SKA: Bilanz der Abschaffung der Meisterpflicht in Hamburg

Stephan Jersch

Die Meisterpflicht wurde für eine Reihe von Gewerken abgeschafft werden - und nun?

30. Oktober 2018

 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 22.10.2018
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/14708 -


Betr.:    Bilanz der Abschaffung der Meisterpflicht in Hamburg

2004 wurde für 53 von 94 Handwerksberufen die sogenannte Meisterpflicht abgeschafft. Im Rahmen dieser Liberalisierung des Arbeitsmarktes entfiel der Zwang, zur Gründung eines handwerklichen Betriebs einen Meisterbrief zu besitzen. Die Diskussion um die Auswirkungen dieser Arbeitsmarktderegulierung läuft weiterhin.

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Handwerkskammer Hamburg und des Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) wie folgt:

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie hat sich die Anzahl der Auszubildenden in den von der Meisterpflicht entbundenen Berufen einerseits und den weiterhin der Meisterpflicht unterliegenden Berufen andererseits entwickelt? Bitte für die Zeit seit 2000 jährlich nach Gewerken aufführen.

Siehe Anlage 1.

 

2. Wie hat sich die Zahl der Betriebe in den von der Meisterpflicht entbundenen Berufen einerseits und den weiterhin der Meisterpflicht unterliegenden Berufen andererseits entwickelt?Bitte für die Zeit seit 2000 jährlich nach Gewerken aufführen.

Siehe Anlagen 2 und 3.

 

3. Wie hat sich die Zahl der Soloselbstständigen sowie die durchschnittliche Anzahl der in den Betrieben Beschäftigten in den von der Meisterpflicht entbundenen Berufen einerseits und den weiterhin der Meisterpflicht unterliegenden Berufen andererseits entwickelt. Bitte für die Zeit seit 2000 jährlich nach Gewerken aufführen.

Die Zahl der Soloselbstständigen wird im Rahmen der amtlichen Statistik nicht regelhaft erhoben. Die auf der Basis der im Rahmen der gemeinsam von Senat und Handwerkskammer Handwerk in Auftrag gegebenen „Situations- und Potenzialanalyse Handwerk in Hamburg“ vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Sonderauswertung hat gezeigt, dass im Jahr 2013 bei den zulassungspflichtigen Handwerken (A-Handwerke) der Anteil der Soloselbstständigen bei rund 26 % liegt, wohingegen dieser Anteil bei den zulassungsfreien (B1-) Handwerken bei rund 50 % liegt.1 Zur durchschnittlichen Zahl der in Handwerksunternehmen tätigen Personen liegen dem Statistikamt Nord Daten ab dem Jahr 2008 aus der Handwerkszählung vor. Daten für das Jahr 2016 liegen voraussichtlich ab Dezember des Jahres 2018 vor. Im Übrigen siehe Anlagen 4 und 5.