Ein Unternehmen der Stadt: Die AHS GmbH - Erst Kurzarbeit, jetzt Austritt aus dem Arbeitgeberverband

Stephan Jersch

Für die Beschäftigten der AHS Hamburg Aviation Handling Services GmbH sind es derzeit schwierige Zeiten. In der Folge des fast völlig zum Erliegen gekommenen Luftverkehrs wurde die Belegschaft noch im März, rückwirkend zum 1. März bis zum Jahresende in die Kurzarbeit geschickt. Nur für den März wurde eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vereinbart. Trotz millionenschwerer Gewinne in den letzten Jahren hätte, laut Finanzbehörde, schon eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf nur 80 Prozent, die Insolvenz des Unternehmens bedeutet. Jetzt tritt die AHS aus dem Arbeitgeberverband aus!

Die AHS Station Hamburg ist Bestandteil eines Firmengeflechts, das den Bodenbetrieb an Flughäfen sicherstellt. Von der Abfertigung der Passagiere, über den Ticketverkauf und die Gepäckermittlung bis hin zur Abfertigung auf dem Flughafenvorfeld werden Arbeiten an Flughäfen übernommen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AHS Hamburg sind, obwohl sie zentrale Aufgaben für den Luftverkehr in Hamburg leisten, schlecht bezahlt. Der vom Hamburger Senat proklamierte Landesmindestlohn von 12 Euro liegt 1,31 Euro über dem Einstiegsgehalt bei der AHS. Kurzarbeit bedeutet den Wegfall von 40 Prozent des Einkommens, da die AHS Hamburg sich offiziell außer Stande sieht, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. In der Konsequenz führt das zu Existenznöten der Beschäftigten und ihrer Familien.

Angesichts der Gewinne der letzten Jahre ist es schon fast höhnisch, dass die AHS den Beschäftigten nachträglich eine Kurzarbeitergeldaufstockung auf 80 Prozent zahlen will, wenn im Jahr nach der Kurzarbeit Gewinne erzielt werden – dafür dürfen aber nicht mehr als 30 Prozent dieser Gewinne eingesetzt werden.

Unverständlich ist dieses Sparen auf Kosten der Existenz der Beschäftigten der AHS, wenn man sieht, dass diese zu 49 Prozent der Flughafengesellschaft Hamburg gehört, die wiederum zu 51 Prozent zur Stadt Hamburg zählt. Die restlichen 51 Prozent an der AHS Station Hamburg gehören der AHS Muttergesellschaft mit Sitz in Hamburg, an der der Flughafen mit 27,25 Prozent beteiligt ist. Auch alle anderen Anteilseigner der AHS Muttergesellschaft sind öffentliche Unternehmen, wie der Flughafen Hannover, der Flughafen Bremen und die Flughäfen Münster/Osnabrück, Stuttgart sowie Köln/Bonn. Das die AHS ein öffentliches Unternehmen ist, weiß die KfW anscheinend besser als der Senat. Sie verweigert der AHS Kredite mit eben der Begründung, dass sie ein öffentliches Unternehmen sei!

Die Stadt, der Senat und die beteiligten Behörden (die Wirtschaftsbehörde sitzt im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft) müssen ihre Verantwortung gegenüber den Beschäftigten wahrnehmen und das Kurzarbeitergeld aufstocken. Es ist schon grundsätzlich ein Problem, dass das Erinnerungsvermögen an das Mindestlohnversprechen der Stadt bei indirekten Beteiligungen einer Amnesie weicht und auch die prekären Arbeitsverhältnisse nicht in die Berichterstattung gegenüber der Bürgerschaft einfließen. Aber es ist mit dem Versprechen des Rettungsschirms jetzt Aufgabe der Stadt, ihre Verantwortung gegenüber ihren verleugneten Beteiligungen und deren Beschäftigten wahrzunehmen. Immerhin hat die AHS laut Geschäftsbericht der Stadt 2017 und 2018 ein Geschäftsergebnis von jeweils über eine Million Euro erwirtschaftet, 2015 und 2016 waren es jeweils über 600.000 Euro. Dieses Geld wurde von den mies bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwirtschaftet und muss jetzt umverteilt werden, um auch in der Kurzarbeit ohne neue Existenzängste überleben zu können.

Die AHS GmbH ist ein öffentliches Unternehmen. Ich erwarte, dass der Senat sich dazu bekennt und die Verantwortung für ein existenzsicherndes Kurzarbeitergeld übernimmt und den Austritt eines von ihm beherrschten Unternehmens aus dem Arbeitgeberverband zurücknimmt. Das bisherige Verhalten des Senats ist nicht nur anstößig, es ist ein handfester Skandal.