-Drucksache 20/11317) also weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft, u.a. zur Versorgung von AKW.

Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden weiterhin umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert, statistisch mehrfach pro Woche.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind; aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten und zu der Umweltbehörde vorliegenden gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt in der Mitte April beantworteten Drs. 21/16768, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen öffentlich verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum nunmehr 35. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Wir fragen also den Senat,

bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 05.04.2019 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:
(Bitte die Tabellen in den Anlagen 1 und 2  zur Drs. 21/16768 für alle Transporte entsprechend fortführen.)

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HHLA Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) wie folgt:

 

1. Wann erfolgten Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen (bitte Datum des Eingangs bzw. Ausgangs soweit vorhanden)?

2. Um welche beförderten Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei jeweils?

3. In welchem Umfang und welcher Menge sind Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?

4. Wie hoch war die jeweilige Aktivität der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe (bitte Angabe im passenden Maß)?

5. Wie wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils klassifiziert?

6. Welche Art von Behältern wurde zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben)?

7. Welche Beförderungsmittel (z.B. Schiff, Bahn oder Lkw) wurden zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet?

8. Wo wurden die Kernbrennstoffe jeweils umgeladen?

9. Wie lange wurden die Kernbrennstoffe jeweils gelagert?

10. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und welcher der Abgangshafen bei sonstigen radioaktiven Stoffen?

11. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und welcher (bei sonstigen radioaktiven Stoffe) der Zielhafen?

Zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 5. April 2019 bis zum 5. Juli 2019 siehe Anlage 1, zur Legende siehe Anlage 5.

Daten über die im Gefahrgut-Informations-System der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 5. April 2019 bis zum 5. Juli 2019 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst

 

12. In der Drs. 20/13644 führt der Senat aus, Umschlag von mit Luftfracht transportierten Kernbrennstoffen habe es in Hamburg seit vielen Jahren nicht gegeben. Über den Transport von sonstigen radioaktiven Stoffen per Luftfracht lägen dem Senat keine Informationen vor, da die Zuständigkeit für die Aufsicht für diesen Transportweg beim Luftfahrtbundesamt liegt.
In  der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt.

Zuletzt in der Drs. 21/16768 gab der Senat Anfang April Überblick über Mängel bei der Kontrolle von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang u.a. mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 für Schiffe und LKW.

a. Sind dem Senat für die Zeit danach solche bekannt? Wenn ja, bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart u.a. wie in Anlage 3 zur Drs. 21/16768 aufführen.

b. Sind dem Senat über diese hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt geworden? Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.

Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 5. April 2019 bis zum 5. Juli 2019 sind in der Anlage 3 zusammengestellt.

In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 215 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 214 Kontrollen ohne Beanstandungen, bei einer Kontrolle im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff wurde ein formaler Mangel festgestellt. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und dem Schienenverkehr wurde kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg festgestellt.

 

Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:

13. Hat es seit Mitte Januar bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben? Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.

Nein.

 

14. Wie viele und welche gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe liegen der Umweltbehörde derzeit vor?
Bitte auflisten mit Genehmigungsnummer, Beginn und Ende der Genehmigungsdauer, maximal zulässige Transportzahl und Menge (in Kilogramm oder Tonnen), Absender und Empfänger, Transportmittel und Art des Stoffes sowie der Behälterbezeichnung.

In der Anlage 4 (zur Legende siehe Anlage 5) sind die zum Zeitpunkt dieser Anfrage der zuständigen Behörde vorliegenden Genehmigungen für Kernbrennstofftransporte aufgelistet. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Auf die vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit regelmäßig aktualisierte Liste aller gültigen Transportgenehmigungen wird verwiesen.     https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.html).

 

15. Hat der Senat als Vertreter des Anteilseigners FHH oder haben andere Anteilseigner nach Wissen des Senates auf der vor kurzem stattgefundenen jährlichen Hauptversammlung der HHLA den Vorstand befragt, wie lange ggf. noch die Altverträge der HHLA mit welchen Atomtransporteuren (Reedereien wie u.a. "Godby Shipping AB") laufen?

a. Hat der Senat dies ggf. auf anderen Wegen mittlerweile doch erfahren, geht es doch um ein wichtiges Ziel des rot-grünen Koalitionsvertrages von 2015?

16. Trifft es zu, das bis maximal 2021 noch Verträge zum Umschlag von Kernbrennstoffen zwischen Hamburger Umschlagunternehmen und Reedereien/Transporteuren laufen?

Nach Auskunft der HHLA bestehen unter den existierenden Verträgen keine Verpflichtungen mehr zum Umschlag von Kernbrennstoffen.

Auf der Hauptversammlung der HHLA wurde auch der Umschlag von Kernbrennstoffen thematisiert. Der Vorstand hat hierzu ausgeführt, dass die HHLA sich an ihre Selbstverpflichtung, keine Kernbrennstoffe mehr in Hamburg umzuschlagen, gebunden fühlt. Weitere Nachfragen hierzu gab es nicht.

Zu den vertraglichen Regelungen anderer Hafenunternehmen liegen keine Erkenntnisse vor.

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