Nachhaltige Investitionspolitik der Stadt hat „Luft nach oben“

Ein Bereich nachhaltiger Politik ist der Ausstieg aus Investitionen und Anlagen, die den Nachhaltigkeitszielen der UN nicht entsprechen, das sogenannte „Divest“. Die rot-grüne Koalition in Hamburg hatte bereits im Jahr 2019 in der ersten Fortschreibung des Klimaplans und danach im Jahr 2022 im Zwischenbericht zur Klimaplanumsetzung auf die Möglichkeit solcher De-Investitionen zur Unterstützung der Klimapolitik hingewiesen. Aber was konkret ist passiert?

  • Die Schriftliche Kleine Anfrage „Klimagerechte Finanzen“ (Drs. 22/11400) ist hier als PDF online.

In der Antwort auf meine Anfrage „Klimagerechte Finanzen“ (Drs. 22/11400) führt der Senat den Stand zur Umsetzung ein wenig weiter aus. Der Senat hat für zwei Sondervermögen (Altersversorgung und Schnellbahnausbau) und für die kurzfristigen Geldanlagen der Stadt die Nachhaltigkeit in die Anlagegrundsätze mit übernommen. Die Anlagengrundsätze sollen jährlich durch eine Rating-Agentur überprüft werden. Während für die Sondervermögen alle Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sein müssen, ist Nachhaltigkeit bei den kurzfristigen Anlagen nur eines der Kriterien.

Öffentliche Unternehmen der Stadt sind laut Antwort des Senats nicht verbindlich auf die Einhaltung der Kriterien verpflichtet. „Aufgrund der unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen“ erfolgen im Bedarfsfall stattdessen „individuelle Beratungen“.

Es ist also noch deutlich Luft nach oben zur Umsetzung einer nachhaltigen Investitionspolitik der Stadt.